Versand von gekauften Waffen!

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Kauf/Verkauf von Munition und Jagdwaffen über das Internet (E-GUN und andere Seiten)


Ich habe über Internet Munition gekauft, ist alles prima und günstig dazu.
Zum Versand und Übergabe von Munition für einige Euro sollte man hier waffenrechtlich auch nicht viel diskutieren, das klappt so schon ganz gut.

Aber beim Kauf von Waffen sind für mich einige rechtliche Fragen (was Deutschland betrifft) offen. Erwerbsberechtigung und WBK wird hier stets vorausgesetzt und ist nachgewiesen.

Ist der normale Versand mit entsprechender Wertangabe/-versicherung zulässig?

Was geschieht, wenn das Gewehr während des Transportes beim Spediteur abhanden kommt?
Ist der Verkäufer da nicht in einer ganz bescheidenen Lage?

Wie verhält es sich bei Transportschäden, z.B. bei der nicht ganz billigen Optik auf der Langwaffe? Der Verkäufer sagt, war alles in Ordnung und die Verpackung o.k., bezahlt ist ja auch im Voraus.

Ich denke ein „Schnäppchen“ kann richtig teuer werden, wenn es Erklärungsnöte gegenüber der Waffenbehörde gibt.

WMH
 
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Hier gucken...da steht kurz und knapp was munition angeht.
ansonsten stöber doch mal bissel rum..ich glaube die Frage wurde hier schon öfter gestellt.
WmH

[ 22. Februar 2005: Beitrag editiert von: Schürzenjaeger ]
 
A

anonym

Guest
Waffen am besten per Post/DHL versenden, die erlauben es, andere Dienste nciht immer.
Darauf achten, dass die richtige Adresse drauf steht, alles gut verpackt ist und die Versicherungssumme notfalls erhoeht wird, wenn die normalen 500 Euro nicht ausreichen. Wer ganz sicher gehen will, zahlt mehr und erhaelt dann den Zusatzservice "Eigenhaendig"
Waffenrechtlich ists unbedenklich, das WaffG gestattet ausdruecklich den Transport durch gewerbsmaessige Transporteure.
Bei Abhandenkommen wird das Amt daher nichts machen konnen, ausser die Verlustmeldung entgegenzunehmen. Die Post wird die jeweilige Versicherungssumme ausbezahlen.

Nur Transportschaeden, die sind so ne Sache, da hat man Glueck, wenn die Schaeden aussen durch kaputt Verpackung auffallen. Ansonsten wirds schwierig, die Sache zu beweisen.

Aber waffenrechtlich pasiert gar nichts.
 
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Das ist leider falsch, die Post versendet Waffen nicht mehr, nur noch eigenhändig was ca. 30 Euro kostet.

Das problem ist, daß die Post zwar als Gewerbetreibender die Waffen transportieren darf, eine neutrale Person aber nicht mehr nach dem neuen Waffenrecht. D.h. wenn der Postbote das Paket an einen Verwandten ohne EWB aushändigt, machen sich beide strafbar.

In der Praxis wird das meistens trotzdem so gehandhabt, daß man es per normalem Paket verschickt.

Waffenrechtliche Probleme sollte es nicht geben wenn das Paket bei der Post abhanden kommt und zuhause hat man ja entsprechenden Einfluß darauf, daß die Leute alles korrekt abgeben. Probleme könnten nur sein: Was will man sagen, wenn was abhanden kommt? Gut, in den AGBs schließt die Post Waffenversand nicht aus und das mit dem eigenhändig hat man halt nicht gewußt. Das andere Problem wäre wenn der Postbote sagt, daß er das Paket an der Haustür abgestellt habe und es verschwunden ist.
 
A

anonym

Guest
Manche machen sich wirklich Probleme, wo keine sind.
§12 WaffG erlaubt den gewerblichen Transport.
damit ists waffenrechtlich geklaert.
Die Post hat in ihren AGBs keinen Ausschluss von Waffen drin. Somit ist rein privatrechtlich ein gueltiger Befoerderungsvertrag moeglich.
Ob die Post das Pakte nun verschlampt oder irgendwo nur abstellt, etc, ist deren Problem, sie haftet dafuer, niemand sonst.
Ob man nun die teure eigenhaendigversion oder die billigere Normalversion des versicherten Pakets nutzt, ist abhaengig von Waffenart (Freie Waffen oder WBK ) und vom persoenlichen Lebensumstand der Versender. Wenn ich alleine wohne, dann kann auch kein anderer an die Waffe kommen, selbst wenns nur als Normalpaket verschickt wird, solange die Post ihre Arbeit so macht, wie sie soll. Auch da sehe ich keinen Ansatzpunkt, bei dem eine Behoerde Aerger machen kann.
Wenns nicht ankommt (Ein Paket muss gegen Unterschrift ausgeliefert werden, nur dann gilt es als angekommen!), dann hat man waffenrechtlich kein Problem, nur den Aerger, dass eine gern gehabte Waffe weg ist.

[ 23. Februar 2005: Beitrag editiert von: promillo ]
 
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Servus,

da mich das Problem gerade selbst beschäftigt hat, hier meine Erkenntnisse zum Versand von Waffen. Bitte verzeiht redundante Informationen.

- DHL versendet Waffen, dpd NICHT.
- Sie gehören NICHT zum Gefahrgut, daher keine Extrazahlung, -verpackung, -kennzeichnung nötig.
- bis zum Format 120x60x60 kostet das Paket 10,50 €
- ist dann aber nur bis 500 € versichert
- Höherversicherung bis 2500 € kostet 3,50 €
- Die Option "Eigenhändig" ist NICHT notwendig, kostet im Fall der Fälle aber 12,- € extra.

Werde das gleich mal ausprobieren,

schmitzcast.
 
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Eigenhändig ist bei Erwerbsberechtigungspflichtigen Waffen schon notwendig, denn Du mußt sicherstellen, daß nur der Inhaber einer Erwerbserlaubnis das Ding entgegennehmen kann.
Der Post bzw. DHL ist das alles egal, die machen nur was Ihnen aufgetragen (meistens).
Die Option eigenhändig ist meines Wissens nach nur beim Expresspaket machbar uns kostet dann schlappe 35,--€ incl. Versicherung.
Gruß
Manne
 
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Moin manne0,

kann sein, dass "Eigenhändig" vom WaffG vorgeschrieben ist, DHL verlangt es zumindest nicht.

Hab gestern mit der Hotline telefoniert. Laut deren Aussage ist die Option "Eigenhändig" mit jedem normalen Paket zu kombinieren und kostet 12,- Aufpreis auf die Paketgebühr.

Würd mich aber nicht wundern, wenn die Jungs sich in ihren Aussagen widersprechen würden...
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Also mein letztes PAket von Frankonia war auch nicht "Eigenhändig"!
Hat mich aber auch gewundert.
 
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@ schmitzcast
Mich wundert bei dem Verein überhaupt nix mehr. Wollte vor einiger Zeit 100 Freeway Paketmarken bis 31 kg kaufen, bin ja Gewerbetreibender. Antwort: Geht so nicht. Muß erstmal nachweisen, daß ich so viele Pakete verschicke, dann darf ich die Dinger kaufen
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Ich habe dann der guten Frau erklärt, daß ich nun bei ebay 100 Stück zu je 5,40€ kaufen werde
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Mir wurde das Eigenhändige Paket nur als Expresssendung abgenommen
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Auch mehrfach gelieferte Waffen wurden mir mit dem Betrag von 35,-€ berechnet. Auf Nachfrage beim Versender bekam ich die gleiche Antwort wie in meiner "Mc Paper"- Filiale
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Zum Vergleich: Eine Lieferung Frischfisch bis 125kg kostet mich 60,-- € und ist schneller und vor allem aufwendiger.
Da bleibt mir die Spucke weg.
Manne
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manne0:

Zum Vergleich: Eine Lieferung Frischfisch bis 125kg kostet mich 60,-- &#8364; und ist schneller und vor allem aufwendiger.
Da bleibt mir die Spucke weg.
Manne[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Grüß Dich! Gewehr als Angelzeug deklarieren?
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Grenadiere
 
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DHL bietet den Service "Eigenhändig" nur in Verbindung mit dem Service "Schnell" an.

Ein Paket bis 20 kg innerhalb D kostet dann 14 + 12,5 + 12,5 = 39 Euro.

Das Waffengesetz schreibt nicht explizit vor, daß Waffen "Eigenhändig" versandt werden müssen. Die Bestimmungen sind allerdings sehr vage und nachzulesen im §34 WaffG.

Eigenhändig bietet auch nur einen gewissen Schutz, da die Post auch solche Sendungen an dritte, "besonders bevollmächtigte" Personen übergeben darf.

Ein Problem gibt es IMHO nur beim Empfänger, wenn der entgegennehmende Dritte weiß, was im Paket ist, aber keine Berechtigung besitzt.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
DHL bietet den Service "Eigenhändig" nur in Verbindung mit dem Service "Schnell" an.

Ein Paket bis 20 kg innerhalb D kostet dann 14 + 12,5 + 12,5 = 39 Euro.

Das Waffengesetz schreibt nicht explizit vor, daß Waffen "Eigenhändig" versandt werden müssen. Die Bestimmungen sind allerdings sehr vage und nachzulesen im §34 WaffG.

Eigenhändig bietet auch nur einen gewissen Schutz, da die Post auch solche Sendungen an dritte, "besonders bevollmächtigte" Personen übergeben darf.

Ein Problem gibt es IMHO nur beim Empfänger, wenn der entgegennehmende Dritte weiß, was im Paket ist, aber keine Berechtigung besitzt.

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>


Da sieht man es mal wieder, die Jungs von der Hotline erzählen mir erstmal was völlig anderes als auf der Website steht...

Da schwillt mir echt der Kamm!!!
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Gewehr als Angelzeug deklarieren?
Nächstes mal packe ich die Langwaffe in eine gebrauchte Styro-Lachskiste und schmeiß`ein paar alte Fischköpfe drauf
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Wann soll die Steyr Mannlicher bei Dir sein?
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Gruß
Manne
 

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