Veräusserung an Ausländer

Registriert
2 Okt 2006
Beiträge
86
Hallo!
Hoffe mir kann jemand helfen: Ich habe vor, meine Jagdwaffe an jemanden zu veräussern, der im südlichen Afrika wohnt. Was genau muss ich dafür tun, um NICHT mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen wenn ich die Waffe persönlich hinbringe (Einfach austragen lassen??). Jagdschein etc. hat er natürlich. Hat jemand Erfahrungen? Danke!!

Beitrag passt wohl besser in "Waffenrecht" - hab ich jetzt auch gesehen
icon_smile.gif


[ 18. Februar 2007: Beitrag editiert von: Hunter77 ]
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hunter77:
Hallo!
Hoffe mir kann jemand helfen: Ich habe vor, meine Jagdwaffe an jemanden zu veräussern, der im südlichen Afrika wohnt. Was genau muss ich darfür tun, um NICHT mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (Einfach austragen lassen??). Jagdschein etc. hat er natürlich. Hat jemand Erfahrungen? Danke!!
<HR></BLOCKQUOTE>

Hat er wirklich einen deutschen JAHRES-Jagdschein oder sonst eine gültige deutsche Erwerbserlaubnis?

Wenn ja dann übergib ihm die Waffe innerhalb Deutschlands und alles weitere ist dann sein Problem. Ausländerjagdschein o.ä. gilt NICHT als gültige Erwerbserlaubnis!!!!

In allen anderen Fällen, wende dich an das BKA.

WH
Amadeus
 
Registriert
2 Okt 2006
Beiträge
86
Danke für die schnelle Antwort. Er hat einen namibianischen Jagdschein und einen deutschen so weit ich weiss.
icon_smile.gif


Aber vielleicht sollte ich doch mal bei der Kreispolizeibehörde anrufen. Ich wollte nur die Kanone persönlich hinbringen, und wusste jetzt nicht genau, wie ich die nachher austrage (Kaufvertrag, WBK aus Namibia und Jagdschein des Aspiranten in D vorzeigen?!)
 
Registriert
27 Okt 2005
Beiträge
253
Wenn Du *das* schaffst, wäre ich doch sehr interessiert an Deinem Bericht...

Namibischer Jagdschein? Vielleicht hat er die Jagdführerprüfung bestanden, die hat aber mit dem Waffenerwerb nichts zu tun.
 
Registriert
2 Okt 2006
Beiträge
86
@Lulu: schon wieder zu Hause?
icon_smile.gif
Was braucht man denn um in Namibia eine Waffe zu erwerben, dachte dass das nicht umständlicher ist als hier - Rosenberg etc. verkaufen die auch ein paar Gewehre habe ich mir sagen lassen
icon_wink.gif
... Also?
 
Registriert
27 Okt 2005
Beiträge
253
Waffenkauf in Namibia?
Als Bürger mit namibischem Pass oder "Permanent Resident" (also Ausländer mit unbefrister Aufenthaltserlaubnis) kann man mit seinem Personalausweis die gewünschten Werkzeuge bekommen. Danach meldet man das bei der Polizei an und bekommt ein scheckkartengroßes Waffenbesitzkärtchen. Unter Umständen reicht für sonstige Ausländer auch der Nachweis von Grundbesitz, etc. aus, um ein Bedürfnis nachzuweisen. Das ist mein Stand des Wissens, habe mich damit aber nur am Rande beschäftigt.

In deinem Fall sehe ich eher das Problem, die Waffe hier ordnungsgemäß austragen zu lassen.
Vielleicht "verkaufst" du sie an einen Büma, der sie dann an Rosenthal oder Ahrens in Wdh weitergibt. Die wissen, was zu tun ist. In jedem Fall großer Zirkus.

Ansonsten würde ich in diesem Fall dringend Amadeus Rat befolgen...
 
A

anonym

Guest
Hallo,
habe mal genauso nach RSA verkaufen wollen. Auf Nachfrage beim Amt: "Kaufvertrag bringen, dann tragen wir die Waffe aus. Jede Waffe weniger ist eine gute Waffe".
leider hab ich mir das nicht schriftlich geben lassen. Hab dann nämlich die Kanone verscherbelt, allerdings nach Ungarn. dann musste ich auf einmal Papiere von dort bringen, etc etc. Das Originaldokument kam dann auf ungarisch!! und wurde kopiert und meine Waffe ausgetragen. Wäre die Waffe in Afrika geblieben, hätte ich Papiere auf Zulu gebracht??? Insgesamt wars nervig.
ich behalt einfach meine Waffen.
cheers
7
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:

In allen anderen Fällen, wende dich an das BKA.

<HR></BLOCKQUOTE>

Unsinn!
Ist doch nichts kriminelles dabei, was soll da das BKA?

Die Frage ist WO die Waffe übergeben wird.
In D braucht der Erwerber eine Erwerbserlaubnis.

Ausserhalb D muss die Ausfuhr offiziell beantragt/gemeldet werden.

Ein Freund hat vor einiger Zeit eine Waffe offiziell nach Namibia ausgeführt.
Anfrage bei der UWB
Da brauchen sie einen Vordruck zur Ausfuhr, den bekommen Sie im Bürobedarfshandel.

Austragung der Waffe bei der UWB, Ausfuhr lief m.W. über den Zoll.
In schwierigen Fällen ist das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zuständig, aber nicht das BKA.

WaiHei
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Fällt mir gerade noch ein:

Scheint gar nicht so selten zu sein:

2004 Flughafen Winduk

Ein Jäger kommt mit drei Waffen an und legt bei der Deklaration eine Rechung für die gebrauchte Ruger in .416 Rigby vor, weil die
1. nicht in seiner WBK stand
2. für einen befreundeten Namibier transportiert wurde und Einfuhrzoll auf den Rechnungsbetrag fällig wurde.

Auf meine Bemerkung "Für 400,- € hätte ich die auch genommen, bei dem Zustand." grinste er nur "Damit der Einfuhrzoll nicht so hoch wird."
icon_wink.gif



WaiHei
 
Registriert
2 Okt 2006
Beiträge
86
Jo, hab auch nachgefragt - bekomme eine Ausfuhrgenehmigung und zeitgleich muss in Namibia eine Lizenz beantragt werden - fertig. Zoll ist wohl zu zahlen
icon_smile.gif
Ist doch gar nich so schwierig wie ich dachte. Danke an alle die Infos gegeben haben! WH
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
@JMB

Du irrst. Zuständig nach dem WaffG ist das BKA.

Die Mitnahme oder das Verbringen in einen Staat der nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, ist ERLAUBNISFREI (nix Ausfuhrgenehmigung und so). Soweit Meldepflichten bestehen ist das BKA zuständig, soweit andere Beschränkungen außerhalb des WaffG bestehen gibt das BKA Auskunft.

Die Einfuhrbstimmungen des anderen Staates bleiben unberührt.

WH
Amadeus

[ 24. Februar 2007: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
211
Zurzeit aktive Gäste
551
Besucher gesamt
762
Oben