"Tierkörperbeseitigung" im Pachtvertrag

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"Der Pächter übernimmt die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung (Fuchs, Dachs, usw.)" steht in dem Pachtvertragentwurf, den mir die Jagdgenossenschaft zur Unterschrift vorgelegt hat. Inwiefern bin ich als Pächter ohnehin zu so etwas verpflichtet und wieweit kann die Jagdgenossenschaft das von mir verlangen? Mir kommt das komisch vor.
 
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Hallo
so eine klausel habe ich in einem pachtvertrag noch nicht gehört.
verpflichtet bist du zu nichts,fallwild entsorgung ist sache der strassenmeisterei.
schlieslich ist wild herrenlos.
gruss
hans
 
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frost schrieb:
"Der Pächter übernimmt die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung (Fuchs, Dachs, usw.)" steht in dem Pachtvertragentwurf, den mir die Jagdgenossenschaft zur Unterschrift vorgelegt hat. Inwiefern bin ich als Pächter ohnehin zu so etwas verpflichtet und wieweit kann die Jagdgenossenschaft das von mir verlangen? Mir kommt das komisch vor.

kannst ruhig unterschreiben, ist eh wirkungslos da pflichten dritter (straßenmeisterei) nicht durch jagdgenossenschaften auf den pächter übertragen werden können.
 
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Velo schrieb:
frost schrieb:
"Der Pächter übernimmt die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung (Fuchs, Dachs, usw.)" steht in dem Pachtvertragentwurf, den mir die Jagdgenossenschaft zur Unterschrift vorgelegt hat. Inwiefern bin ich als Pächter ohnehin zu so etwas verpflichtet und wieweit kann die Jagdgenossenschaft das von mir verlangen? Mir kommt das komisch vor.

kannst ruhig unterschreiben, ist eh wirkungslos da pflichten dritter (straßenmeisterei) nicht durch jagdgenossenschaften auf den pächter übertragen werden können.
bist Du dir sicher :?:
gibt es da was Schriftliches :?:
 
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Hast doch das Aneignungsrecht, nicht die Aneignungspflicht, erst mit der Inbesitznahme bist du für die Entsorgung zuständig. Was du niemals in Besitz genommen hast, das gehört dir auch nicht und daraus entspringt keine Pflicht.

Für evtl. Entsorgung von "Matsch" den du dir nicht aneignest ist der Landkreis zuständig.

Einfach unterschreiben und gut ist. Da hat die Jagdgenossenschaft nichts mitzureden, möchte jedoch wohl gerne das eben kein Fallwild dort Seuchen etc. verbreitet. Ein legitimes Anliegen, aber nicht einforderbar.

in Zeiten von Jagdsteuer und Verboten von vergraben von Unfallwild, Jagdsteuer, Waffenaufbewahrungskosten, etc. wird imho viel zu viel seitens der Jäger auf eigene Kosten entsorgt.
 
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dann sind ja Schriftstücke in denen man sich verpflichtet bei wegfall der Jagsteuer das Wild zu entsorgen, nichtig
 
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Es gab niemals einen rechtmäßigen Vertrag mit einforderbarer Klausel der Wildkörperbeseitigung!

Egal was auch immer. Was du nicht aneignest musst du auch nicht entsorgen.
 
A

anonym

Guest
Warum erzaehlt man der JG nicht einfach VOR Pachtabschluss, dass sie nicht zustaendig sind, die Klausel eh unwirksam waere und man so einen Unfug deswegen lieber erst gar nicht im Vertrag stehen haben moechte.
Dann wirds gestrichen und gut ists.
Das erspart hinterher boeses Blut und mit beidseitiger Ehrlichkeit faehrt man auf Dauer eh besser.
 
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Die rechtliche Auslegung hier finde ich erstaunlich. Fakt ist, dass einige Gemeinden ihre Eigenjagden mit der Klausel der Pflicht zur Fallwildentsorgung versehen. Selbstverständlich können das auch Jagdgenossenschaften. Da der Vertrag nicht sittenwidrig ist, gilt er selbstverständlich bindend. Keiner muss ihn ja unterschreiben.
Wildschaden müsste normalerweise auch die Jagdgenossenschaft tragen, aber sie tritt es per Vertragsklausel an den Jagdpächter ab.
 
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ReinerW schrieb:
Die rechtliche Auslegung hier finde ich erstaunlich. Fakt ist, dass einige Gemeinden ihre Eigenjagden mit der Klausel der Pflicht zur Fallwildentsorgung versehen. Selbstverständlich können das auch Jagdgenossenschaften. Da der Vertrag nicht sittenwidrig ist, gilt er selbstverständlich bindend. Keiner muss ihn ja unterschreiben.
Wildschaden müsste normalerweise auch die Jagdgenossenschaft tragen, aber sie tritt es per Vertragsklausel an den Jagdpächter ab.

Diese Klausel hält nicht vor Gericht. Es ist Wurscht ob die im Vertrag steht oder nicht. Die Juristen können hierzu sicher Aktenzeichen oder ähnliches nennen.

Was hat eine Gemeinde oder Jagdgenossenschaft mit der Entsorgung von Fallwild zu tun. Obliegt doch dem "Eigentümer" der Strasse ( also Bund oder Land), oder irre ich hier..?
 
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Die Entsorgung von Fallwild im Straßenverkehr macht in der Regel der zuständige Bauhof der Stadt oder Gemeinde auf deren Kosten und die sind nicht unerheblich. Daher sehen sich einige kommunale Verpächter genötigt, die Entsorgung an den Pächter abzutreten.
 
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Mann oh Mann,

das ist jetzt schon so oft in anderen Freds diskutiert worden...
Nochmal:
Zuständig für die Beseitigung von Fallwild ist der örtliche Träger der Straßenbaulast, niemand anders!
Da dies eine gesetzliche Regelung darstellt, kann niemand, ich wiederhole: NIEMAND, diese Regelung durch Privatrecht umgehen. Wäre ja noch schöner :evil:
Deshalb kann man auch unbesorgt unterschreiben, kommt nie zur Anwendung, weil nicht durchsetzbar.
@promillo:
Im Prinzip hast du recht. Im Ernstfall wird die JG lieber von dir Abstand nehmen und an ein Rindvieh verpachten, das sich dann tatsächlich dran hält, wetten?
 

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