Verkauf von Waffen durch einen Erben

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Hallo,

leider ist mein ehem. Jagdherr gestern verschieden.

Seine Witwe hat mir einige seiner Waffen zum Kauf angeboten. Sie ist keine "Berechtigte" im Sinne des Waffengesetzes, aber Erbin.

Nun frage ich mich nach dem Ablauf, falls ich eine der Waffen erwerben will. Muß sie erst eine WBK beantragen und die Waffen eintragen lassen, oder kann der Umtrag direkt von der WBK des Erblassers auf meine WBK erfolgen?

Der letzte Thread zu diesem Thema hat für mich noch einige Fragen offengelassen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fenris:
Muß sie erst eine WBK beantragen und die Waffen eintragen lassen, oder kann der Umtrag direkt von der WBK des Erblassers auf meine WBK erfolgen?<HR></BLOCKQUOTE>
Letzteres.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fenris:

leider ist mein ehem. Jagdherr gestern verschieden.

Seine Witwe hat mir einige seiner Waffen zum Kauf angeboten.
<HR></BLOCKQUOTE>

Die ist aber schnell!
icon_rolleyes.gif
 
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31 Mai 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:

Letzteres.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Binnen einem Monat nach Annahme der Erbschaft.
 
A

anonym

Guest
Amadeus hatte mit seiner Ergänzung (sc: vom 9.6.) auch recht.
icon_biggrin.gif

War zwar nicht gefragt gewesen, aber durchaus sinnvoll für den Fragesteller hinzugefügt.

C.

[ 10. Juni 2005: Beitrag editiert von: carcano ]
 
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31 Mai 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Muck:
c. hat recht.<HR></BLOCKQUOTE>

Schleimer.
 

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