Urteil zum Thema Abpraller/ Querschläger

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http://wildschaden.jaeger-hannover.de/doc02846120160415163254.pdf

Da der Thrade um Kugelfang und Sicherheitsbereiche gesperrt ist; hier ein Urteil wo die Waffen-rechtliche Zuverlässigkeit eines Jägers wegen Abpraller/ Querschläger beim Einschießen seiner Waffe im Revier Widerrufenen wurde...


Da hier schon die Meinung und Thesen vertreten wurden; auf " Long-Range"-Bedingungen " Einzuschiessen".. ( und das dann sogar in Videosequenzen Öffentlich zugänglich gemacht haben)

sollte jeder für sich über diesen Punkt in Klausur gehen.

Ach ja... um Entgleisungen nach bekanntem Muster vorzubeugen :

ICH hab das Urteil NICHT gefällt.

TM
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Selbst schuld und null Mitleid. Wer das so wie beschrieben macht, gerade auch in Richtung Radweg und Straße, braucht sich nicht wundern. :no:
 
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Es geht inhaltlich darum das Gewachsenen Boden im Flachen Winkel als Kugelfang nicht ausreichend ist und bei einer Schussabgabe
der Schütze als Nicht Zuverlässig im Sinne des WaffG gilt.

Das sehe ich bei Schussabgaben z.B im Revier; Parallel zu Waldwegen die nur unzureichend Einzusehen sind ( und was ist in diesem Kontext nicht Unzureichend ? Diese Bewertung
übernimmt dann letztendlich das Berufungsgericht ?).

Ich finde in dem Ballistischen Gutachten keinen Hinweis darüber in welchem Abstand das Geschoss an den Passanten Vorbeigefolgen ist... hier reichte dem Gericht die Mutmaßung und die Anfänglich Widersprüchlichen Aussagen der Passanten.


Ein einfacher Hinweis " Selber Schuld" macht das bisschen Simpel....


TM
 
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Es läuft anscheinend darauf hinaus: Wer einen Schuß wissentlich abgibt das andere Personen in der Nähe sind, ist unzuverlässig.

Unser Land wird immer unschöner

Füxlein
 
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Das ebener Boden, auch beim Schuss von der Kanzel, kein guter Kugelfang ist, sollte nach dem DEVA Gutachten doch klar sein. Ich wundere mich da auch immer wieder über den Standort mancher Leitern.

In praktischer Konsequenz zu Ende gedacht, wird die Bejagung damit an manchen Stellen sicherlich deutlich schwerer.

Ob ich selbst dort geschossen hätte, kann ich ohne Kenntnis der Örtlichkeit nicht sagen.
 
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Deswegen haben wir ein betoniertes mit Sand gefülltes Hindernis mit Gleisbohlen davor und Dach drüber.

In dem Urteil geht's ja nicht um Jagd, sondern um einschießen im Revier.
Es ist fraglich ob das Landratsamt bei einem auf ein Stück Wild abgegebenen Schuss genauso gehandelt hätte, mal abgesehen davon ,daß dann eher selten 3 Schuss durch die Gegend fliegen.
 
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Deswegen haben wir ein betoniertes mit Sand gefülltes Hindernis mit Gleisbohlen davor und Dach drüber.

In dem Urteil geht's ja nicht um Jagd, sondern um einschießen im Revier.
Es ist fraglich ob das Landratsamt bei einem auf ein Stück Wild abgegebenen Schuss genauso gehandelt hätte, mal abgesehen davon ,daß dann eher selten 3 Schuss durch die Gegend fliegen.

Da hast Du aber aber einen sehr toleranten Grundstückseigentümer, der solch einen Eingriff in seinen Grund und Boden zuläßt. Bei uns eher schwer vorstellbar.
Ob das LRA bei Jagd anders entschieden hätte, bleibt offen.
Warst Du noch bei einer Drückjagd? Da können schon mal 3 Schüsse fallen.
 
Y

Yumitori

Guest
N'Abend Leute,

ich werde das Urteil n i c h t kommentieren, dass unser Land immer unschöner wird, ist aber leider wahr.
S o (wie im in Rede stehenden Fall) habe ich - seit ich meinen ersten Jagdschein gelöst habe -
aber noch nie einen Schuss abgegeben - schelten aber kann ich nur, wenn ich die Örtlichkeiten kenne - und dies ist nicht der Fall.

Lassen wir die Tendenz des Urteils auf der Zunge zergehen und verhalten uns entsprechend - immer einwandfrei und lassen den Finger im Zweifel gerade, denn derzeit gilt:
So wenig Legalwaffenbesitzer wie irgend möglich, auf welchem Wege auch immer.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Nach 40 Jahren ununterbrochener Pacht ist einiges möglich.

und wenn ein Gericht bei einer DJ gleich geurteilt hätte käme das einem generellen Jagdverbot im Flachland gleich.

Über mich ist auch mal ein Geschoss hinweg gezwitschert, war hoch aber immerhin, wer das 100% vermeiden will, muss zu Hause bleiben.
 
Y

Yumitori

Guest
Nach 40 Jahren ununterbrochener Pacht ist einiges möglich.

und wenn ein Gericht bei einer DJ gleich geurteilt hätte käme das einem generellen Jagdverbot im Flachland gleich.

Über mich ist auch mal ein Geschoss hinweg gezwitschert, war hoch aber immerhin, wer das 100% vermeiden will, muss zu Hause bleiben.

N'Abend,

warten wir's ab, wie lange es noch geht...
Jagd und Freiheit haben eine Menge miteinander zu tun - und die Freiheit... - aber d a s ist jetzt nicht jagdpolitisch.
Richtig ist, dass das Leben i m m e r mit Risiken behaftet ist, man kann sogar im eigenen Garten von einem Ziegelstein erschlagen werden... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Wesentliche Grundlage für das Gutachten, bzw. das Urteil, ist eine Untersuchung der DEVA, ich glaube aus 2010. Der zufolge ist der sog. gewachsene Boden nur dann ein sicherer Kugelfang, wenn die Schussabgabe aus einem Winkel von mindestens 10 Grad erfolgt.
Um einen Bock auf einer Wiese in 100 m Entfernung zu erlegen, sollte der "zuverlässige" Jäger dies also künftig von einem mindestens 17 m hohen Hochsitz aus tun.

Guillermo
 
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Mit dem Urteil wird die Jagdausübung in der norddeutschen Tiefebene kaum mehr möglich sein:

Der Hochsitz hatte eine Höhe von 3 Meter, ist also höher als ein Drückjagdstand. Die Zielscheibe war 77 Meter entfernt in einer Höhe von 1,20 Meter, also in der Höhe des Blattes eines Rothirsches. Meines Erachtens eine typische jagdliche Situation.

Die Straße war vom Hochsitz ca. 260 Meter entfernt. Nach dem Gang der mündlichen Verhandlung war wahrscheinlich bereits der erste Schuss der Schuss, dessen Querschläger die Radfahrer als Zischen wahrnahmen. In welcher Höhe oder gar Entfernung der Querschläger die Radfahrer passierte, ist nicht bekannt. Es handelte sich aber sehr wahrscheinlich um einen Mehrfachabpraller.

Das Urteil verlangt vom Jäger einen Kugelfang der die Gefährdung des Hinterlandes auch durch Mehrfachabpraller ausschließt. Alles andere sei grob fahrlässig. Wie soll nun im Flachland und noch dazu im Wald noch gejagt werden? Mit Drohnen und Hellfire-Raketen?

Man stelle sich weiter vor, dass es künftig ausreicht, ein Zischen zu behaupten und schon gibt es einen Jäger weniger....

Ich hoffe, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde.
 
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Man stelle sich weiter vor, dass es künftig ausreicht, ein Zischen zu behaupten und schon gibt es einen Jäger weniger....



Moin,

die Aussage der Eheleute war nur der Aufhänger für die Aktenkundigkeit des Vorganges. Die "Beweiskraft" der eher vagen, teils widersprüchlichen Äusserungen wurde ja auch gar nicht tiefgehend gewürdigt.

Ausschlaggebend dürfte eher das Gesamtbild gewesen sein, nämlich die behauptete theoretische Möglichkeit der Gefährdung Dritter bei Schußabgabe in dieser Konstellation bei gleichzeitiger weitestgehender Uneinsehbarkeit des Ziel-Hintergrundes. Das Urteil ist so jedenfalls ersteinmal eine (weitere) Mahnung an Jeden, der ausserhalb von Schießanlagen scharf schießt.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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D

doghunter

Guest
Man stelle sich weiter vor, dass es künftig ausreicht, ein Zischen zu behaupten und schon gibt es einen Jäger weniger....
Man stelle sich vorn fährt mit der Familie auf einem Fahradausflug und hört das "zischen" über sich und den Kindern und dann den Schuss....vielleicht wird man dann froh sein und diesen "Jäger" zum Teufel jagen! Immer beide Seiten beachten :roll:
 

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