Verankerung notwendig bei 1er Schrank mit 280kg???

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Sinnvoll ist es auf jeden Fall immer dann, den Schrank zu verankern, wenn er sonst bei geöffneter Tür umkippt!

Gerade bei den normalen "A" Schränken hilft eine Verankerung gegen Diebstahl kaum (sofern es keine Schwerlastanker sind), weil man den Schrank mit dem Kuhfuß einfach von der Wand hebeln kann. Oder die Wand selbst gibt nach (dem Leichtbau sei dank :roll:).

Um aber zu verhindern, dass der Schrank umkippt, ist es hier oft sinnvoll, ihn "anzudübeln".
 
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Ich wäre aber dumm, wenn ich das nicht machen würde. - Das Teil kann man ja wegtragen.

#
Steht das Teil unbewacht an der Straße?
Es ist nicht dumm, nicht zu verankern. Es ist jedem freigestellt und es ist weder vorgechrieben noch notwendig.

Korrigiere:
Ich meinerseits wäre sicher dumm, Mantelträger aber wäre weise:
Es ist ja a)tatsächlich nicht vorgeschrieben.

Und b)bei dem Schrott, den er offensichtlich drin hat, ist er ganz froh, wenn der entsorgt wird:biggrin:
 
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Ihr müsst alle ein Umfeld haben! Wenn es erlaubt wäre, hätte ich kein Problem damit die Waffen an die Garderobe zu hängen oder in den Kleiderschrank zu stellen und würde mir in der Nacht oder im Urlaub auch nicht mehr sorgen machen als jetzt, ob was weg kommt.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Ihr müsst alle ein Umfeld haben! Wenn es erlaubt wäre, hätte ich kein Problem damit die Waffen an die Garderobe zu hängen oder in den Kleiderschrank zu stellen und würde mir in der Nacht oder im Urlaub auch nicht mehr sorgen machen als jetzt, ob was weg kommt.
Mein problematisches "Umfeld" ist eine sonst unbewohnte Datsche mitten im Revier.
Da steht der 1er Schrank mit seinen 135 kg (zusätzlich das Gewicht der drei zulässigen Langwaffen) drin.

Würde das weder Sense 0815 noch Mantelträger irgendwie verankern -

weil es doch erlaubt ist????
 
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Nein würde ich nicht, in deinem Fall . 1. wäre bei einem Einbruch der Schrank eh weg und 2. der Schäden durch die Einbrecher nochmal höher. Kann aber jeder halten wie er will auch wenn man den Schrank einmauert oder nochmal auf ne 200+ kg Stahlplatte verschweißt. Wobei letzteres, wenn sie entsprechend größer als die Standfläche des Schrankes ist, den besten Schutz gegen mitnehmen darstellt.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Die Schwachstelle bei vielen Schränken ist die Rückseite. Weiss ich seitdem bei uns in der Firma einige Einbrüche erfolgt sind. Die Gangster die versucht haben von vorne durch die Tür reinzukommen sind alle gescheitert. Die, die hinten ran konnten haben die Büchse auch auf gekriegt. Nach fast einem halben dutzend Einbrüchen hat sich die Firmenleitung entschlossen eine Alarmanlage mit Standleitung zur Polizei zu installieren. Seitdem ist Ruhe!
 
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Mein Studentenhirn stellt sich gerade die Frage nach Definition der Verankerung und deren Norm, Sach- und fachgerechten Ausführung unter Verwendung dazu gegeigneter Befestigungsmaterialien entspechechender Qualitäten.
Das Gesetz äussert sich hierzu nicht.
Also darf man jeden Schrank mit 6er Dübel samt Spax vom Discounter "verankern".
Auch eine Klebeverbindung oder ähnliches Fügeverfahren wäre vor Gericht ersteitbar.

Physikalisch wäre die Bodenverankerung per Schwerlastanker geeigneter Festigkeit und entsprechendem Festigkeitsnachweis im Falle einer Geschossdecke aus Beton opportun.
Was Holz und Fertighäuslebesitzer tun sollten, ist mir ein Rätsel.

An den Datschenbesitzer. Hast Du mal von den 2 Waffen gehört, welche Du in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden aufbewahren darfst ?

Deine Zuverlässigkeit ist somit bereits ohne die Schrankfrage futsch !

vg
 
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Moin!

An den Studenten: Lies doch bitte nochmal Post #8 vom Beuterheinländer, insbesondere die Zitate, und erkläre uns dann bitte

1. - wo was von ZWEI Waffen in Datschen steht und

2. - wo @Thersites die Anzahl der von ihm untergestellten Waffen genannt hätte und wieviele Waffen er dort angibt?

Ist nicht schlimm, bis zum Examen kannst Du ja noch ein bisschen was lernen. :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
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Es sind übrigens 3 Waffen die in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden gelagert werden dürfen und das in einem min Ier Schrank.
AWaffV

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Nur so am Rande erwähnt!
Am vorletzten Wochenende war die Kripo bei mir im Revier. Da lag doch glatt ein aufgebrochener 300 kg
Tresor von einem Einbruch aus dem Nachbarort. Waren angeblich nur ein paar hundert Euro drin gewesen.
Haben den da hin gekarrt und in Ruhe geknackt.
Was sagt uns das?
Auch vor 300 kg schrecken die bösen Buben nicht zurück um an ihr Ziel zu kommen!
Ein paar vernünftige Dübel mit passenden Schrauben erschwert die Sache aber zusätzlich ungemein! ;-)
 
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Wenn man Zeit für 300 kg hat, hat man auch die Zeit für die Dübel. Ich sage ja, unter den Schrank eine 2*2m und 6-10mm dicke Stahlplatte schweißen. Dann wird das Teil unhandlich und passt ohne Flex durch keine Tür mehr.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Mein Studentenhirn stellt sich gerade die Frage nach Definition der Verankerung und deren Norm, Sach- und fachgerechten Ausführung unter Verwendung dazu gegeigneter Befestigungsmaterialien entspechechender Qualitäten.
Das Gesetz äussert sich hierzu nicht.
Also darf man jeden Schrank mit 6er Dübel samt Spax vom Discounter "verankern".
Auch eine Klebeverbindung oder ähnliches Fügeverfahren wäre vor Gericht ersteitbar.
.......
vg

Zermartere Dir nicht Dein Hirn. Lies und recherchiere.
Denn nur z.B.; nicht "wäre ... erstreitbar", die Verklebung wurde "abgevespert".
 

tar

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gegeigneter Befestigungsmaterialien

entspechechender Qualitäten.

ersteitbar.

Hiermit mahne ich eine Qualitätssteigerung in der Rechtschreibung verbunden mit unterlassen des "Plenkens" an. :p

Zum Thema Aufbewahrung in nicht dauernd bewohnten Gebäuden verweise ich auf die 1. juristische Grundregel:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
 

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