Verschlussträger R8 neues Waffengesetz

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.371
Hilft der Fred? https://forum.wildundhund.de/threads/gehaeuse-r8-eintragungspflichtig.129056/

Der R8 besteht seit dem 01.09.2020 aus 3 Eintragungsplflichtigen Teilen
- Gehäuse/ Schaft/System, je nach dem wie man das bezeichnen will. Im WaffG als Gehäuse bezeichnet
- Lauf
- Verschlußkopf

Ein Nachtrag vom Gehäuse (R8 & R93!) muß bis zum 01.09.2012 erfolgen, am letzen Freitag von meinem SB nochmals betätigt bekommen. Falls keine Nummer vorhanden ist, wird das Gehäuse mit "ohne Nummer" eingetragen.

Das bedeutet, eine Komplettwaffe R8 hat in Zukunft 3 Nummern in der WBK mit 4 Einträgen im NWR. Einmal die Waffe als Gesammtes mit einer W- ID, dazu noch die zugeordneten 3 Teile mit ihrere jeweiligen T- ID. Wobei noch hinzuz kommt, dass das bisher frei erwerbbare Gehäuse zum führenden T-ID ernannt wurde.

Der Verschlußträger, in dem der Verschußkopf eingesetzt wird ist ohne Relevanz
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
180
Zurzeit aktive Gäste
502
Besucher gesamt
682
Oben