Verbot für Treibspiegel FLG und Skinner ?

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Nach Anlage 2 zu §2 Abs.3 (Waffenliste) in Abschnitt 1: Verbotene Waffen, steht:

1.5.3
Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen,
deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser
der dazu gehörigen Schusswaffen und die mit
einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach
Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

Ist das nach neuem Waffengesetz ein Verbot für Treibspiegel FLG wie Remington, Federal SabotSlug und ähnliche oder darf dieses nur nicht mehr aus gezogenen Läufen in Flinten verschoßen werden?

Desweiteren in Anlage 2:

1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden
Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen
Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

Gilt dann wohl auch für Skinner mit quer zur Klinge verlaufenden Griff, oder ?

Das Verbot in Abschnitt 1.4.2 wird mit der Möglichkeit zum verdeckten Führen und der größeren ausgeübten Kraft begründet. Der Abschnitt 1.5.3 ist mir aber in seiner Motivation vollkommen unklar.

[ 28. April 2002: Beitrag editiert von: Jens Lindenberg ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jens Lindenberg:
Ist das nach neuem Waffengesetz ein Verbot für Treibspiegel FLG wie Remington, Federal SabotSlug und ähnliche oder darf dieses nur nicht mehr aus gezogenen Läufen in Flinten verschoßen werden?<HR></BLOCKQUOTE>Darüber grüble ich auch schon länger nach...

Der Abschnitt 1.5.3 ist mir aber in seiner Motivation vollkommen unklar.[/QUOTE]Es geht darum, dass ein Treibspiegel-Geschoss nicht mehr einem bestimmten Lauf "zugeordnet" werden kann. Was ggf. die Ermittlungen unmöglich macht.

Mit darfichnochmeinenSkinnerhaben Gruß

Sven
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sven Helmes:
Es geht darum, dass ein Treibspiegel-Geschoss nicht mehr einem bestimmten Lauf "zugeordnet" werden kann.<HR></BLOCKQUOTE>

Wo sähest Du denn eine Änderung gegenüber den bisherigen, geltenden Recht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 der 1. WaffV) ?

C.
 
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Könnt ihr mir mal den Felddurchmesser eines Flintenlaufs nennen. Ich spreche von einem normalen Flintenlauf, keinen mit diesen quasi Zügen? Diese Bestimmung wird nur für Büchsengeschosse gelten.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sauenjäger:
...Diese Bestimmung wird nur für Büchsengeschosse gelten.<HR></BLOCKQUOTE>

In diesem Bereich unterscheidet der Gesetzgeber, aber nur nach Patronenmunition und nicht zwischen Büchsengeschoß und Flintenlaufgeschoß. Über die Art der Geschoße sagt dieser Abschnitt nichts aus, Sachliche Verbote sind in Bezug auf die Geschoße aber auch nicht nach Flinten- oder Büchsengeschoße unterschieden.
icon_confused.gif
 
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Wenn der von Jens Lindenberg zitierte Satz vollständig ist, bezieht sich das Verbot auf Waffen mit gezogenen Läufen, also nicht auf die üblichen Flinten/kombinierte Waffen.

[ 29. April 2002: Beitrag editiert von: wakoho ]
 

doa

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imho kannst du deinen Skinner behalten, wenn der griff parallel zur klinge verläuft, gemeint sind hier sicherlich die sog. stoßmesser, die so in der hand gehalten werden, daß die spitze der klinge durch die geschlossenen finger weisen kann, in diesem fall kannste damit aber auch nicht gut skinnen.
also: skinner, die wie WIegemesser mit einem griff in der mitte aussehen, sind imho nicht gemeint.

[ 29. April 2002: Beitrag editiert von: doa ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von doa:
...also: skinner, die wie WIegemesser mit einem griff in der mitte aussehen, sind imho nicht gemeint. <HR></BLOCKQUOTE>

@doa,
schau mal bitte in die Kataloge (Kettner S.384) da finde ich kein Skinner der wie ein Wiegemesser gebaut ist. Mir ist diese Form von Messern bei Kirschnern bekannt, aber die Skinner bei den Jagdausstattern sind wie die von Dir genannten Stoßmesser aufgebaut. Die Klinge mag zwar breiter sein als bei den Stoßmessern, sind ansonsten aber ähnlich aufgebaut. Der Gesetzgeber unterscheidet aber nicht nach Breite und Größe der Klinge.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von wakaho:
...bezieht sich das Verbot auf Waffen mit gezogenen Läufen, also nicht auf die üblichen Flinten/kombinierte Waffen.<HR></BLOCKQUOTE>

Deswegen ja auch, meine Frage, ob es sich auf eine allgemeines Verbot dieser Munition oder ein Verbot der Verwendung dieser Munition in gezogenen Läufen handelt. In ersterem Fall kommen die Treibspiegelgeschoße von Brenneke gerade richtig.
icon_wink.gif


Das sind eigentlich Nebenschauplätze, aber so im Lauf der möglicherweise kommenden Novellierungen des Waffengesetzes werden die Möglichkeiten immer enger.
 

doa

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@Jeli

Danke für den Hinweis- das Teil fällt m.E. unter das Gesezt.
Wie soll man damit eigentlich arbeiten, ist imho ergonomisch sowohl zum Schneiden als auch zum Reissen schlecht oder täusche ich mich da?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von doa:
...das Teil fällt m.E. unter das Gesezt.
Wie soll man damit eigentlich arbeiten, ist imho ergonomisch sowohl zum Schneiden als auch zum Reissen schlecht oder täusche ich mich da?
<HR></BLOCKQUOTE>

Ein Freund nutzt so einen Skinner für die festen Sauschwarten da ist dieser Skinner gerade richtig, ist ermüdungsfreier als ein traditionelles Messer, da du ohne das Handgelenk zu überdehnen stärkeren Druck ausüben kannst. Das Aufreißen geht anscheint auch ganz gut damit, die Rehdecke kannst du öffnen als wär sie mit Reißverschluß versehen,aber diese Funktion gibt es auch bei anderen Messern.

[ 04. Mai 2002: Beitrag editiert von: Jens Lindenberg ]
 

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