Ihr seit witzig! :roll:
Bei einer zentralen Aufbewahrung:
- zahlt man eine Grundgebühr pro Waffe pro Jahr
- zahlt man für jede Entnahme und Rückgabe
- hat man für jede Entnahme > 24h einen Nachweis des Einladenden
(Jagdreise, u.ä.) vorzulegen incl. des Nachweises der "sicheren" Unter-
bringung vor Ort
- hat man vor und nach der Jagd eine längere Anreise zum zentralen Auf-
bewahrungsort (Zeit + Benzin)
- muß man sich saublöd anmachen lassen, wenn man eine abgeschossene
Hülse nicht mit zurückbringt
Unter solchen Umständen wird die Anzahl der aktiven Jäger massiv zurück-
gehen, bis man darauf kommt, das Recht auf "Waffenbesitz" nur noch den-
jenigen zuzugestehen, die eine Jagdmöglichkeit nachweisen (natürlich jedes
Jagdjahr neu, gegen Gebühr).
Unter solchen Bedingungen wird die Frage, ob man Fuchs, Hase, Krähe noch
weiterbejagen darf, zügig in den Hintergrund treten.