Treibjagd auf Sauen im März,,, per Sondergenehmigung

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In Reinlandpfalz wurde mitte " März " eine Treibjagd auf Sauen abgehalten,,, per Sondergenehmigung, ist das noch Weidgerecht ?????

Was haltet ihr davon,,,,,

weihei Hasty
 

steve

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Was soll denn der Inhalt der Sondergenehmigung gewesen sein? :?: :shock: :?:
 
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Mit zunehmendem Verfall der Jagdmoral, scheint heute alles möglich zu sein.
Wer, wie in diesem Fall, mit Sondergenehmigung arbeiten muß, hat bis Ende Januar seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Das wären Themen für Jagdgegner.
Wenn die nicht pauschal auf die Jagd eindreschen würden, sondern sich auf solche "Aktionen" konzentrieren würden, hätten die letztendlich auch Erfolg.
Grüße
Hartmut
 
G

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Guest
Warum soll man dafür eine Sondergenemigung brauchen??? Frischlinge und Überläufer sind frei und können somit bejagt werden, wie auch immer......Aus dem Blickwinkel der Waidgerechtigkeit ist das natürlich eine ganz andere Sache. Bei uns rennen schon seit Dezember Gestreifte herum. Ich würde jedem im Moment zu einer solchen Aktion abraten, da die Gefahr eine führende Bache, auch wenn es eine Frischlingsbache ist einfach zu hoch ist. Waihei
 
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Hasty schrieb:
1. In Reinlandpfalz wurde mitte " März " eine Treibjagd auf Sauen abgehalten,,, 2. per Sondergenehmigung,
3. ist das noch Weidgerecht ?????

4. Was haltet ihr davon,,,,,
weihei Hasty

ad. 1. stimmt
ad. 2. stimmt nicht - ist wegen der Gesetzeslage (Schonzeit auf Schwarzwild aufgehoben) unnötig
ad. 3. nein
ad. 4. siehe Satz 1 "dzg". muss aber keinen wundern, in einem BuLa, in dem vor 5/6 Jahren noch per "ordre de mufti" die Osram-Mond legalisiert werden konnte...
Gruß
Niss
 
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Sondersituationen erfordern Sondermaßnahmen.
Sicherlich kann ich das von hier nicht ausreichend beurteilen, aber R.P. hat hohe Schwarzwildbestände und hat Probleme mit der Wildschweinepest. Jährlich werden hier etliche Mio Euro allein für Impfungen ausgegeben.
Natürlich ist eine Gesellschaftsjagd im Februar/März unter Berücksichtigung des Muttertierschutzes nicht einfach durchzuführen. Aber mit der notwendigen Professionalität in der Planung und Durchführung der Jagd und der Disziplin der Schützen ist das möglich.
Und die Wildseuchenbekämpfung und die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes ist auch eine der wichtigen Funktionen der Jagd.

Es wäre interessant zu wissen, ob diese Jagd auf behördliche Aufforderung hin durchgeführt wurde.
 
R

Remsperger

Guest
Zur Treibjagd gehören doch immer viele Jäger.
Die hingehen sind doch noch viel schlimmer, als die Organisatoren.
Also einfach wegbleiben und die, die nicht waidgerecht Jagen meiden bzw nicht einladen.
Unser Wild hat doch auch mal ein recht zur Ruhe
 

JMB

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Remsperger schrieb:
Unser Wild hat doch auch mal ein recht zur Ruhe
Und auf Schweinepest?!
Ohne den Vorgang und die Beweggründe genau zu kennen sollte man mit solchen Urteilen und Forderungen nach Konsequenzen für die Teilnehmer vorsichtig(er) sein!
Und wie ist das mit dem Recht des Wildes auf Ruhe während der Jagdzeit? 24/7 oder generelles Nachtjagdverbot?
Siehst Du das bei Schweinepest oder massivem Wildschaden im eigenen Revier noch genauso?


WaiHei
 
R

Remsperger

Guest
Seh ich genau so!!!
Im Frühjahr gibt es nun mal Nachwuchs. Da brauchen auch die Sauen Ihre Ruhe. Die Schweinepest breitet sich dann wegen der Bachen bestimmt nicht aus. Die Frischlinge gehen dann halt ein, so ist das halt im Leben. Die wandernden Überläuferkeiler kann man wegen der Schweinepest ja schießen, aber bestimmt nicht auf einer Treibjagd. Wegen dem Wildschaden hatte man doch den ganzen Herbst und Winter Zeit Viele Schweine zu schießen. Da machts doch auch richtig Spaß, oder......
 
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@ Remsberger
Das ist eine ganz gefährliche Verharmlosung und zugleich eine erstaunliche Unkenntnis von rechtlichen Gegebenheiten. Die Wildseuchenbekämpfung ist ein Auftrag der "Gesellschaft" an uns Jäger, den wir nicht zu diskutieren haben, sondern den wir umsetzen müssen.

Die nachfollgende Pressemitteilung ist nicht aktuell, dennoch macht der Inhalt den Stellenwert der Wildseuchenbekämpfung deutlich:

Nachdem im Kreis Euskirchen die Wildschweinepest im Jagdgebiet Flamersheimer Wald/Bad Münstereifeler Wald erneut aufgeflackert ist, hat Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg nun ein Maßnahmenpaket zur rigorosen Bekämpfung dieser hoch ansteckenden Tierseuche auf den Weg gebracht.

In Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut werden jetzt folgende Maßnahmen vorgegeben:

einmalige Schutzimpfung der Wildschweine durch Auslage von Impfködern am 23. und 24. November

- tierseuchenrechtliche Anordnung zur Durchführung von zwei zusätzlichen Drückjagden unter Aufsicht des Amtstierarztes in den elf Jagdrevieren des Hauptseuchengebietes bis Ende Januar
- tierseuchenrechtliche Anordnung zur Durchsetzung des Verbots übermäßiger Fütterungsmaßnahmen
- tierseuchenrechtliche Anordnung des ganzjährigen Bejagens vor allem der für die Seuche besonders empfänglichen Jungtiere ab dem Frühjahr

"Wir nehmen die Situation sehr ernst und werden die Maßnahmen mit allem Nachdruck auch gegen Revierinhaber durchsetzen, die ihrer Verantwortung bisher nicht ausreichend nachgekommen sind", so Minister Eckhard Uhlenberg. Die Landesregierung setze jedoch auf Kooperation statt Konfrontation und erwarte von den Revierinhabern, dass sie diese tierseuchenrechtlichen Anordnungen konsequent umsetzen.

In den Revieren werde die Einhaltung der Maßnahmen zudem durch unabhängige Inspektoren fortlaufend kontrolliert. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Alle erlegten Schweine werden auf Schweinepest untersucht.

Wildschweinepest stellt eine Bedrohung auch für Hausschweinebestände dar und wird vor allem durch unzureichende Hygiene sowie durch infiziertes Wildfleisch leicht übertragen. Erst im Frühjahr ist es in den Kreisen Borken und Recklinghausen zu acht Schweinepestausbrüchen in Hausschweinebeständen gekommen, die vermutlich auf infiziertes Schwarzwild zurückzuführen waren.

Zur Bekämpfung dieser acht Schweinepestfälle mussten über 120.000 Schweine getötet werden; der direkte Schaden belief sich auf 22 Millionen Euro. "Die Jägerschaft steht daher in besonderer Verantwortung, dass die Schweinepest schnellstmöglich bekämpft und eine mögliche Ausbreitung sicher verhindert wird", so Uhlenberg.

Schweinepest tritt nur bei Schweinen auf, der Mensch ist für diese Infektionskrankheit nicht empfänglich. Wildbret und andere Lebensmittel vom Schwein können daher weiterhin völlig unbedenklich verzehrt werden. Im Kreis Euskirchen ist der Erreger bisher bei 15 Schweinen nachgewiesen worden. In den fraglichen Jagdrevieren ist damit bereits zum dritten Mal innerhalb von sechs Jahren Schweinepest ausgebrochen. Im Kreis Euskirchen gibt es 192 Schweinehalter mit etwa 6.250 Schweinen.
 
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Vorweg: Ich bin absolut d'accord, dass die Schweine scharf bejagt werden müssen und handele auch selber danach.

Aber:
Man darf m.E. unter dem Deckmantel der Schweinepest nicht jegliche jagdethischen Grundsätze über Board werfen und auf Teufel komm raus Strecke machen. Meine Meinung: Strecke machen - ja! Aber nicht um jeden Preis...

Was spricht dagegen, den aktuellen Mond und ggf. Schnee auszunutzen und gezielt (!) Strecke zu machen. Momentan sind die abgeschlagenen Frilis im guten Mond-/Schneelicht leicht anzusprechen und leicht zu erlegen. Da braucht's keiner Drückjagd...
 
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Wenn Ende Januar immer noch überhöhte Bestände festzustellen sind, dann muss weiter gejagd werden. Ob es dann möglich ist, über die Kirrjagd bestandesbeeinflussend zu jagen, wage ich zu beweifeln. Mehr als 1 bis 2 Stücke sind doch aus einer Rotte innerhalb eines Mondes selten zu erlegen.
Und das wird nicht genug sein. Da kann eine Drückjagd auf Frischlinge im Rottenverband- und ich meine wirklich DRÜCKJAGD - mehr Erfolg bringen.
Es ist immer eine Frage nach der Abwägung der geeigneten Massnahmen, letzttlich muss ich das gesteckte Ziel erreichen können. Wenn ich das ohne Drückjagd im März erreichen kann, um so besser.
Aber es darf nicht am mangelndem Willen - so wie es sich bei Remsberger anhört - und auch nicht an jagdlichem Unvermögen scheitern, dafür hat die Schweinepest zu hohe volks- und auch betriebswirtschaftliche Folgen.
 

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