Transport einer Fahrkanzel

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Hallo zusammen,
ich kann von einem älteren Jäger (Revieraufgabe) eine sehr gute Fahrkanzel bekommen. Nun ist mein eigenes Revier davon ca. 80 km entfernt. Ist es zulässig die Fahrkanzel (unter den Brücken passt sie durch) so weit zu ziehen (z.B. mit einem Trecker)? Wenn ja, muss sie beleuchtet sein, braucht sie ein rotes Kennzeichen? Wer kennt sich aus und kann mir sagen, was zulässig ist?
Gruss
Michael
 
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Moinsen!
Wie hoch ist denn die Kanzel?
Kommst Du damit unter Brücken durch?

Ein Transport auf einem PKW Anhänger sollte recht unproblematisch sein.

Da ich allerdings davon ausgehen, dass die fahrbare Kanzel ein gößeres Untergestell hat, wird sie wohl von einem Schlepper gezogen.

Frag doch einfach mal einen Landwirt deines Vertrauens
icon_wink.gif
, meist haben die für Ihren Schlepper, bzw für einen Anhänger, eine Beleuchtungseinheit mit passendem Nummernschild (gleiches wie der Schlepper) die man an verschiedenen Anhängeren montieren kann und die über ein entsprechend langes Kabel verfügen.
Das kannst du dann an den Hochsitzwagen dranmachen und schon gehts los.

Einziges Problem: die Höhe.
Wobei ich nicht genau weiss ob es in der StVO etwas gibt, was die Höhe einschränkt, meiner Meinung nach nicht - ich meine dort gibt es nur eine Einschränkung für länge und breite, kann mich aber auch irren.
Sofern ich recht habe, solltest du auf jeden Fall die Fahrtstrecke vorher mal abchecken um böse Überraschungen zu vermeiden.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kranich:
Moinsen!
...Einziges Problem: die Höhe.
Wobei ich nicht genau weiss ob es in der StVO etwas gibt, was die Höhe einschränkt, meiner Meinung nach nicht - ich meine dort gibt es nur eine Einschränkung für länge und breite, kann mich aber auch irren.
<HR></BLOCKQUOTE>

Doch gibt es. 4m darf ein "normaler" LKW oder Bus max. hoch sein. Ansonsten brauchts eine Sondergenehmigung oder wie das heißt.

Da es sich ja wohl um ein landwirtschaftliches Gefährt handelt (sonst hat der Landwirt mit dem Schlepper mit grünem Kennzeichen ein Problem), wird es dafür wohl Ausnahmen geben, die ich allerdings nicht kenne. Adäquat zu der Breite, die ja bei Lawi Fahrzeugen auch über 2,50m sein darf sofern ...

WH
 
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@Sauenjäger, genau das meinte ich

[ 21. Februar 2003: Beitrag editiert von: kranich ]
 
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Diese Kanzeln zählen als landwirschaftliche
Anhänger :

Zualsungsfrei mit grünem Kenzeichen des ziehenden Fahrzeugs :
25km/h höchstgeschwindigkeit;
Beleuchtung
Ungebremst bis 3 to Gesamtgewicht des Hängers oder 50% des Gewichts des Ziehenden Fahrzeuges;

Breite bis 3m; höhe bis 4 m ( breite : wen die Breite über die des ziehenden Fahrzeuges überragt; dann müßen ab 2,5m breite vorne und hinten Warntafeln und Grenzbeleuchtung ran; evt gelbe Rundumleuchte des ziehenden Fahrzeuges..)

Der Anhänger muß in einem guten; Sicheren ; Fahrtauglichen Zustand sein; wen du den über 80 Km über die Straße ziehen willst; dann
rechne mal min 4 Stunden für 1 Weg; die Reifen sollten schon gut sein; sonst überstehen die es nicht !

Wen die Kanzel hinter den PKW gezogen werden soll;
dann nicht ohne Rote Nummer;Beleuchtung;
Gewicht beachten! Sonst überholt die Kanzel den PKW....

Beim ziehen mit dem Ackerschlepper :
Steuerbefreiung des Schleppers beachten :
Wen du dir den Schlepper leihst; um die Kanzel zu holen; dann könnte evt die Steuerbefreiung des Schleppers in Gefahr sein;
holt der Landwirt für sich und die Nutzung in seinem Revier die Kanzel; dann ist es Land-und Fortswirtschaftliche Tätigkeit und damit KFZ-Steuerfrei...


Andreas

[ 21. Februar 2003: Beitrag editiert von: Rugen ]
 
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Dürfen Landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht beliebig hoch sein?
Oder ist es für Heuwage nnur eine Ausnahme, die dürfen so hoch wie man will
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jochen:
Dürfen Landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht beliebig hoch sein?
Oder ist es für Heuwage nnur eine Ausnahme, die dürfen so hoch wie man will
<HR></BLOCKQUOTE>

...ab 10m Höhe werden die aber auch ziemlich unhandlich...
icon_biggrin.gif


Gruß Freggel

[ 21. Februar 2003: Beitrag editiert von: Freggel ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Freggel:


...ab 10m Höhe werden die aber auch ziemlich unhandlich...
icon_biggrin.gif


Gruß Freggel

[ 21. Februar 2003: Beitrag editiert von: Freggel ]
<HR></BLOCKQUOTE>


... aber dafür lassen die sich dann als fahrbare Kanzel und Fuchskirrung gleichzeitig einsetzen.

gruß rolf
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jochen:
Dürfen Landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht beliebig hoch sein?
Oder ist es für Heuwage nnur eine Ausnahme, die dürfen so hoch wie man will
<HR></BLOCKQUOTE>

4m
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jochen:
Dürfen Landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht beliebig hoch sein?
Oder ist es für Heuwage nnur eine Ausnahme, die dürfen so hoch wie man will
<HR></BLOCKQUOTE>

Fahrzeuge die landwirtschaftliche Produkte transportieren dürfen höher sein als 4m. Also auch der LKw auf dem Stroh transportiert wird. Es kommt auf die Ladung an.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Fahrzeuge die landwirtschaftliche Produkte transportieren dürfen höher sein als 4m. Also auch der LKw auf dem Stroh transportiert wird. Es kommt auf die Ladung an.
<HR></BLOCKQUOTE>

nur im inerbetrieblichen Nahverkehr wirds geduldet..

bei Transportentfernungen über 80 km nicht mehr, und das ümsetzten einer Kanzel ist nun nicht gerade das Einbringen von Erntegut wie beim Heuwagen...

Ansonsten beim Fahren auf öfffentliche Straßen :
4 m...
genauso wie ich beim Fahren mit Überbreite
auserhalb der eigenen Gemarkungsregion eine Sondererlaubnis vom Straßenverkehrsamt brauche ( z.B Mähdrescher oder Häcksler des Lohnunternehmeres; da wird die Ausnahmegenehmigung aber Zeitlich begrentzt...)

Andreas

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Guntersdorf:
Hallo,
vielen Dank für die Antworten!
Ihr habt mir weitergeholfen.
Gruss
Michael
<HR></BLOCKQUOTE>

Und wie wird es jetzt gemacht?
 
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Und wie wird es jetzt gemacht?

Ein befreundeter Bauer wird die Kanzel mit seinem Trecker ziehen.
Gruss
Michael
 

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