Hallo,
leider ist mein ehem. Jagdherr gestern verschieden.
Seine Witwe hat mir einige seiner Waffen zum Kauf angeboten. Sie ist keine "Berechtigte" im Sinne des Waffengesetzes, aber Erbin.
Nun frage ich mich nach dem Ablauf, falls ich eine der Waffen erwerben will. Muß sie erst eine WBK beantragen und die Waffen eintragen lassen, oder kann der Umtrag direkt von der WBK des Erblassers auf meine WBK erfolgen?
Der letzte Thread zu diesem Thema hat für mich noch einige Fragen offengelassen.
leider ist mein ehem. Jagdherr gestern verschieden.
Seine Witwe hat mir einige seiner Waffen zum Kauf angeboten. Sie ist keine "Berechtigte" im Sinne des Waffengesetzes, aber Erbin.
Nun frage ich mich nach dem Ablauf, falls ich eine der Waffen erwerben will. Muß sie erst eine WBK beantragen und die Waffen eintragen lassen, oder kann der Umtrag direkt von der WBK des Erblassers auf meine WBK erfolgen?
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