Ach ja? Gehst Du damit jagen oder doch eher nice to have?
Das kann dir niemand seriös beantworten. Es kann keiner wissen, wass die Bundesrepublik Deutschland später daraus im Gesetzgebungsverfahren macht und inwieweit ein Gericht das später ebenfalls wieder anders auslegen wird.Kurze Verständnisfrage bzgl:
Der oben zitierte Text würde bedeuten, dass ich z.B. die Glock 17 solange legal besitzen/führen usw. darf, wie ich das 17er Magazin benutze?
(...)
Irgendwann ist es das militärisch nachempfundene Scharfschützengewehr mit hochvergrößernder Optik und großer Energie und Reichweite. Und dann bleibt statt Repetierer nur noch die 16er Querflinte. Mehr "braucht" ja auch niemand.