Übernahme einer illegalen Jagdhütte

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Hallo,

ich habe vor im kommenden Jagdjahr ein Revier zu pachten. Zu diesem Revier gehört auch eine Jagdhütte, die vor über 30 Jahren vom jetzigen Pächter wohl illegal auf dem Grund des Verpächters errichtet wurde (aber mit dessen Wissen und Erlaubnis).

Diese Hütte dient ausschließlich dazu, die Jagd ausüben zu können, da sowohl der jetzige Pächter über 200km, als auch ich über 70km Anreise zum Revier haben und die Hütte als Übernachtungsmöglichkeit nutzen. Die Jagdhütte ist wohl bei der Jagdbehörde bekannt und "geduldet".

Ich muss für die Hütte eine nicht ganz kleine Ablösesumme zahlen und habe nun Angst, dass ich vielleicht doch irgendwie eine Abrissverfügung bekomme.

Gibt es eventuell die Möglichkeit sich in irgendeiner Form schriftlich abzusichern?

Vielen Dank!!!
 
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Keine Behörde wird dir schriftlich geben dass sie (im Falle einer Anzeige) bei einer illegalen Bebauung nicht tätig werden wird. Schlafende Hunde auf keinen Fall wecken.


Musst oder kannst du die Hütte übernehmen? An wen ist die Ablöse zu zahlen?
a) Vorpächter?
-> In den Kauf-/ Übernahmevertrag reinschreiben dass ein Teil der Summe im Falle des Falles erstattet wird. Ggf. auf ein paar Jahre begrenzen oder die Summe staffeln. Soll ja für beide Seiten eine faire Lösung sein.
b) Verpächterin? -> die Hütte nicht gegen Ablöse übernehmen sondern mieten/pachten
 
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Wenn Du ganz sicher gehen willst:

Nachträglich genehmigen lassen - natürlich abhängig von Bundesland und dem Standort, ob überhaupt genehmigungsfähig.

In Hessen z.B.:
"Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55
Anlage 2, I, 1.7: Schutz-, Geräte- und Vorratshütten für Berufsfischerei, Berufsimkerei, Waldarbeit, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Jagd"

Sprich einfach mal mit einem Bauvorlagenberechtigten Deines Vertrauens.
 
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Ist die Jagdhütte Illigal ?

Währe sie bei Errichtung Genehmigungspflichtig gewesen ?

SChau mal in Katasterpläne und Liegenschaftsverzeichnise des Grundstückes ob das bauwerk eingezeichnet oder sogar vermerkt ist...

aber obacht ! :

die Nutzung darf nicht unterbrochen werden... damit geht der Bestandsschutz verloren !

Näheres siehe entsprechendes Baugesetz :

http://www.juraforum.de/lexikon/bestand ... m-baurecht

Interesant auch :

http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=141

Beachte bitte den Hinweis wonach Anzeigen von Dritten unbegründet sind wen diese nicht unmittelbar nach deren mKentnisnahme erfolgt; dann greift der Rechtsschutz der Duldung.

die fehlende Baugenehmigung würde ich übrigens als Argument bei der Preisgstaltung verwenden...

wobei Miete dir in diesem Falle wohl auch nicht schadet : da Jagdhütte ist die Nutzung Zweckgebunden ! Eine Nutzungsänderung ( Wochenendhaus; Partyschuppen; Lustdomiziel..) hätte eine sofortige Versagung einer Bau- und Nutzungsgenehmigung zur Folge = Abriss !

Also Mieten; und das Risiko am Untergang des Eigentums leibt dir erspart. Und du gehst Problem mit Hausratsversicherung; Feuerversicherung; Haftpflich aus dem Weg.





TM
 
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Es ist zwischen dem Risiko, die Hütte abreissen zu müssen und dem Risiko, die Hütte trotz Übernahmekosten nicht mehr nutzen zu können, zu unterscheiden. Einen Schwarzbau - also Grundstück plus Bauwerk - zu kaufen, kann ich Dir nicht empfehlen. Bei einer Pacht der Hütte ist das Risiko überschaubarer, weil Du grundsätzlich nicht als "Störer" verantwortlich für das Grundstück/ die Hütte bist, sondern schlimmstenfalls die "illegale" Nutzung aufgeben musst.

Grundsätzlich musst Du bei einem Schwarzbau damit rechnen, dass eine Abrissverfügung erlassen und ggf. vollstreckt wird. Auch nach 30 Jahren. Oft "dulden" die Behörden solche Bauwerke aber, solange sich niemand beschwert. Teilweise gibt es auch behördlich abgesegnete "Amnestien". Gibt es in dem Bereich viele Schwarzbauten, darf die Behörde den Abriss auch nur anordnen, wenn es ein "Abrisskonzept" für das gesamte Gebiet gibt. Einzelne Gebäude darf sich die Bauordnungsbehörde dann nicht herauspicken. Steht das Gebäude für sich, kann es jederzeit "eng" werden.

In Deinem Fall käme es mir auf die Höhe der "Übernahmegebühr" an. Nach über 30 Jahren ohne Aktion de Behörden und Personalunion zwischen Eigentümer und Verpächter ist das Risiko eher überschaubar. Du musst Deinen finanziellen Einsatz gegen dieses Riskio abwägen. Nachdem Du wegen Deines entfernten Wohnortes auf die Übernachtungsmöglichkeit angewiesen bist, ist der Pachtpreis für die Jagd natürlich auch mit einzubeziehen.

Von einer Anfrage beim Bauamt würde ich Dir grundsätzlich abraten, wenn Du nicht glaubhaft von der Legalität der Hütte gehört hast. Die halten oft ganz bewusst "still", müssen aber aktiv werden, wenn sie von "extern" auf einen Verstoß aufmerksam gemacht werden und die Sache "aktenkundig" wird.

"Bestandsschutz" gibt es nur, wenn die Hütte ursprünglich mal rechtmäßig errichtet wurde und nunmehr nach heutigem Recht rechtswidrig wäre. In diesem Fall kommt es tatsächlich auf einer durchgängige Nutzung an. Faustformel wäre eine zweijährige Nichtnutzung zum ursprünglich genehmigungsfähigen Zweck, dann ist der Bestandsschutz dahin.

Die Genehmigungsfähigkeit regelt im Außenbereich § 35 BauGB.

Special Agent
 
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Vergiß es, nachträglich wird da nix genehmigt und heutzutage sind neue Genehmigungen für Jagdhütte im Außenbereich völlig ausgeschlossen.

Für eine Jagdhütte ohne Genehmigung würde ich keinen Abstand bezahlen.
 
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nordtaucher schrieb:
Gibt es eventuell die Möglichkeit sich in irgendeiner Form schriftlich abzusichern?

Mach es doch einfach, d.h. der "Vorbesitzer" und Du unterzeichnen einen Vertrag: Du zahlst die Summe X, dafür erhälst Du das Nutzungsrecht für den gesamten Zeitraum, in dem Du die Jagdpacht inne hast, mindestens allerdings für XYZ Jahre (allerdings höchstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du nicht mehr Jagdpächter bist).

Eventuelle Abrissverfahren gehen zu Lasten des "Vorbesitzers". Sollte Dir aufgrund behördlicher Auflagen/Anordnungen die Nutzung der Jagdhütte nur für einen Bruchteil der XYZ Jahre möglich sein, dann erhälst Du einen entsprechenden Anteil der Summe X zurück.

Das ist zwar sicherlich stark Restrisiko-behaftet, aber solange der "Vorbesitzer" lebt und zahlungsfähig ist, könnte es funktionieren.

Wenemar
 

hdo

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Für die Hütte einen jährlichen (Teil-)Abstand bezahlen.
Sofern der Vorpächter solvent ist wird er das eher mittragen. Sofern er weniger solvent ist und das Geld "braucht" bekommt man auch nichts mehr zurückerstattet wenn die Behörde verfügt das Ding platt zu machen :21:
 
Y

Yumitori

Guest
cast schrieb:

Vergiß es, nachträglich wird da nix genehmigt und heutzutage sind neue Genehmigungen für Jagdhütte im Außenbereich völlig ausgeschlossen.

Für eine Jagdhütte ohne Genehmigung würde ich keinen Abstand bezahlen.


Moin,

so jedenfalls ist es in Hessen eindeutig ! :27:
Und - soweit ich gelesen habe - auch bereits mehrfach gehandhabt worden (Abrissverfügung nach Anfrage), also blosskeine schlafenden Hunde wecken. Man hat vielleicht mehr Chancen, wenn man anstatt einer Jagdhütte eine "Wolfsbeobachtungsbude für Grüne und ÖJV" anfragt.... (tschuldigung, das war unsachlich, musste aber mal sein...)

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten!
Scheint so, als wenn ich eine nachträgliche Genehmigung von der Behörde vergessen kann :cry:

Das Verhätnis ist so, dass der jetzige Pächter die Hütte vor 30 Jahren mit dem Einverständlis des Verpächters (Grundbesitzer der Eigenjagd) errichtet hat, aber dafür keine behördliche Genehmigung beantragt hatte...wie es damals halt so war. Die Hütte läuft vollkommen autonom mit kleiner Solarzelle auf dem Dach (LWK Batterien und Spannungsumwandler), fließend Wasser aus einem gebohrten Brunnen, kleiner Küche mit Gasherd, 2 Schlafräumen mit Hochbetten und einem kleinen Bad mit Dusche und WC (großer Fäkaltank eingegraben im Aussenbereich). Dafür stellt sich der jetzige Pächter noch eine Ablöse von 6.000€ vor.

Die Hütte liegt alleine in einem kleinen Waldstück und die Nutzung war in den letzten 30 Jahren ununterbrochen und ausschießlich für jagdliche Zwecke. Anzeigen sind nach dieser Zeit wohl eher unwarscheinlich, aber man weiß ja nie wie sich neidvolle Reviernachbarn im Zeitverlauf verhalten.

Der Vorpächter ist ein älterer und wirklich sehr aufrichtiger Herr, der jedoch wohl schwer krank ist.

Vielleicht is es wirklich das Beste, wenn der jetzige Pächter die Hütte an den Eigentümer abtritt und ich sie innerhalb des Pachtvertrages mit pachte... :14:
 
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nordtaucher schrieb:
Hallo zusammen,
vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten!
...

Der Vorpächter ist ein älterer und wirklich sehr aufrichtiger Herr, der jedoch wohl schwer krank ist.

Vielleicht is es wirklich das Beste, wenn der jetzige Pächter die Hütte an den Eigentümer abtritt und ich sie innerhalb des Pachtvertrages mit pachte... :14:


Nun;
das is doch mal ein Anfang.
Macht eigentlich auch Sinn das Grundstück und Gebäude im Eigentum zusammen kommen...

und wen der Eigentümer der Jagd nun den Abtrag nicht zahlen will... so gehst du in Vorleistung und Verechnest das Anteilsmäsig mit der Pacht...

6000 € auf 9 Jahre sind 666,66 € pro jahr... Zinsen würde ich nicht in Ansatz bringen da du dann Mietfrei nutzt.

So geht das Altpächter in Würde; der Eigentümer hat sich einvernehmlich mit alten und Neuen geeinigt und bekommt letzendlich die Jagdhütte dazu.. und du eine Zusätzliche Sicherheit auf Koxistenz für die Dauer der Jagdnutzung.

Gegenseitiges Einvernehmen ist der Schlüsel für Gemeinsamkeiten.

TM
 
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Der Eigenjagdeigentümer könnte die Hütte ja ggf. als Betriebsgebäude benötigen, um Maschinen und Geräte unterzustellen und den Waldarbeitern einen Raum für Schlechtwetter zu bieten...nur mal so als kleiner Tipp...
 
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Der Eigenjagdbesitzer wird normalerweise einen Teufel tun und 6000€ für eine Hütte als Ablöse bezahlen. Und der Neupächter(hoffentlich auch) auch.
 
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Der Eigenjagdbesitzer muss vor allem gar keine Ablöse beszahlen, als Grundstückseigentümer ist er automatisch auch Eigentümer der Hütte... :23:
 
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Jein.
In diesem Fall hat er wohl eher nur den Anspruch auf besenreine Übergabe der Pachtsache.
Wäre es eine legale Jagdhütte, müsste sie nach Wegfall des Bedürfnisses auch wieder rückstandslos beseitigt werden (können). Womit die Untrennbarkeit vom Boden schon in Frage steht.

Und ansonsten: Ungerechtfertigte Bereicherung etc.
 

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