Du hast es ja immer noch nicht verstanden! Ich gebe auf...
Versprochen? Nicht die schlechteste Entscheidung
wipi
Du hast es ja immer noch nicht verstanden! Ich gebe auf...
Das ist, gelinde gesagt Unsinn ! Der Erwerb von Langwaffen setzt überhaupt kein Bedürfnis voraus. Der Erwerb von FFW erforderte immer eine behördliche Genehmigung. Zum Besitz genügt eine WBK, zum Führen ist ein WP erforderlich .In AUT darf man als unbescholtener 18jähriger zur Heimverteidigung Pistole und Schrotflinte kaufen.
Sind Zielfernrohre mit verbauter Nachtsichttechnik in brauchbarer, mit Vorsatzgeräten vergleichbarer Leistung auf dem Markt und sind diese Geräte verfügbar?
In CZ werden keine Vorsatzgeräte mehr gekauft, außer mal für wenig Geld gebrauchte. Meine Bekannten haben alle keine Vorsatzgeräte mehr, sondern echte Nachtzielgeräte. Ein Problem hab ich drüben aber auch kennengelernt: Wenn es um die Montage geht, haben die dort viele Murkser unter den "Büchsenmachern", wobei die meisten vermutlich etwas filigran aufgestellte Schlosser sind. Das liegt aber dann eben nicht an der Technik im Sinne...Ja.
Ja.
In D aber nicht erlaubt.
Siehe Pulsar Thermion, usw.
Die Holländer sind begeistert.
Ja, gibt es. Der Missbrauch liegt bei Null.Auch wenn ich die Problematik von Dual Use vs. reiner Nachtzieltechnik kenne: Ärgerlich ist es trotzdem. Mach das ganze System unnötig teuer und nicht zuletzt fehleranfällig. Das von den Dingern eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit ausgeht (die die eines Vorsatzgeräts übersteigt) kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Obendrein bekommt man sie im europäischen Ausland überall. Gibt es da irgenwas an verlässlichen Aussagen zu Missbrauch?
Das ist also dann doch kein Unsinn, sondern im Endeffekt das GesagteDas ist, gelinde gesagt Unsinn ! Der Erwerb von Langwaffen setzt überhaupt kein Bedürfnis voraus. Der Erwerb von FFW erforderte immer eine behördliche Genehmigung. Zum Besitz genügt eine WBK, zum Führen ist ein WP erforderlich .
WTO