A
anonym
Guest
Also hier wird wieder einiges durcheinander geworfen...
Nochmal...Was berechtigt zum Erwerb, zum Besitz und zum Führen? Richtig...der Jagdschein.
Die Behörde überprüft eine ordnungsgemässe Aufbewahrung.
Ob da eine Waffe mehr im Schrank steht hat sie nicht zu interessieren.
Waffen können an andere berechtigte für die Dauer von 4 Wochen ausgeliehen werden.
In deinem Fall wäre es wichtiger einen Nachweis deines Bekannten (beauftragung) zu haben, dass du die Waffe im Auftrag veräusserst und du berechtigt bist, die Waffe an einen berechtigten zu übergeben.
Nochmal...Was berechtigt zum Erwerb, zum Besitz und zum Führen? Richtig...der Jagdschein.
Die Behörde überprüft eine ordnungsgemässe Aufbewahrung.
Ob da eine Waffe mehr im Schrank steht hat sie nicht zu interessieren.
Waffen können an andere berechtigte für die Dauer von 4 Wochen ausgeliehen werden.
In deinem Fall wäre es wichtiger einen Nachweis deines Bekannten (beauftragung) zu haben, dass du die Waffe im Auftrag veräusserst und du berechtigt bist, die Waffe an einen berechtigten zu übergeben.