Straßenbau durchs Revier

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14 Jul 2008
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Um unser Genossenschafts-Jagdrevier (ca. 300 ha) in NRW führt eine Bundesstraße herum. Nun soll diese Bundesstraße verlegt werden und zwar mitten durch unser Jagdrevier hindurch. Dadurch gehen ca. 5 ha bejagbare Fläche verloren. Für diesen Flächenverlust ist die Jagdgenossenschaft durch die Straßenbauverwaltung entschädigt worden. Unser jährlich zu zahlender Pachtzins ist um diese Entschädigung gekürzt worden. Die Bauarbeiten zur Herstellung der neuen Straße sollen zur Mitte dieses Jahres beginnen. Die neue Straße wird ca. 1200 m lang werden und durch herzustellende Geländeeinschnitte und über herzustellende Brücken führen. Während der Bauarbeiten werden wir einen Revierteil wahrscheinlich nicht erreichen können.

Unsere Frage ist nun: Ist aufgrund der Bauarbeiten, die erhebliche Unruhe in unserem Revier erzeugen werden und die Jagdausübung behindern oder sogar teilweise unmöglich machen, ein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen das Bauunternehmen oder andere Beteiligte am Straßenbau gegeben? Nach Auskunft der Jagdgenossenschaft ist sie durch die Straßenbauverwaltung nur für den Verlust an bejagbarer Fläche entschädigt worden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
ein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch

Zwei Begriffe, die immer gerne angezogen werden, in der deutschen Rechtsprechung für Privatpersonen ein oft sehr einsames Dasein fristen.

Welcher Schaden entsteht dir denn? Dein Pachtzins ist gesenkt worden und ich nehme nicht an, dass die Jagd deiner Existenz dient.
Des Weiteren hast du mit der Straßenbauverwaltung ja gar kein Vertragsverhältnis.
Ansprechpartner für dich bleibt also immer die Jagdgenossenschaft.
Du könntest denen deine Bedenken vortragen und sie bitten, den Pachtzins für die Dauer der Bauarbeiten ebenfalls um den nicht zu bejagenden Teil zu reduzieren oder generell die Pacht für die Dauer der Bauarbeiten zu reduzieren oder auszusetzen.
Rechtliche Handhabe dies gegen die Jagdgenossenschaft durchzusetzen?
Vielleicht... Wann endet dein dann wohl letzter Pachtvertrag?

Schmerzensgeld?
Welche Schmerzen hast du? Entgangene Jagdfreuden?

Alles in Allem eine Sache, bei der ich persönlich noch einmal das freundliche Gespräch mit der Jagdgenossenschaft suchen würde.
 
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wir hatten in meinem letzten gr. Revier eine Bundes- und zwei Landstraßen - die eigentlich schon immer da waren... - trotzdem gabs dort Wildunfälle.

Wie ist das erst bei einer neuen Straße, die eingeschliffene Wechsel durchschneidet??
Das wäre eigentlich meine Hauptsorge in so einem Fall.

Die Bauarbeiten gehen vorbei (mit all ihren Unwägbarkeiten), die Wechsel bleiben im Kopf vom Wild. Zäunen zerschneidet das Revier, das mit 300ha eh nicht so üppig ist, nicht Zäunen bringt Wildunfälle.

Wenn die Bauarbeiten kontinuierlich laufen, gewöhnt sich das Wild bald dran. Ich hätte da eher ein Auge auf die "Facharbeiter", daß da nicht das eine oder andere Reh "verschwindet"...
 
A

anonym

Guest
Die (Um-) Planung einer Bundesstrasse ist ein langwieriger Prozess, da gibts es diverse Termine und Gespräche, bei denen "man" entsprechende Bedenken wie Wildwechsel, Ereichbarkeit des Teils eines Reviers usw. als Betroffener vorbringen kann und diese Bedenken berücksichtigt werden oder eben nicht.

Wenn die Baumaschinen dann dastehen, ist quasi alles gelaufen (im Zweifel seit Jahren oder Jahrzehnten), da gibts nix mehr zu fordern.

Richtig wäre gewesen, wenn ein Vertreter des LJV während des Genehmigungsverfahrens und dann insbesondere in den beiden Erörterungsterminen nach der ersten und zweiten Offenlage die diversen Forderungen gestellt hätte, wie zum Beispiel einen Wildzaun, Grünbrücken, unterirdische Wildwechsel, Berücksichtung des Generalwildwegeplans (wenns in NRW sowas gibt) u.ä. Da der LJV anerkannter Naturschutzverband und somit ein Vertreter öffentlicher Belange ist, hätte / hat er das Recht dazu gehabt.

Dass ein Rrevierteil nicht errechbar sein soll, ist äusserst unwahrscheinlich, da dann ja auch die land- und forstwirtschaftlichen Flächen nicht erreicht werden können und da wären die Bauernverbände und Gemeinden während der Planung auf die Barrikaden gegangen.

Ich habe schon drei solcher Verfahren als Vertreter des LJV begleiten können und da durchaus Erstaunliches erreicht, von Wildschadensersatz der umliegenden Reviere während der Baumaßnahme und des Betriebes eines Hochwasserpolters bis zu einem Verfahren, bei dem ich die Planungsbehörde vor mir hergetrieben habe und die Planungsbehörde im Erörterungstermin auf mich losgegangen ist. Das hat richtig Spass gemacht, war aber eine Sauarbeit.

Aber jetzt hinterherzukommen wie die alte Fasned, wie man bei uns zu sagen pflegt, ist ziemlich hoffnungslos.
 
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Das Wild wird nach ein.paar Wochen auch wieder nah an der Baustelle anzutreffen sein, an sowas gewöhnen die sich schnell, da die Arbeiten den ganzen Tag Durchrattern...
Ich würde nur vor der Eröffnung der Strasse vieeel Rehe und wutzen erlegen, da die Anfangszeit zu ordentlich wildunfällen an den wechseln und alten einständen führen wird.
Das beruhigt sich dann irgendwann, und die Zahl der wildunfällen wird auf ein konstantes Maß zurügehen...
Wir haben ein Revier entlang so einer Strasse....
Da war ein Dreivierteljahr Baustelle, jagen war o.k., da das Wild schon an die Strasse gewöhnt war, aber nach Eröffnung der Strasse ist die Unfallzahlen erstmal ordentlich gestiegen, da sie viel Ruhe auf den Streckenabschnitten gefunden haben uns äsund auf den frischen verbreiterten Randstreifen , ich hoffe das ist dieses Jahr wieder normal.
Die Strasse hat letztes Jahr mehr erlegt als wir alle im Revier zusammen.
Scheisse halt, aber den Hund hats gefreut, viele totsuchen und viel Hundefleisch....
Verklagt haben wir niemanden
.....
Auf Schadensersatz , gerade Schmerzensgeld zu pochen ist ja fast amerikanisches Niveau, shame one you....
Regelt etwas mit der Genossenschaft, das die ein bißchen entgegenkommen für den Anfang, und dann müsst Ihr Euch an die neuen Gegebenheiten anpassen genauso wie das Wild.
Eine dauerhafte pachtermässigung habt ihr ja schon bekommen für die 5 ha.....

Gruss eiche

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Moin!

Da der LJV anerkannter Naturschutzverband und somit ein Vertreter öffentlicher Belange ist, hätte / hat er das Recht dazu gehabt.

Nicht in NRW, diese Anerkennung haben die vor Jahren verpasst und IIRC erfolglos einzuklagen versucht. Da muss man als Betroffener selber ran.

Viele Grüße

Joe
 
A

anonym

Guest
Nicht in NRW, diese Anerkennung haben die vor Jahren verpasst und IIRC erfolglos einzuklagen versucht. Da muss man als Betroffener selber ran.

Echt? Ich dachte nur als "Tierschutzverein" sei das abgeleghnt worden.

Da haben die vom LJV dann aber einiges verpennt und wenn sie es nicht schaffen anerkannt zu werden, dann sind das ja noch grössere Pfeifen in NRW als ich das bisher dachte...
 
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Als bei uns Windkraftanlagen im Revier gebaut wurden, habe ich mich an Herrn Alois Burger, öffentlich bestellter undvereidigter Sachverständiger (www.jagdwert.de) gewandt. Für ca. 12 Euro kannst Du bei dem eine Broschüre mit Beispielrechnungen bekommen. Da kann man dann abschätzen, ob die bereits gewährte Jagdpachtminderung Ok ist, oder ob man diesen Sachverständigen einschalten sollte, um mehr heraus zu holen. Ein Beispielfall beschäftigt sich gerade mit dem Bau einer Straße im Revier. Herr Burger ist am Telefon auch sehr nett und hilfsbereit.
 
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Unsere Frage ist nun: Ist aufgrund der Bauarbeiten, die erhebliche Unruhe in unserem Revier erzeugen werden und die Jagdausübung behindern oder sogar teilweise unmöglich machen, ein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen das Bauunternehmen oder andere Beteiligte am Straßenbau gegeben? Nach Auskunft der Jagdgenossenschaft ist sie durch die Straßenbauverwaltung nur für den Verlust an bejagbarer Fläche entschädigt worden.


Ja ist möglich.
Fragt sich nur, ob sie diese Maßnahme im Vorfeld rechtzeitig angekündigt haben.
 
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31 Jan 2007
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Der Jagdgenossenschaft sollte eigentlich ein Gutachten vorliegen in dem die Bewertung über die Pachtpreisminderung zusammengestellt ist. In Niedersachsen sollte das Gutachten auf Grundlage des JagdH 01 erstellt werden. Ist vom Bund mit ARS 13/2001 einführt worden. Müssen z.B. JagdEinrichtungen umgesetzt werden ist dies ggf auch zu entschädigen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Ja ist möglich.
Fragt sich nur, ob sie diese Maßnahme im Vorfeld rechtzeitig angekündigt haben.

Wie schon weiter oben angemerkt ist der Bau einer Bundestraße in Deutschland ein jahrelanges Projekt unter Einbeziehung und Diskussion der Grundstückseigentümer, verschiedenster Ämter, ggf. aufschiebenden Rechtsschritten und -Streitigkeiten, Bau- und Finanzplanung und natürlich mit kommunaler Vorlage. Am Ende muss auch noch der Bau und alle anderen Leistungen ausgeschrieben werden, auch das keine Sache von wenigen Wochen. Da würde ich zuerst mal fragen ob das Projekt nicht schon bei Revierübernahme bekannt war. Sonst kommt von Täuschung beim Verpachten bis bewusster Akzeptanz seitens der Pächter ja ein recht großer Spielraum mit erheblichen Auswirkungen in Frage.
 
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