unangemeldete Aufbewahrungskontrollen

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Die Jungs von der hiesigen Polizeibehörde machen auch nur ihren Job - [...]

Eben. Die angeführten Schlapphüte sind ja ein Sonderfall. Und, zumindest aktuell, ein Einzelfall noch dazu. Die gleichen, die hier schreien, das ein einzelnder Vorgang welcher Art auch immer bitte nicht auf die gesamte Jägerschaft zu projezieren sei, sollten sich das bitte einmal als Grundverhalten aneignen.

Wer auch immer mich dereinst kontrollieren kommt, macht nur seine Arbeit und hat kein Problem mit mir als Person. Klar finde ich die Kontrolle nicht richtig, nur die örtlichen Erfüllungsgehilfen sind nicht die richtigen Adressaten für diesen Unmut.
 
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Hattest hoffenlich keine Waffen drin. Oder die Person, die aufgemacht hat, war Berechtigter.

Doch da waren meine Waffen natürlich drin. Aber die konnten halt den Schrank nur von außen bewundern.

Meine Mutter hatte mich damals zwar angerufen und gemeint es wäre in Ordnung wenn ich sage wo der Schlüssel ist, aber ich habe mich trotzdem geweigert. (Lt. den Herren vom Landratsamt)

Die vom Landratsamt hatten damit auch kein Problem. Die fandens auch gut, dass ich nicht sagen wollte, wo der Schlüssel ist.

Bei mir gings aber nicht um eine Kontrolle zwecks ordnungsgemäßer Aufbewahrung. Es ging darum den Schrank einzuklassifizieren, da er auf Grund des Alters keine Klassifizierung hatte.

Die waren eh nur bei mir zu Hause, weil sie grad beim Nachbarn waren um alte Waffen abzuholen.
 
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Nur als kleiner Hinweis für den Interessierten (mit Zugang zu verwaltungsrechtlichen Fachzeitschriften) zu einem neulich in der Verwaltungsrundschau (VR 7/2015) erschienen Beitrag:


Alexander Rott, Bonn

"Wenn des morgen an meiner Tür läutet...-Rechtsfragen der waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrollen in Wohnräumen"

Der Autor kommt u. a. zum Ergebnis, dass die Regelung verfassungswidrig ist und äußert sich auch zu Rechtsschutzmöglichkeiten.


Im Grunde genommen mag der Autor recht haben aber wer sowas publiziert ohne Kenntnis der Realität der abgwiesenen Verfassungsbeschwerde sollte zurück auf die Klippschule und sich sein Lehrgeld wieder geben lassen!
Auf solche Berater sollte man sich definitiv nicht verlassen!
 
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Ich kenne dieses Verfahren nicht, möchte mir deshalb auch kein Urteil dazu erlauben.

Der zitierte Beitrag äußert sich aber zu einem Verfahren, das mit nicht begründetem Nichtannahmebeschluss endete. Das bedeutet, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung noch nicht entschieden ist. Das BVerfG hat sich aus formalen Gründen schlicht (noch) nicht damit inhaltlich befasst.

Deshalb fand ich die Aussagen zu Rechtsschutzmöglichkeiten in dem Aufsatz ja auch interessant. Der Autor schreibt, dass nach Ansicht der Prozessbevollmächtigten die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, weil der Rechtsweg zuvor nicht ausgeschöpft worden war. Er beschreibt auch sehr schön, wie perfide die Regelung sich hier auswirkt: Lasse ich die unangemeldeten Kontrolleure (nur um solche geht es) ins Haus, liegt kein Rechtsverstoß vor, so dass ich keinen Ansatzpunkt für eine gerichtliche Klärung habe.

Verweigere ich den Zugang, laufe ich Gefahr, die Zuverlässigkeit abgesprochen zu bekommen. Dann kann ich zwar durch die Instanzen klagen, bin aber u. U. erst mal alle Waffen, JS evtl. Revier usw. los. Wer nimmt das schon freiwillig auf sich?

Der von ihm beschrieben alternative Weg sähe so aus: Im Vorgriff auf eine mögliche Kontrolle soll die Behörde aufgefordert werden, sich dazu zu äußern, ob eine verdachtsunabhängige Kontrolle geduldet werden muss. Bestätigt sie das, könnte dagegen die Feststellungsklage erhoben werden. Klingt interessant, dürfte m. E. aber in der Praxis auch nicht klappen, weil keine Behörde sich auf dieses "Spiel" einlassen wird.





Diesen Klageweg gibt es nicht mehr!
Ich war einer der fünf Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht.
Die Beschwerde wurde ohne Angabe von Gründen abgewiesen!
Aus die Maus.....
Und wir wurden nicht von Amateuren vertreten https://www.redeker.de/de/
 
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Ich kenne dieses Verfahren nicht, möchte mir deshalb auch kein Urteil dazu erlauben.

Der zitierte Beitrag äußert sich aber zu einem Verfahren, das mit nicht begründetem Nichtannahmebeschluss endete. Das bedeutet, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung noch nicht entschieden ist. Das BVerfG hat sich aus formalen Gründen schlicht (noch) nicht damit inhaltlich befasst.

Deshalb fand ich die Aussagen zu Rechtsschutzmöglichkeiten in dem Aufsatz ja auch interessant. Der Autor schreibt, dass nach Ansicht der Prozessbevollmächtigten die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, weil der Rechtsweg zuvor nicht ausgeschöpft worden war. Er beschreibt auch sehr schön, wie perfide die Regelung sich hier auswirkt: Lasse ich die unangemeldeten Kontrolleure (nur um solche geht es) ins Haus, liegt kein Rechtsverstoß vor, so dass ich keinen Ansatzpunkt für eine gerichtliche Klärung habe.

Verweigere ich den Zugang, laufe ich Gefahr, die Zuverlässigkeit abgesprochen zu bekommen. Dann kann ich zwar durch die Instanzen klagen, bin aber u. U. erst mal alle Waffen, JS evtl. Revier usw. los. Wer nimmt das schon freiwillig auf sich?

Der von ihm beschrieben alternative Weg sähe so aus: Im Vorgriff auf eine mögliche Kontrolle soll die Behörde aufgefordert werden, sich dazu zu äußern, ob eine verdachtsunabhängige Kontrolle geduldet werden muss. Bestätigt sie das, könnte dagegen die Feststellungsklage erhoben werden. Klingt interessant, dürfte m. E. aber in der Praxis auch nicht klappen, weil keine Behörde sich auf dieses "Spiel" einlassen wird.

Ganz im Ernst, glaub diesem Träumer gerne weiter.
Ich kenne das komplette Verfahren und den gesamten Schriftverkehr.
Da konstruiert sich jemand was das als Klage dort nicht im Ansatz zugelassen würde.

Zitat: Das BVerfG hat sich aus formalen Gründen schlicht (noch) nicht damit inhaltlich befasst.
Zitat Ende

Doch das Gericht musste sich sogar damit im Rahmen der Prüfung befassen aber hat die Beschwerde ohne Begründung abgewiesen.
Solltest Du dich weiter mit dieser Materie befassen oder evtl. sogar Jura oder ähnliches studieren empfehle ich gründlicher zu recherchieren.
Alles andere ist substanzlose Kaffeesatzleserei!
Glaubst Du im ernst das unsere Anwälte irgendwelche Nieten waren?
Das ist eine der renommiertesten Kanzleien im Verfassungsrecht!

Gruß!
 
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Diesen Klageweg gibt es nicht mehr!
Ich war einer der fünf Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht.
Die Beschwerde wurde ohne Angabe von Gründen abgewiesen!
Aus die Maus.....
Und wir wurden nicht von Amateuren vertreten https://www.redeker.de/de/

Alexander Rott ist über die von der FvLW finanzierte Klage informiert und hat das auch in seine Überlegungen einfließen lassen.
 
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Ich habe den Eindruck, hier liegt ein Missverständnis vor.

Die Tatsache, dass die Entscheidung nicht begründet wurde (muss sie auch nicht), macht es dem Außenstehenden ja so schwer, sich einen Reim darauf zu machen. "Gründlicher recherchieren" - das würde ich gerne, weil mich die Sache einfach interessiert, ist aber schwierig, weil eben kaum etwas dazu veröffentlicht wurde. Ich würde sehr gerne mehr zu dem Verfahren lesen können! Zu den Prozessbevollmächtigten (offenbar geht es tatsächlich um das selbe Verfahren) habe ich mich übrigens überhaupt nicht geäußert, sondern nur den Autor des Beitrags zitiert, was dessen Vermutung bzgl. Gründe der Ablehnung betrifft. Die Kanzlei kenne ich und käme niemals auch nur auf die Idee, deren Kompetenz in Frage zu stellen.

Tatsache bleibt nach allem, was ich bislang dazu gelesen habe, dass sich das BVerfG nicht zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert hat. Ein Nichtannahmebeschluss heißt nicht, dass das BVerfG eine Regelung oder Maßnahme für verfassungskonform hält - ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Ich will hier niemandem auf die Füße treten oder den Klugscheißer markieren - mich interessiert die Sache einfach, und kann nur das "verwerten", was ich zu lesen kriege....

Beste Grüße!


Ganz im Ernst, glaub diesem Träumer gerne weiter.
Ich kenne das komplette Verfahren und den gesamten Schriftverkehr.
Da konstruiert sich jemand was das als Klage dort nicht im Ansatz zugelassen würde.

Zitat: Das BVerfG hat sich aus formalen Gründen schlicht (noch) nicht damit inhaltlich befasst.
Zitat Ende

Doch das Gericht musste sich sogar damit im Rahmen der Prüfung befassen aber hat die Beschwerde ohne Begründung abgewiesen.
Solltest Du dich weiter mit dieser Materie befassen oder evtl. sogar Jura oder ähnliches studieren empfehle ich gründlicher zu recherchieren.
Alles andere ist substanzlose Kaffeesatzleserei!
Glaubst Du im ernst das unsere Anwälte irgendwelche Nieten waren?
Das ist eine der renommiertesten Kanzleien im Verfassungsrecht!

Gruß!
 
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Alexander Rott ist über die von der FvLW finanzierte Klage informiert und hat das auch in seine Überlegungen einfließen lassen.

Wie schön...
Ich glaube kaum das Er Einblick in die Korrespondenz zwischen Klägern, Anwalt und dem Verfassungsgericht hat....
Die gibt es nämlich nur zwischen den fünf Beschwerdeführern und der Kanzlei!
Noch nicht einmal mit der FvLW!
Das Mandat bezieht sich ausdrücklich auf uns fünf Personen!

Gruß!
 
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Alexander Rott ist über die von der FvLW finanzierte Klage informiert und hat das auch in seine Überlegungen einfließen lassen.

Details hat Redeker und Anwalt Kessler nicht an die FvLW mitgeteilt und durfte dies aus Schutz des Mandats auch nicht!
Also zählt weiter Erbsen und lügt euch die Welt zurecht....

Gruß!
 
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Ich habe den Eindruck, hier liegt ein Missverständnis vor.

Die Tatsache, dass die Entscheidung nicht begründet wurde (muss sie auch nicht), macht es dem Außenstehenden ja so schwer, sich einen Reim darauf zu machen. "Gründlicher recherchieren" - das würde ich gerne, weil mich die Sache einfach interessiert, ist aber schwierig, weil eben kaum etwas dazu veröffentlicht wurde. Ich würde sehr gerne mehr zu dem Verfahren lesen können! Zu den Prozessbevollmächtigten (offenbar geht es tatsächlich um das selbe Verfahren) habe ich mich übrigens überhaupt nicht geäußert, sondern nur den Autor des Beitrags zitiert, was dessen Vermutung bzgl. Gründe der Ablehnung betrifft. Die Kanzlei kenne ich und käme niemals auch nur auf die Idee, deren Kompetenz in Frage zu stellen.

Tatsache bleibt nach allem, was ich bislang dazu gelesen habe, dass sich das BVerfG nicht zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert hat. Ein Nichtannahmebeschluss heißt nicht, dass das BVerfG eine Regelung oder Maßnahme für verfassungskonform hält - ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Ich will hier niemandem auf die Füße treten oder den Klugscheißer markieren - mich interessiert die Sache einfach, und kann nur das "verwerten", was ich zu lesen kriege....

Beste Grüße!

Und damit ist dem Rechtsweg leider der Weg verbaut. Nächste Instanz wäre der Europäische Gerichtshof. Hat aber so gut wie Null Chancen nach der Nichtannahme.
Haben die Anwälte durchaus geprüft.

Gruß!
 
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Frage am Rande: Bist du in WO Mod?
Ja.


Und damit ist dem Rechtsweg leider der Weg verbaut.

Der direkte Rechtsweg - in Form einer unmittelbaren Klage gegen das Waffengesetz - ist nicht wegen der nichtangenommenen Klage verbaut, sondern weil die Frist für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an sich verstrichen ist (§ 93 Absatz 3 BVerfGG http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html). D.h. es kann nicht mehr unmittelbar gegen das Gesetz geklagt werden, der Weg durch die Instanzen steht aber weiterhin offen.
Die Nichtannahme wurde durch das Verfassungsgericht nicht begründet, insofern kann man aus dieser Tatsache noch keinen entgültigen Schluß für ein ggf. über den Instanzenweg angestrengtes Verfahren herleiten.
Diese Informationen sind übrigens alle öffentlich zu finden, bevor Du hier unterstellst irgendjemand hätte hier irgendjemand Informationen zukommen lassen ohne dies zu dürfen.
 
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