Um unser Genossenschafts-Jagdrevier (ca. 300 ha) in NRW führt eine Bundesstraße herum. Nun soll diese Bundesstraße verlegt werden und zwar mitten durch unser Jagdrevier hindurch. Dadurch gehen ca. 5 ha bejagbare Fläche verloren. Für diesen Flächenverlust ist die Jagdgenossenschaft durch die Straßenbauverwaltung entschädigt worden. Unser jährlich zu zahlender Pachtzins ist um diese Entschädigung gekürzt worden. Die Bauarbeiten zur Herstellung der neuen Straße sollen zur Mitte dieses Jahres beginnen. Die neue Straße wird ca. 1200 m lang werden und durch herzustellende Geländeeinschnitte und über herzustellende Brücken führen. Während der Bauarbeiten werden wir einen Revierteil wahrscheinlich nicht erreichen können.
Unsere Frage ist nun: Ist aufgrund der Bauarbeiten, die erhebliche Unruhe in unserem Revier erzeugen werden und die Jagdausübung behindern oder sogar teilweise unmöglich machen, ein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen das Bauunternehmen oder andere Beteiligte am Straßenbau gegeben? Nach Auskunft der Jagdgenossenschaft ist sie durch die Straßenbauverwaltung nur für den Verlust an bejagbarer Fläche entschädigt worden.
Unsere Frage ist nun: Ist aufgrund der Bauarbeiten, die erhebliche Unruhe in unserem Revier erzeugen werden und die Jagdausübung behindern oder sogar teilweise unmöglich machen, ein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen das Bauunternehmen oder andere Beteiligte am Straßenbau gegeben? Nach Auskunft der Jagdgenossenschaft ist sie durch die Straßenbauverwaltung nur für den Verlust an bejagbarer Fläche entschädigt worden.