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Der große Unterschied ist hier eben, dass wir über einen verbotenen gegenstand reden. Umgangsverbot (Besitzverbot).
Die Unterschiede dürften auch dem etwas Unbedarften ins Auge fallen
Die Unterschiede dürften auch dem etwas Unbedarften ins Auge fallen
Schon bei der ersten Aktion hat sich ja Bayern wegen der Hintertür "Beauftragung" mit dem Bund vorher abgesprochen.