- Registriert
- 24 Dez 2012
- Beiträge
- 426
Wenn sich jemand nicht korrekt verhalten hat, ist es der Erblasser! Dem ist es egal, ob ihm nach seinem Tod die Zuverlässigkeit aberkannt wird Wo also, ist das Problem?Ich bin mir nicht sicher ob der TS eine rechtlich einwandfreie oder eine gebräuchliche Lösung sucht. Das der Code bei einem waffenrechtlich berechtigten Jagdfreund versiegelt hinterlegt wird hab ich schon öfter gehört. Dadurch dass der gleichzeitig aber keinen Hausschlüssel hat, hat er trotzdem keinen unerlaubten Zugriff auf die Waffen, aber eben doch Zugriff im Fall der Fälle unter Aufsicht der Hinterbliebenen.
Ob das rechtlich einwandfrei ist, keine Ahnung.
Der Jagdfreund kriegt die Nummer, oder auch den Zweitschlüssel und gut ist.