Tierheim weigert sich Jäger Hund zurückzugeben.

Registriert
16 Feb 2003
Beiträge
10.574
SirLendelot schrieb:
Als nicht Hundehalter hätte ich da noch mal eine ernste Frage zu. Wo sind denn die Tätowiernummern und Chips zuverlässig registriert und lassen die sich wirklich eindeutig auslesen (die Chips) und zuordnen? Ich weiß es wirklich nicht - für Hundebesitzer ist es vielleicht eine blöde Frage.
Die Tätonummern sind beim Zuchtverein registriert und führen (sofern leserlich) zumindest mal zum Züchter, der eigentlich wissen sollte wo der Welpe hinging.
Die Registrierung der Chip-Nr. bei Tasso ist freiwillig und kostenlos. Damit ist der Hund dann europaweit registriert. Die Unterlagen dafür gibt's beim TA gleich dazu. Auslesen war bei meinem nie ein Problem, die Implantationsstelle (linke Schulter) ist definiert und selbst ein gewanderter Chip kann ja leicht gefunden werden. Muss man halt ein bißchen mit dem Ding fuchteln, wie ein Zöllner am Flughafen mit seinem Piepser.

Bei fehlendem Hund gehen Dir X Gedanken durch die Birne. Geschlagen, im Bau verklüftet, erschossen und entsorgt, sitzt vielleicht schon bei irgendeinem Spaziergänger hinter dem Ofen, usw.
Polizei, Tierheime (telefonisch), Tierärzte und lokale Bekannte wären daher der erste Ansatz. Und Präsenz am letzten bekannten Aufenthaltsort.
Auf die Idee, dass ich gucken muss ob einer meinen Hund im Internet inseriert, käme ich wohl auf die Schnelle auch nicht. Das seitens des TH zur eigenen Exkulpation zu fordern halte ich daher für überzogen, um nicht zu sagen absurd.
 
A

anonym

Guest
SirLendelot schrieb:
Nein, genau das wollte ich NICHT aussagen. Meine Frage wäre, was haben die Hundebesitzer getan? Und ihnen wird doch sicherlich von der gesamten Verwand- und Freundschaft und von den Jagdkollegen geholfen. Und wenn da keiner das Internet angeschmissen hat, wäre das schon merkwürdig.
.......

Was wollen die Besitzer denn tun, wenn ihnen wochenlang am Telefon mitgeteilt wird:"Nein, Ihre Hunde haben wir nie gesehen. Nein, wir haben keine DJT vermittelt....

Nach mit telef. erteilter Auskunft durch einen der DJT-Eigentümer
WEIGERT SICH DAS TIERHEIM HEILBRONN WEITERHIN, DEN AUFENTHALTSORT DES ZWEITEN DJT BEKANNT ZU GEBEN!!!!!
OBWOHL ER WIE MAN INZWISCHEN WEISS,NACHWEISLICH VERMITTELT WURDE.

Sie haben ihn unterschlagen und geben ihn nicht heraus.
Und jetzt, wo der DJT und die Eigentümer die Gerichte bemühen, jetzt auf einmal beteuert das TH Heilbronn seine Unschuld.
 
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.410
frodo schrieb:
.................
Auf die Idee, dass ich gucken muss ob einer meinen Hund im Internet inseriert, käme ich wohl auf die Schnelle auch nicht. Das seitens des TH zur eigenen Exkulpation zu fordern halte ich daher für überzogen, um nicht zu sagen absurd.

wozu auch im i-net suchen? wenn hundl von "offizieller" seite gefunden wird sollte man eigentlich annehmen können dass die wissen was zu tun ist um den hund an den besitzer zu retournieren. etwaige anfallende kosten werden doch gerne übernommen. bei tätowierten hunden kann das bei ziemlich lesbarer nummer kein problem sein. noch einfacher bei gechipten.

wozu ist denn das chipen jetzt schon gesetzlich festgelegt (jedenfalls in naher zukunft tritt bei uns das gesetz in kraft) wenn der chip ignoriert und der hund in fremde hände weitergegeben wird????

als ehemaliger mitarbeiter eines tierheimes ist diese vorgehensweise für mich schon am rande der kriminalität.
 
P

Pan Tau

Guest
Hallo,
ich habe ein kleines privat geführtes Tierheim. Bei uns ist es so das wir Fundhunde innerhalb 24 Stunden melden müssen ( es sei denn es ist am Wochenende, dann eben erst am Montag). Sie werden beim Fundamt und am Wochenende bei der Polizei gemeldet. Kann ich die Hunde anfassen und die Tätonummer erkennen muß ich bei den zuständigen Vereinen anrufen um zu erfahren wer der Züchter ( oder Besitzer ) ist. Bei der Chipnummer sieht es da etwas anders aus, da ich selber kein Lesegerät habe liegt es in meinem Ermessen zu einem Tierarzt oder so zu fahren. Desweiteren muß ich die Fundhunde 6 Monate behalten , solange hat der Eigentümer Anspruch auf seinen Hund. Vermittel ich den Hund früher, dann nur unter Vorbehalt das der Eigentümer seinen Hund bis zum Ablauf dieser Frist noch zurück fordern kann . Hunde zu unterschlagen ist Diebstahl. Jedoch muß der Eigentümer nachweisen das er versucht hat seinen Hund zu finden. Kastrieren darf ich den Hund erst, wenn er in meinem Eigentum übergegangen ist ( nach sechs Monaten), bzw. wenn es medizinisch erforderlcih war.
Diese Richtlinien gelten nach nach meiner Meinung für alle Tierheime in Deutschland.
mfg foline
 
Registriert
25 Mai 2008
Beiträge
162
SirLendelot schrieb:
Danke :!:
Gut, daß es Tasso gibt - das kannte ich auch nicht.

Der Finder muss den Hund bei Tasso als gefunden melden sonst nutzt Tasso relativ wenig.
Irgendwann wird der neue Besitzer den Hund bei Tasso ummelden wollen.
In diesem Fall ruft Tasso den alten Besitzer an und fragt ob dies so richtig ist.
Der neue Standort des Hundes wäre dann bekannt.
 
Registriert
29 Apr 2003
Beiträge
9.933
GESELL schrieb:
Der Finder muss den Hund bei Tasso als gefunden melden sonst nutzt Tasso relativ wenig.
Es nutzt aber ebenfalls wenig, wenn der HF von der Existenz TASSO's gar nix weiß und der Hund somit dort nicht registriert ist!
GESELL schrieb:
Irgendwann wird der neue Besitzer den Hund bei Tasso ummelden wollen.
In diesem Fall ruft Tasso den alten Besitzer an und fragt ob dies so richtig ist.
Der neue Standort des Hundes wäre dann bekannt.

Das TH hat nach eigenen Angaben anscheinend bei TASSO >angerufen<.
 
P

Pan Tau

Guest
Hallo, es ist ja gut und schön das ich als Finder den Hund bei Tasso melden muß. Welcher "Ottonormalverbraucher" hat ein Chiplesegerät, die Tierärtze nehmen bis zu 18 Euro für das auslesen von einem Chip, kaum einer der einen Hund findet ist bereit diese Summe zu bezahlen. Der neue Besitzer wird womöglich nie versuchen den Hund bei Tasso anzumelden ( ist halt noch nicht so verbreitet ) und schon ist der Hund verschwunden. Traurig aber wahr.

mfg foline
 
Registriert
5 Apr 2006
Beiträge
901
Dieses Vorgehen ist absolut kriminell.
Ich würde auf jeden Fall den Staatsanwalt einschalten, und an die Öffentlichkeit gehen, damit diese Praxis schnell abgedreht wird.
Dabei sollten Euch auch eure Vereine kräftig unterstützen!

Meine Hunde sind auf jeden Fall gechipt, das schützt zwar nicht vor Diebstahl, aber wenn ein Hund wieder auftaucht kann ich wenigstens beweisen dass es meiner ist.

Ich hatte schon den Fall, daß einer meiner Hunde morgens vor der Jagd entlaufen ist (kam auf eine frische Keilerfährte), und am Abend als ich nach Hause kam von der Finderin bereits verschenkt worden war.
Gottseidank hat sie vorher noch die Polizei informiert.

Alles Gute
FJ
 
Registriert
25 Mai 2008
Beiträge
162
Flex schrieb:
GESELL schrieb:
Der Finder muss den Hund bei Tasso als gefunden melden sonst nutzt Tasso relativ wenig.
Es nutzt aber ebenfalls wenig, wenn der HF von der Existenz TASSO's gar nix weiß und der Hund somit dort nicht registriert ist!
GESELL schrieb:
Irgendwann wird der neue Besitzer den Hund bei Tasso ummelden wollen.
In diesem Fall ruft Tasso den alten Besitzer an und fragt ob dies so richtig ist.
Der neue Standort des Hundes wäre dann bekannt.

Das TH hat nach eigenen Angaben anscheinend bei TASSO >angerufen<.

Danke für den Link. Laut Blog ist der Hund nun wieder beim Besitzer. Wir reden uns umsonst die Köpfe heiss
Wie gut das ich Frau Anders auf den Club DJT hingewiesen habe.
:selber auf die Schulter klopf,klopf:
 
Registriert
12 Jan 2006
Beiträge
4.133
Pan Tau schrieb:
Desweiteren muß ich die Fundhunde 6 Monate behalten , solange hat der Eigentümer Anspruch auf seinen Hund....Kastrieren darf ich den Hund erst, wenn er in meinem Eigentum übergegangen ist ( nach sechs Monaten)
Wo steht das? Da bin ich jetzt mal echt gespannt drauf.

Hunde zu unterschlagen ist Diebstahl.
Ne, Unterschlagung :wink: .

Jedoch muß der Eigentümer nachweisen das er versucht hat seinen Hund zu finden.
Wieso?

Diese Richtlinien gelten nach nach meiner Meinung für alle Tierheime in Deutschland.
Welche Richtlinien???

[/quote]
 
Registriert
2 Jan 2003
Beiträge
3.405
Hunsrückwilderer schrieb:
[quote="Pan Tau":3uzdlm6l]
Desweiteren muß ich die Fundhunde 6 Monate behalten , solange hat der Eigentümer Anspruch auf seinen Hund....Kastrieren darf ich den Hund erst, wenn er in meinem Eigentum übergegangen ist ( nach sechs Monaten)
Wo steht das? Da bin ich jetzt mal echt gespannt drauf.

[/quote:3uzdlm6l]

Eventuell ist dieser Abschnitt dafür relevant:

BGB § 966 Pflicht zur Verwahrung

(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
(2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.

BGB § 973 Eigentumserwerb des Finders; Frist

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, daß vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.
 
Registriert
12 Jan 2006
Beiträge
4.133
Danke, hatte ich gedanklich ausgeblendet und war auf die Ersitzung nach § 937 BGB fixiert, die 10 Jahre dauert. Das war natürlich Quatsch.
 
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.410
also bei www.animaldata.com , wo mein hund registriert ist funktioniert das ganz einfach. man gibt die chipnummer auf deren hp ein und schon erscheint mein name, mein wohnort und meine telefonnummer. damit hätte ein eventueller finder kein problem mir meinen hund zu retournieren. abgesehen davon läuft eine bracke sowieso nicht davon. ;). die abfrage bei animaldata.com funktioniert übrigens auch über die tätowierte nummer im behang.

ansonsten kann man auch gleich international suchen so wie HIER

HIER findet ihr übrigens ein interview mit dem tierheim heilbronn
 
P

Pan Tau

Guest
Hallo,
genau das meinte ich. Fundsachen gehören mir erst nach sechs Monaten., hatte garade das Gesetzbuch nicht zur Hand. :wink: Zu dem Thema das der Besitzer nachweisen muss das er gesucht hat ist folgendes zu sagen. Angenommen ich ( als Tierheimleiterin ) bekomme einen Fundhund und melde ihn ordnungsgemäß beim Fundamt, Polizei, in der Zeitung, usw. und der Besitzer meldet sich nicht, dann darf ich den Hund unter Vorbehalt weiter vermitteln. Sollte sich dann der Besitzer nach z. B. 4 Monaten melden muß er nachweisen das er seinen Hund überhaupt gesucht hat und nicht erst angerufen hat nachdem die Nachbarn im auf den Nerv gegangen sind ( " das ist doch Dein Hund der jetzt da lebt") . Wir melden soche Sachen dann dem örtlichen Veterienäramt und die überprüfen den Fall. Fakt ist von 10 Fundhunden werden 5 abgeholt, von den restlichen 5 können wir bei einem den Besitzer auffindig machen, aber er ist froh das der Hund weg ist und die anderen müssen wir behalten und neu vermitteln.
mfg Foline
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
40
Zurzeit aktive Gäste
202
Besucher gesamt
242
Oben