Theoretische Frage...

Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Was wäre zu tun wenn mir mein Jagdschein oder meine WBK abhanden kommen, sprich ich verliere diese oder mir wird eins von beiden gestohlen? - Dass ich das der Behörde unverzüglich anzeige ist klar, aber wird da die Zuverlässigkeit in Frage gestellt oder ähnliches?
 
Registriert
10 Mrz 2012
Beiträge
28
Das lies mal nach was die Zuverlässigkeit beinhaltet. Allein das beantwortet Deine Frage!

§ 5 Zuverlässigkeit

Änderungen / Synopse | 6 Gesetze verweisen aus 11 Artikeln auf § 5

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1. die rechtskräftig verurteilt worden sind

a) wegen eines Verbrechens oder

b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. Mitglied

a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder

b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

4. innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,

5. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Betroffene auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.
 
Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Das sagt so erst mal gar nix. Trunkenheit am Steuer ist nicht aufgeführt und trotzdem reicht es schon aus, die Zuverlässigkeit zu verlieren.
 
Registriert
10 Mrz 2012
Beiträge
28
wickedsick85 schrieb:
Das sagt so erst mal gar nix. Trunkenheit am Steuer ist nicht aufgeführt und trotzdem reicht es schon aus, die Zuverlässigkeit zu verlieren.

Aber erst dann, wenn man mit 60 Tagessätzen verurteilt wird! Dies ist im Straftatsbereich.
Das verlieren ist eine ordnungswidrigkeit! :28:
 
Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Ja ok, Straftat steht ausdrücklich im Gesetz. Es mögen ja vielleicht auch Gerüchte sein, aber man hat schon etliche "Horrorgeschichten" über Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Trunkenheit im Straßenverkehr gehört. Auch schon des öfteren, dass es ausreicht wenn man "nur so" besoffen fährt. Das heißt dass man eben "nur" um 0,7 oder 0,8 hat. Und mit so einem Jagdschein kann man ganz schönen Unfug anstellen. So ein Lichtbild wäre rein Theoretisch gleich ausgetauscht und die Pappe ist alles andere als fälschungssicher. Hätte da keine große Lust drauf, dass sich irgend ein daher gelaufener auf meinen Namen mit Waffen und Munition eindeckt.. :25:
 
Registriert
10 Mrz 2012
Beiträge
28
wickedsick85 schrieb:
Ja ok, Straftat steht ausdrücklich im Gesetz. Es mögen ja vielleicht auch Gerüchte sein, aber man hat schon etliche "Horrorgeschichten" über Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Trunkenheit im Straßenverkehr gehört. Auch schon des öfteren, dass es ausreicht wenn man "nur so" besoffen fährt. Das heißt dass man eben "nur" um 0,7 oder 0,8 hat. Und mit so einem Jagdschein kann man ganz schönen Unfug anstellen. So ein Lichtbild wäre rein Theoretisch gleich ausgetauscht und die Pappe ist alles andere als fälschungssicher. Hätte da keine große Lust drauf, dass sich irgend ein daher gelaufener auf meinen Namen mit Waffen und Munition eindeckt.. :25:

Kann dies nimmer nachvollziehen! wenn jemand meine Waffenbesitzkarte oder Jagdschein verfälscht, den ich zuvor als verloren gemeldet habe, was soll mir dann passieren?

Du musst aufhören, in Deinen Ausgangsthread immer mehr hinein zu interpredieren, da dies alles weitere verwirrt.
 
Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Ja schon klar, dies war aber der Grundgedanke wieso ich darauf gekommen bin. Ich meine der JS oder die WBK sind ja nix gefährliches, aber womöglich bekommt damit die falsche Person Zugang zu etwas was in den falschen Händen einfach gefährlich sein kann. Wenn sich ein 14-jähriger Rotzlöffel mit meinem Personalausweis Pornos zulegt ist das ja der eine Punkt. Sollte sich aber irgendwer mit meinen Unterlagen Waffen verschaffen könnte ich mir vorstellen, dass ich da schon eher und vor allem härter zur Rechenschaft gezogen werde.

Soll jetz nicht verwirren, sondern klar stellen weshalb ich mir diese Frage stelle.
 
Registriert
25 Aug 2005
Beiträge
3.811
Wenn irgend ein Trottel von Waffenhändler einem 14 jährigen mit meinem Jagdschein dann eine Kanone verkauft ist eh alles zu spät :19: .

Mal im Ernst ist dem Fragesteller langweilig oder was? Warum soll ich nicht zuverlässig sein, wenn ich meine WBK verliere oder diese mir gestohlen wird??

Ziehen Sie einem den Führerschein ein, wenn mir den jemand klaut??

Füxlein
 
Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Füxlein schrieb:
Wenn irgend ein Trottel von Waffenhändler einem 14 jährigen mit meinem Jagdschein dann eine Kanone verkauft ist eh alles zu spät :19: .

Mal im Ernst ist dem Fragesteller langweilig oder was? Warum soll ich nicht zuverlässig sein, wenn ich meine WBK verliere oder diese mir gestohlen wird??

Ziehen Sie einem den Führerschein ein, wenn mir den jemand klaut??

Füxlein

Mit dem Führerschein kann er ja nix "kaufen" was er anders nicht bekommen würde. Und Autos für eine Spritztour stehen sowieso überall rum, also ist das nicht der Punkt. Des weiteren vergleichst du Äpfel mit Birnen. Wenn sie mir den Führerschein nehmen, ist der Jagdschein meist auch weg. Umgekehrt ist das allerdings nicht der Fall. Der 14-Jährige bezog sich übrigens auf Pornographie, weil was will der sonst mit meinem Ausweis anstellen? - Mit dem JS (der in meinen Augen alles andere als Fälschungssicher ist), kann prinzipiell jeder der ein anderes Foto rein klebt damit seine "Einkäufe" tätigen.

Und was weiß ich wie es sich der Gesetzgeber auslegen kann. Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht etc.
 
Registriert
10 Mrz 2012
Beiträge
28
wickedsick85 schrieb:
Füxlein schrieb:
Wenn irgend ein Trottel von Waffenhändler einem 14 jährigen mit meinem Jagdschein dann eine Kanone verkauft ist eh alles zu spät :19: .

Mal im Ernst ist dem Fragesteller langweilig oder was? Warum soll ich nicht zuverlässig sein, wenn ich meine WBK verliere oder diese mir gestohlen wird??

Ziehen Sie einem den Führerschein ein, wenn mir den jemand klaut??

Füxlein

Mit dem Führerschein kann er ja nix "kaufen" was er anders nicht bekommen würde. Und Autos für eine Spritztour stehen sowieso überall rum, also ist das nicht der Punkt. Des weiteren vergleichst du Äpfel mit Birnen. Wenn sie mir den Führerschein nehmen, ist der Jagdschein meist auch weg. Umgekehrt ist das allerdings nicht der Fall. Der 14-Jährige bezog sich übrigens auf Pornographie, weil was will der sonst mit meinem Ausweis anstellen? - Mit dem JS (der in meinen Augen alles andere als Fälschungssicher ist), kann prinzipiell jeder der ein anderes Foto rein klebt damit seine "Einkäufe" tätigen.

Und was weiß ich wie es sich der Gesetzgeber auslegen kann. Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht etc.
 
Registriert
10 Mrz 2012
Beiträge
28
Nivafahrer schrieb:
wickedsick85 schrieb:
Füxlein schrieb:
Wenn irgend ein Trottel von Waffenhändler einem 14 jährigen mit meinem Jagdschein dann eine Kanone verkauft ist eh alles zu spät :19: .

Mal im Ernst ist dem Fragesteller langweilig oder was? Warum soll ich nicht zuverlässig sein, wenn ich meine WBK verliere oder diese mir gestohlen wird??

Ziehen Sie einem den Führerschein ein, wenn mir den jemand klaut??

Füxlein

Mit dem Führerschein kann er ja nix "kaufen" was er anders nicht bekommen würde. Und Autos für eine Spritztour stehen sowieso überall rum, also ist das nicht der Punkt. Des weiteren vergleichst du Äpfel mit Birnen. Wenn sie mir den Führerschein nehmen, ist der Jagdschein meist auch weg. Umgekehrt ist das allerdings nicht der Fall. Der 14-Jährige bezog sich übrigens auf Pornographie, weil was will der sonst mit meinem Ausweis anstellen? - Mit dem JS (der in meinen Augen alles andere als Fälschungssicher ist), kann prinzipiell jeder der ein anderes Foto rein klebt damit seine "Einkäufe" tätigen.

Und was weiß ich wie es sich der Gesetzgeber auslegen kann. Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht etc.

@ wickedsick85

Solltest Du eine WBK und einen JS besitzen, dann gib ihn sofort ab, dann kann Dir gar nix passieren!
 
Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Nochmal langsam auch für dich, ich achte auch auf die Zeilenumbrüche,
damit du es ggf. auch ausdrucken und einrahmen kannst: Wenn ich den JS
weiter haben möchte, würde ich mir deshalb wohl keine Gedanken machen,
oder?

PS: Soll ich es für bessere Passform im Rahmen auch noch zentrieren?
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
35
Zurzeit aktive Gäste
179
Besucher gesamt
214
Oben