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Nach Anlage 2 zu §2 Abs.3 (Waffenliste) in Abschnitt 1: Verbotene Waffen, steht:
1.5.3
Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen,
deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser
der dazu gehörigen Schusswaffen und die mit
einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach
Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;
Ist das nach neuem Waffengesetz ein Verbot für Treibspiegel FLG wie Remington, Federal SabotSlug und ähnliche oder darf dieses nur nicht mehr aus gezogenen Läufen in Flinten verschoßen werden?
Desweiteren in Anlage 2:
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden
Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen
Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
Gilt dann wohl auch für Skinner mit quer zur Klinge verlaufenden Griff, oder ?
Das Verbot in Abschnitt 1.4.2 wird mit der Möglichkeit zum verdeckten Führen und der größeren ausgeübten Kraft begründet. Der Abschnitt 1.5.3 ist mir aber in seiner Motivation vollkommen unklar.
[ 28. April 2002: Beitrag editiert von: Jens Lindenberg ]
1.5.3
Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen,
deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser
der dazu gehörigen Schusswaffen und die mit
einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach
Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;
Ist das nach neuem Waffengesetz ein Verbot für Treibspiegel FLG wie Remington, Federal SabotSlug und ähnliche oder darf dieses nur nicht mehr aus gezogenen Läufen in Flinten verschoßen werden?
Desweiteren in Anlage 2:
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden
Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen
Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
Gilt dann wohl auch für Skinner mit quer zur Klinge verlaufenden Griff, oder ?
Das Verbot in Abschnitt 1.4.2 wird mit der Möglichkeit zum verdeckten Führen und der größeren ausgeübten Kraft begründet. Der Abschnitt 1.5.3 ist mir aber in seiner Motivation vollkommen unklar.
[ 28. April 2002: Beitrag editiert von: Jens Lindenberg ]