Umfrage DJV zu Selbstladebüchsen und Kurzwaffen?

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17 Nov 2016
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Na Gottseidank hast du ja von den Lodenjockeln nichts unverstandenes geerbt.

und dein Definition für kriminelle Energie wird die teutsche Rechtsprechung fundamental verändern 😂
Ich bin raus.
 
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Inzwischen hat der DJV ja reagiert - siehe FB

Statement im Wortlaut:

Statement zu Kritik an Mitgliederbefragung 2022

Weitere Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes durch die Politik lehnt der DJV entschieden ab. Bei allen Novellen des Waffenrechts sowie bei der angestrebte „Sicherheitspartnerschaft“ des Bundesinnenministeriums hat sich der Dachverband der Jäger entschieden für die Legalwaffenbesitzer eingesetzt und wird es auch in Zukunft tun. Aussehen oder Funktionsweise erlaubter Waffen sind genauso unterschiedlich wie ihre Besitzerinnen und Besitzer. Jeder muss auch künftig die freie Wahl haben, auf Grundlage bestehender Gesetze.
Die derzeit in einigen Foren kritisierte DJV-Mitgliederbefragung wurde bereits weit vor dem Amoklauf in Heidelberg und dem Polizistenmord in Kusel konzipiert. Sie greift Fragen aus dem Jahr 2016 erneut auf, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Ziel der umfassenden Befragung ist es, Kennziffern für die Verbandsarbeit zu erhalten. Mit einer möglichen Verschärfung des Waffenrechts hat die Umfrage rein gar nichts zu tun. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden wir bei künftigen Befragungen die Kategorien für Waffen basierend auf dem Nationalen Waffenregister abfragen.
Wir kämpfen weiterhin für alle Legalwaffenbesitzer - auch gemeinsam mit anderen Interessensverbänden. Umfragen liefern uns dafür wichtige Kennzahlen. Im Jahr 2016 haben diese uns beispielsweise geholfen, die Debatte über halbautomatische Jagdwaffen zu versachlichen. Schlussendlich haben wir diese Waffen für die Jagd erhalten können.
 
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ich vermute der gesetzgeber definiert wilderei als unberechtigte jagdausübung.

§ 292​

Jagdwilderei​


(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1.gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2.zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3.von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.

 
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Das ist absolut dummes Zeug und schlicht nicht wahr. Wenn man gar keine Ahnung hat, darf man mal die Klappe halten 🤷‍♂️
Ich finde eigentlich, unter Berücksichtigung der allgemeinen Aufbewahrung Vorschriften, sollte es jedem Polizeibeamten möglich sein die Waffe auch privat zu führen. Eine Zuverlässigkeit setze ich voraus.
 
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Polizeibeamte in NRW dürfen die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen.
Eine sichere Aufbewahrung ist dafür Voraussetzung und wird auch im Vorfeld kontrolliert.
Das stimmt bestimmt auch.
Allerdings hab ich einen Bekannten wo sie gelegentlich im Nachtschränkchen liegt. Da ein Schrank nicht vorhanden ist und man in Zivil unterwegs war und nach einem langen Tag Feierabend ist.. naja alles hören sagen.
 
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19 Mrz 2017
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wie immer du jagd definierst, ich vermute der gesetzgeber definiert wilderei als unberechtigte jagdausübung.

dieses ganze gedöns -iii, eklige wilderer - ist ein kulturelles konstrukt das ihr von den lodenjockeln alter art geerbt habt ohne zu verstehen wieso und weshalb.
der wilderer ist kein böser mensch, solche moralischen kategorien gibt es nicht im gesetzt. es ist nur einer der unberechtigt jagt vermutlich in zusammenhang mit unberechtigten besitz von schußwaffen, dazu kommen meist noch rechtliche verstöße gegen schonzeiten. seine taten sind beabsichtigt und werden mit krimineller energie( was nur meint das er seiner tätigkeit energisch nachgeht) ausgeführt.
das ist alles
Und der Drogen Dealer ist eigentlich Apotheker.
 
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Das stimmt bestimmt auch.
Allerdings hab ich einen Bekannten wo sie gelegentlich im Nachtschränkchen liegt. Da ein Schrank nicht vorhanden ist und man in Zivil unterwegs war und nach einem langen Tag Feierabend ist.. naja alles hören sagen.
Dann weiß dein Bekannter hoffentlich, dass das so nicht korrekt ist.
Aufbewahrung zu Hause soll nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Und ein einfacher 0er KW Schrank kostet auch nur rund 300€.
 
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Und der Drogen Dealer ist eigentlich Apotheker.
naja, der apotheker verkauft drogen und bald auch bisher verboten betäubungsmitttel wie cannabis, den grünen sei dank.
und die apotheker werden das geschäft mitnehmen, darauf kannst du einen ...

wie klein doch die welt ist!

tatsächlich ist jagdwilderei die unbefugte aneignung fremden jagdrechtes und die unbefugte jagdausübung oder hast du jetzt spezialwissen das den text anders versteht?
es bleibt dabei: wilderei ist jagen gegen recht und gesetz.


Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,


muss ja wahnsinnig schwer zu verstehen sein
 
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Genau. Und das ist in NRW für den Fall der Aufbewahrung außerhalb der Dienststelle so.
 
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