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Einfräsung im Hülsenkopf ist grundsätzlich kein K.O.-Kriterium für eine Beschußrückgabe, solange das Laufgewinde nicht angefräst wurde.
Billy
Billy
Dennoch würde ich keine solche Waffe kaufen. :roll: :roll: :wink:Billy-the-kid schrieb:Einfräsung im Hülsenkopf ist grundsätzlich kein K.O.-Kriterium für eine Beschußrückgabe, solange das Laufgewinde nicht angefräst wurde.