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Dem möchte ich in Bezug auf die Selbstverteidigung/Selbstschutz vehement widersprechen!Deinem Kommentar oben gebe ich recht - und es ist klar, das im öffentlichen Raum das Gewaltmonopol des Staates vorherrscht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmonopol_des_StaatesDie Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).