Fritz1 schrieb:
Was ist es denn noch? Und wo steht es geschrieben?
• glatte abwaschbare Oberflächen der Wände und Fußböden,
somit fallen Garagen mit Pflasterung und Wischputz aus
• Vorhandensein von Handwaschgelegenheiten mit fließendem kalten und warmen Wasser in ausreichender Menge,
fließend warmes Wasser hat auch nicht jeder
• Der Fußboden muss aus wasserundurchlässigem, festem, nicht verrottbarem, leicht zu reinigendem und zu desinfizierendem Material bestehen. Diese Anforderung gilt auch für den Kühlraum bzw. die Kühleinrichtung.
wiedermal scheidet gepflasterter Boden aus... normaler Beton wohl auch
• Abwasser muss leicht in einen abgedeckten, geruchssicheren Abfluss ablaufen können.
Entsprechende Gefälle sind erforderlich.
Bodenablauf nötig, haben längst nicht alle Garagen
• Glatte, helle Decken, abwaschbare, korrosionsbeständige Oberflächen von Wänden, Türen und Fenstern.
Garagen mit Holzdecken bzw. Balkenlage sind unzulässig
• Für die Reinigung der Hände ist eine Einrichtung mit handwarmem, fließendem Wasser sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel und hygienische Mittel zum Händetrocknen (Papierhandtücher) vorzusehen.
wozu, wenn ich Handschuhe trage????
• Im Raum muss es eine Möglichkeit geben, die Arbeitsgeräte mit Wasser von mindestens 82°C (z.B. durch Abkochen) oder mit einem anderen geeigneten Desinfektionsverfahren zu reinigen und zu desinfizieren.
warum das? Warum kann ich mein Gerödel nicht in der Küche oder sonstwo "desinfizieren"?
Reicht das? Dürfte alles in der EU-Verordnungen und der ergänzende nationale Durchführungsverordnung stehen.