[Brandenburg] Verwandter als JAB im Eigenjagdbezirk

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23 Dez 2023
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Hallo zusammen!

Bis hierhin schonmal vielen lieben Dank für all die Vorschläge und Erläuterungen.
Selbstverständlich wird das letztendlich mit der UJB besprochen und eine Lösung gefunden werden.

Nichtsdestotrotz hilft es ja vorab von erfahrenen Jagdkameraden Ideen, Meinungen und Praxisbeispiele einzuholen um selbst Vorschläge machen zu können. :)
 
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16 Jan 2016
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Der Eigenjagdbesitzer melden einen Jagdausübungsberechtigten der UJB.
Das wars schon.
Ich meine der Jagdausübungsberechtigte muss pachtfähig sein, hab aber dazu auf die Schnelle nichts gefunden.

Sinn der Sache ist es, das die Fläche bejagd wird und das z.B. jemand als Ansprechperson für sowas wie ASP vorhanden ist.
 
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4 Jul 2021
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Dann kuck halt ins Gesetz, da steht es.

"eine oder mehrere jagdpachtfähige Personen als für die Jagd und den Jagdschutz Verantwortliche"
Ja - eine Person ist im Beispiel ja jagdpachtfähig und somit als verantwortliche Persone geeignet.
Im Gesetz steht eben "eine oder mehrere" - aber es steht im Gesetzt nicht ALLE Personen, die der Jagd nachgehen, müssen pachtfähig sein. Das würde ja bedeuten, dass Jungjäger in einem Eigenjagdrevier niemals jagen können.....


Warum sollten alle Personen, die in einem Revier jagen dürfen, jagdpachtfähig sein müssen??
 
Zuletzt bearbeitet:
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31 Mai 2001
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Warum sollten alle Personen, die in einem Revier jagen dürfen, jagdpachtfähig sein müssen??
Ich glaube, das wurde nirgends gesagt, jedenfalls nicht von mir.

Lies bitte die Eingangsfrage auf die sich meine Antworten beziehen.

Der TS möchte 2 Personen als verantwortliche Revierinhaber benennen (Bruder und Neffe). Deshalb fragt der TS ob es eine Rolle spielt, dass der Enkel/Neffe noch nicht jagdpachtfähig ist.

Ja das spielt eine Rolle, denn wer nicht jagdpachtfähig ist, kann - unbeschadet anderer Voraussetzungen - in Brandenburg nicht als verantwortliche Person benannt werden.

Der Neffe/Enkel kann selbstverständlich eine Jagderlaubnis erhalten und in dem Revier auf die Jagd gehen, als verantwortlicher Revierinhaber benannt darf er erst werden, wenn er jagdpachtfähig ist.
 
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4 Sep 2023
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Guten Abend zusammen,

ich bin bisher hier im Forum nicht fündig geworden, bzw habe 10+ Jahre alte Beiträge gefunden, die ggf. nicht mehr aktuell sind.

Folgender Sachverhalt:

Eigenjagdbesitzer (mit Jagdschein) überlässt/vererbt das Grundstück/Eigenjagd an Sohn A.

Sohn A ist nicht im Besitz eines Jagdscheines.
Sohn B ist im Besitz eines Jagdscheines, sowie sein Sohn wiederum auch.

Diese beiden Personen sollen im Revier die Jagd ausführen.

Wie macht man das am Besten?

a) Muss zwangsläufig verpachtet werden (was die Brüder natürlich vermeiden wollen)?
b) Reicht die Benennung der beiden Personen/Jäger bei der UJB als JAB?
c) Der Enkel ist noch Jungjäger - spielt dies hierbei eine Rolle?

Wildschäden sind in dem Revier kein Thema.

Ich freue mich auf eure Anregungen und Antworten.
Schönen Abend!
b
 

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