Moin, Allez!
1.: Zunächst zur Begriffsbestimmung:
- Infarkt: Gewebsuntergang infolge Durchblutungsstörung im arteriellen Schenkel des Gefäßnetzes
- Thrombose: Durchblutungsstörung im venösen Schenkel des Gefäßsystemes mit konsekutiven Gewebsschäden
Unsachgemäßermassen werden in Bezug auf Durchblutungsstörungen am Augenhintergrund häufig beide nicht ausreichend sorgfältig voneinander abgegrenzt, wenngleich Ursachen und Folgen sich deutlich unterscheiden.
2.: Lokalisation
Es ist wichtig, exakt zu bestimmen, wo genau die Durchblutungsstörung aufgetreten ist, und welche Größenausdehnung und Charakteristik (ischämisch/nicht ischämisch etc.) sie hat.
3.: Konsequenzen
Die funktionellen Folgen für den betroffenen können eine sehr große Bandbreite aufweisen: von selbstlimitierenden und folgenlos ausheilenden Fällen (leider selten!) bis hin zu vollständiger und irreversibler Erblindung des betroffenen Auges von einem Moment auf den anderen ist alles möglich.
Bedauerlicherweise sind die Beeinträchtigungen häufig schwerwiegend, bleibend und langwierige therapeutische Bemühungen erforderlich machend.
In einem solchen Fall kann man die unmittelbaren Folgen für das Sehvermögen und die an diesem hängenden Aktivitäten nicht kleinreden.
Für die Jagd und das Schießen lässt sich manches mit speziellen Zielfernrohrmontagen oder sog. „Krüppelschäften“ ausgleichen, aber sicherlich nicht alles.
Noch schmerzhafter ist für viele Betroffene, dass die aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Führer eines (Kraft-)Fahrzeuges ggf. für eine Weile, oder auch dauerhaft nicht mehr gestattet ist.
Die verkehrsophthalmologischen Konsequenzen ergeben sich aus Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung und es kann nur dringend dazu geraten werden, sich umfänglich an alle medizinisch gebotenen Fahrverzichtsanordnungen zu halten, da ansonsten weitreichende Sanktionen drohen können.
Auch wenn nur ein Auge betroffen ist und das andere überhaupt keine Einschränkungen hat, ist beispielsweise automatisch eine sechsmonatige Anpassungszeit einzuhalten, während welcher der Führerscheininhaber sich an seine für ihn neue Einäugigkeit und den Verlust der Fähigkeit zur gewohnten binokular-stereoskopischen Entfernungsschätzung gewöhnen soll und nicht selbst fahren darf. Darf! Nicht soll!
4.: Internistische Aspekte
Letztlich obliegt der Augenheilkunde die Aufgabe, sich einerseits um den Schutz und - soweit möglich - die Wiederherstellung des Gesichtssinnes zu kümmern und andererseits parallel die internistische (neurologische/gefässchirurgische etc.) Abklärung des allgemeinen Gefäß-/Durchblutungsstatus einzuleiten, bzw. Ihren zügigen Beginn unter hausärztlicher Aegide zu veranlassen.
Wir wissen heute, dass entsprechende Gefäßverschlüsse äußerst ernstzunehmende Weiser für Hirninfarkte sind und keinesfalls ignoriert werden sollten
https://www.springermedizin.de/apop...g-bei-retinalen-gefaessverschluessen/26362848 (diese Weiterbildung zu lesen, lohnt sich, es kommt alles Wissenswerte vor).
Denn: so blöd die ophthalmologischen Folgen auch sein mögen, sie werden keinesfalls dadurch versüßt, wenn man im Anschluss zu allem Überfluss auch noch‘n Apoplex schiebt!
5.: Empfehlung
Bei Eintreten einer
- schmerzlosen
- plötzlichen
- deutlichen
- einseitigen
Visusminderung unter Angabe genau dieser Beschwerdesymptomatik umgehend (d. h.: sofort, bzw. zumindest so schnell wie möglich) den nächsterreichbaren Augenarzt aufsuchen.
Für genauere Empfehlungen in einem Laienmedium ist die Differentialdiagnostik zu umfangreich. Worum es sich handelt, und was in welcher Reihenfolge und mit welcher Dringlichkeit zu unternehmen ist, stellt dann die/der Kollegin/-e fest.
Zunächst ist der Patient erst einmal internistischerseits durchzuchecken, um zu vermeiden, dass der Patient im Anschluss noch gänzlich „auf die Bretter“ geht. Dies sollte unter der die Fäden in der Hand haltenden und synchronisierenden Organisation des Hausarztes erfolgen, ohne welchen in der heutigen Zeit auch meist gar nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit an die benötigten Facharztvorstellungstermine zu kommen ist. In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit zur Ausstellung einer sog. „Hausarztvermittlungsfallüberweisung“ (HAV) zu erwähnen, worauf man, da dies wieder eine der glorreichen Segnungen aus dem Hause Lauterbach und noch ziemlich neu ist, die Hausärzte auch gerne einmal hinweisen darf.
Weiters muss man dann schauen, was man machen kann, um so viel Sehfähigkeit wie möglich zu retten, was bisweilen recht umfangreiche und langwierige Bemühungen bedeuten kann: optische Cohärenztomographie (OCT), Fluoreszeinangiographie (FAG), ggf. intravitreale Anti-VEGF-Medikamentengaben oder Laserkoagulationsbehandlungen am Augenhintergrund sind hier einige Stichwörter.
Wie du siehst, ist die Organisation der jagdlichen Aktivitäten der nächsten Zeit nicht gerade das drängendste Problem, welches man als Betroffener eines frischen retinalen Gefäßverschlusses oder auch einer anterioren ischämischen Optikusneuropathie (AION) hat.
Deine Schilderungen bzgl. der Wahrnehmung des Beobachtungsbildes durch ein DF vs. ZF, bzw. die beschriebene Empfindung, dass die Zielerfassung mittels Aimpointvisier mit „…beiden Augen offen…“ nach wie vor trotz nachweislicher erheblicher Beeinträchtigung des eigentlichen Zielauges noch einwandfrei funktioniere, halte ich - mit Verlaub! - für subjektive Beobachtungsfehler.
Wenn der Visus des Auges, welches das Zielbild wahrnimmt, schlecht ist, dann ist die Informationsgrundlage, die unserem Gehirn für das Fällen der Entscheidung „…jetzt abdrücken!…“ zur Verfügung steht, schlecht.
Daran ändert auch die allenthalben bekannte Fähigkeit des Gehirnes nichts, sich sehr gerne eine eigene subjektiv gefühlte Wahrnehmung zu stricken, die oft mit den Realitäten nicht viel zu tun hat.
Geh vertrauensvoll zu deinem Augenarzt und zu all den anderen, zu denen man dich schicken wird und denk dabei immer daran, dass es dieser Aufwand ist, der dir vielleicht ein Leben im Rollstuhl oder den vorzeitigen Tod erspart.
Halte dich an das dir wahrscheinlich ausgesprochen werdende Fahrverbot, denn du willst dir als verantwortungsvoller Mensch die eventuellen Folgen von dir einschränkungsbedingt gemachter Fahrfehler nicht auf dein Gewissen laden.
Ich wünsche dir alles Gute!
M.