"Der Pächter übernimmt die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung (Fuchs, Dachs, usw.)" steht in dem Pachtvertragentwurf, den mir die Jagdgenossenschaft zur Unterschrift vorgelegt hat. Inwiefern bin ich als Pächter ohnehin zu so etwas verpflichtet und wieweit kann die Jagdgenossenschaft das von mir verlangen? Mir kommt das komisch vor.