"unschädlich zu entsorgen" - aber wie?

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17 Nov 2009
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Hallo,

man liesst in der Literatur öfters vom s.g. "unschädlichen Entsorgen".
Was genau ist das und wie macht man das idealerweise?
Wild mit nicht anzeigpflichtigen Erkrankungen kann man durch Vergraben (mind. 50cm Erdbedeckung) unschädlich entsorgen.
Aber wie entsorge ich z.b. Wild mit Tollwut, Schweinepest etc.? Vergraben wird ja da wohl nicht mehr möglich sein. Oder wird das Entsorgen in solchen Fällen übernommen?
 
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24 Dez 2008
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Da du ja nicht 100% feststellen kannst, ob es sich tatsächlich um eine anzeigepflichtige Krankheit handelt, musst du den Kadaver ja eh zum Amtstierarzt bringen bzw. abholen lassen. Daher hast du ja kein Problem mehr mit der Entsorgung ;)
 
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17 Nov 2009
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Sh4dow schrieb:
musst du den Kadaver ja eh zum Amtstierarzt bringen bzw. abholen lassen. Daher hast du ja kein Problem mehr mit der Entsorgung ;)
Achso, ok. Ich ging davon aus, dass man mir nach der Untersuchung die Entsorgung auferlegt.
 
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5 Jan 2010
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Tierbeseitigungsanstalt, Schlachthof, etc. Mach dich vor Ort kundig wer das Zeug annimmt. Adressen bekommst du von deiner KJV.
Bei uns ist z.B. in der Kläranlage eine Konfiskatkammer, wo die TBA die überfahrenen Katzen und sonstiges abholt. Da kann man auch Füchse etc. anliefern.
Also Füchse und Schweineaufbruch sollte generell unschädlich entsorgt werden.
Habe es noch nicht erlebt, dass irgendwas vergrabenes nicht wieder rausgeholt wurde. Reh und Hasenreste können auf den Luderplatz.
 

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