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Servus,ich bin aktuell in einer Umschulung für Luftsicherheit und hatte beim Kurs eine Diskussion mit dem Kursleiter was alles jetzt ein Messer ist das nur unter §42a WaffG
fällt wegen der Klingen länge und was darunter fällt wegen der Kategorisierung als Hieb- und Stoßwaffe.
Darauf habe ich dieses Bild Erstellt nach meinem Verständnis des WaffG und hab auch auf der Seite des BKA nachgesehen und sehe mich bestätigt bin mir allerdings nach den ganzen Lesen der Gesetzestexte und der Erklärungen des BKA und einiger Messer Hersteller nicht mehr sicher.
Der Kursleiter war der Meinung das Form und Farbe schon ausreichen um ein Messer als Hieb- und Stoßwaffe zu kategorisieren.
fällt wegen der Klingen länge und was darunter fällt wegen der Kategorisierung als Hieb- und Stoßwaffe.
Darauf habe ich dieses Bild Erstellt nach meinem Verständnis des WaffG und hab auch auf der Seite des BKA nachgesehen und sehe mich bestätigt bin mir allerdings nach den ganzen Lesen der Gesetzestexte und der Erklärungen des BKA und einiger Messer Hersteller nicht mehr sicher.
Der Kursleiter war der Meinung das Form und Farbe schon ausreichen um ein Messer als Hieb- und Stoßwaffe zu kategorisieren.