T
TerriTorro
Guest
Hallo an alle Waidmänner und Waidfrauen
ich bin zur Zeit ziemlich beschäftigt mit Vorbereitungen für den Jagdschein, bin am überlegen ob ich den net nächstes Jahr anfange, deswegen habe ich mir mal gestern aus dem Internet http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Al ... ebiet1.pdf mir mal die Prüfungsfragen von Bayern ausgedruckt. Beim durchlesen des Sachgebiet 1 / Waffenrecht - Notwehr & Notstand fiel mir auf Seite 10 die Frage auf --->
32.
Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem
tollwütigen Fuchs angegriffen :roll: Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?
a) Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht. (richtig)
b) Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht. (falsch)
jetzt ganz davon abgesehen, dass sich diese Frage für mich haarsträubend ist, soweit ich mich erinnern vermag ist es sowieso gesetzlich verboten eine geladene Waffe zur Kanzel/ Leiter mitzunehmen. Ich habe mir diese Frage jetzt wiederum anders gestellt:
Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und und bemerken/ beobachten einen tollwutverdächtigen (evtl. Schaum vor dem Maul oder so) Fuchs/ Waschbär etc... Sie erschießen ihn, hat man sich strafbar gemacht? (Wilderei?)
ich konnte mir irgendwie die Frage nicht beantworten und habe deswegen einen Jäger gefragt, der mir sagte, dass er den Finger gerade lassen würde, weil es Wilderei sei. Darüber entwickelte sich dann zwischen uns eine hitzige Diskussion, vielleicht könnte man mir das jetzt übel nehmen aber ich sag mal meine Meinung und würde mich gerne belehren lassen... Ich hätte wahrscheinlich den Fuchs erschossen und dann erst den zuständigen Pächter angerufen, im Prinzip aus dem Grunde, dass Tollwut ja überhaupt net zu unterschätzen ist und man ja eigentlich als Jäger/ Heger & Pfleger dem Tier- und Naturschutz verpflichtet ist. Sei es auch so, dass man den Fuchs leben lassen würde und dann erst den Pächter anruft und ihm sagt: "du pass auf da war grad a Fuchs der evtl. Tollwut hat aber ich hab den ziehen lassen". Man stelle sich vor, dass man DIESEN Fuchs erstma derwischen muss bis zum nächsten mal, in dieser Zeit kann schon sich vielleicht etwas anderes (Reh oder so) angesteckt haben oder sogar Menschen gebissen werden oder die treten in Fuchsspeichel nei usw.... die Kette des weiteren Ansteckens ist endlos... ich habe hier auch mal was ganz interessantes rausgesucht vielleicht zum nachlesen, die neue Tollwutverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Ich möchte jetzt einfach mal wissen, was macht man in so einem Fall, wie ist die Rechtslage und eure persönliche Meinung und wie ihr vorgehen würdet. Bin gespannt wie so die Resonanz ist.
Waidmanss Heil aus Bayern
ich bin zur Zeit ziemlich beschäftigt mit Vorbereitungen für den Jagdschein, bin am überlegen ob ich den net nächstes Jahr anfange, deswegen habe ich mir mal gestern aus dem Internet http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Al ... ebiet1.pdf mir mal die Prüfungsfragen von Bayern ausgedruckt. Beim durchlesen des Sachgebiet 1 / Waffenrecht - Notwehr & Notstand fiel mir auf Seite 10 die Frage auf --->
32.
Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem
tollwütigen Fuchs angegriffen :roll: Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?
a) Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht. (richtig)
b) Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht. (falsch)
jetzt ganz davon abgesehen, dass sich diese Frage für mich haarsträubend ist, soweit ich mich erinnern vermag ist es sowieso gesetzlich verboten eine geladene Waffe zur Kanzel/ Leiter mitzunehmen. Ich habe mir diese Frage jetzt wiederum anders gestellt:
Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und und bemerken/ beobachten einen tollwutverdächtigen (evtl. Schaum vor dem Maul oder so) Fuchs/ Waschbär etc... Sie erschießen ihn, hat man sich strafbar gemacht? (Wilderei?)
ich konnte mir irgendwie die Frage nicht beantworten und habe deswegen einen Jäger gefragt, der mir sagte, dass er den Finger gerade lassen würde, weil es Wilderei sei. Darüber entwickelte sich dann zwischen uns eine hitzige Diskussion, vielleicht könnte man mir das jetzt übel nehmen aber ich sag mal meine Meinung und würde mich gerne belehren lassen... Ich hätte wahrscheinlich den Fuchs erschossen und dann erst den zuständigen Pächter angerufen, im Prinzip aus dem Grunde, dass Tollwut ja überhaupt net zu unterschätzen ist und man ja eigentlich als Jäger/ Heger & Pfleger dem Tier- und Naturschutz verpflichtet ist. Sei es auch so, dass man den Fuchs leben lassen würde und dann erst den Pächter anruft und ihm sagt: "du pass auf da war grad a Fuchs der evtl. Tollwut hat aber ich hab den ziehen lassen". Man stelle sich vor, dass man DIESEN Fuchs erstma derwischen muss bis zum nächsten mal, in dieser Zeit kann schon sich vielleicht etwas anderes (Reh oder so) angesteckt haben oder sogar Menschen gebissen werden oder die treten in Fuchsspeichel nei usw.... die Kette des weiteren Ansteckens ist endlos... ich habe hier auch mal was ganz interessantes rausgesucht vielleicht zum nachlesen, die neue Tollwutverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Ich möchte jetzt einfach mal wissen, was macht man in so einem Fall, wie ist die Rechtslage und eure persönliche Meinung und wie ihr vorgehen würdet. Bin gespannt wie so die Resonanz ist.
Waidmanss Heil aus Bayern