Strafanzeige wegen Vogelabschuss mit Luftgewehr?

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Varg22

Guest
Servus miteinander!

Habe heute mitbekommen, dass der 17-jährige Sohn eines Jagdkollegen von dessen Nachbarn angezeigt wurde, weil er mit einem Luftgewehr im eigenen Garten Vögel "reguliert" hat.
Was kann ihm dabei drohen? Er möchte dieses Jahr sein grünes Abitur ablegen, könnte eine eventuelle Verurteilung zur Folge haben, dass ihm der Jagdschein verweigert wird?

Vielen Dank für eure Antworten,

WH Varg
 
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Sorry fürs OT, aber deine Signatur ist falsch :26:

mach aus 'der Menschheit' ein 'dieser Welt' und es reimt sich sogar :31:

Zum eigentlichen Thema können dir sicher andere mehr sagen als ich...
 
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anonym

Guest
Varg22 schrieb:
Servus miteinander!

Habe heute mitbekommen, dass der 17-jährige Sohn eines Jagdkollegen von dessen Nachbarn angezeigt wurde, weil er mit einem Luftgewehr im eigenen Garten Vögel "reguliert" hat.
Was kann ihm dabei drohen? Er möchte dieses Jahr sein grünes Abitur ablegen, könnte eine eventuelle Verurteilung zur Folge haben, dass ihm der Jagdschein verweigert wird?

Vielen Dank für eure Antworten,

WH Varg

Wenn es wirklich bei der Anzeige bleibt und es zur Beschuldigtenvernehmung kommt, KEINE Aussage mit Ausnahme der zur Person machen, SOFORT Anwalt einschalten. Ansonsten hat Carcano wie immer recht. Dreckspack. Und ja, eine solche Tat kann zur Versagung des Jagdscheines führen. Also ab jetzt allein schon deshalb nur noch mit Anwalt.
 
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Varg22

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xxmarkyxx schrieb:
Sorry fürs OT, aber deine Signatur ist falsch :26:

mach aus 'der Menschheit' ein 'dieser Welt' und es reimt sich sogar :31:

Zum eigentlichen Thema können dir sicher andere mehr sagen als ich...

ohje, danke schön :D
 
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Varg22

Guest
DWM1915 schrieb:
Varg22 schrieb:
Servus miteinander!

Habe heute mitbekommen, dass der 17-jährige Sohn eines Jagdkollegen von dessen Nachbarn angezeigt wurde, weil er mit einem Luftgewehr im eigenen Garten Vögel "reguliert" hat.
Was kann ihm dabei drohen? Er möchte dieses Jahr sein grünes Abitur ablegen, könnte eine eventuelle Verurteilung zur Folge haben, dass ihm der Jagdschein verweigert wird?

Vielen Dank für eure Antworten,

WH Varg

Wenn es wirklich bei der Anzeige bleibt und es zur Beschuldigtenvernehmung kommt, KEINE Aussage mit Ausnahme der zur Person machen, SOFORT Anwalt einschalten. Ansonsten hat Carcano wie immer recht. Dreckspack. Und ja, eine solche Tat kann zur Versagung des Jagdscheines führen. Also ab jetzt allein schon deshalb nur noch mit Anwalt.


Hmm ok, dann wird sich der Junge wohl oder übel nach nem Anwalt umsehen müssen, der sich im Jagdrecht auch auskennt, oder?

Da Amseln und Spatzen nicht dem Jagdrecht unterliegen, wirds wohl eher ne Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sein. Weisst du ob dann auch der Jagdschein in Gefahr ist?

Der Junge tut mir leid, jeder war ja mal Jung und fängt mit der "jagd" klein an.... :19:
 
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Na ja, mit 17 in einem Wohngebiet im Garten mit dem Luftgewehr auf Vögel rumzuschießen ist ja auch nicht besonders helle, oder?
 
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Varg22

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Aico schrieb:
Na ja, mit 17 in einem Wohngebiet im Garten mit dem Luftgewehr auf Vögel rumzuschießen ist ja auch nicht besonders helle, oder?

naja so urban liegt der garten nicht, grenzt direkt ans feld...
 
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Wenns Du von "Nachbarn" schreibst, entsteht aber schon der Eindruck, es sei nicht all zu sehr einödig. Aber auf alle Fälle einen guten Anwalt nehmen.

Edit: Wie schauts denn da beim Vater aus, bzgl. Aufsichtplicht etc. Ist da schon die Zuverlässigkeit gefährdet?
 
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Varg22

Guest
Aico schrieb:
Wenns Du von "Nachbarn" schreibst, entsteht aber schon der Eindruck, es sei nicht all zu sehr einödig. Aber auf alle Fälle einen guten Anwalt nehmen.

Edit: Wie schauts denn da beim Vater aus, bzgl. Aufsichtplicht etc. Ist da schon die Zuverlässigkeit gefährdet?

Ok dann habe ich mich falsch ausgedrückt, nennen wir ihn besser "Gutmensch" der im Haus daneben wohnt ;)

Mein Jagdkollege hat sich das auch schon gefragt, bis jetzt ist aber die Menschen in Grün dazu noch nichts gesagt...
 
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anonym

Guest
Mods, bitte den Thread aus gutem Grund ins Nirwana befördern........J, M u J.........
 
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Mit 17 sollte man schon in der Lage sein, das eigene Handeln zu reflektieren, vor allem, wenn man den Jagdschein haben will.

Ich habe den gleichen Blödsinn gemacht, allerdings war ich da 12 und die Sache ist mehr als 40 Jahre her, die ethischen Ansprüche der Natur gegenüber also deutlich anders.
Mein Großvater hat mir damals ganz gepflegt den Hintern voll gehauen, was mich für alle Zeiten dahingehend geprägt hat, kein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten.

Ich hoffe sehr, daß der jugendliche Schießer den Jagdschein für die nächsten 10 Jahre nicht zu sehen, geschweige denn ausgehändigt bekommt
 
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TierSchG:

Zwölfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet .....

Also das Töten der Vögel ist eine Straftat!
Und das auch noch im Winter "Notzeit"!!!


WaffG:

§ 59 Verwaltungsvorschriften

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,
zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind
und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
....
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer
Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber
hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als
7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes
zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,...

Und da ist wieder mal die Gretchenfrage, entspricht der Besitztum den Anforderungen einer
Schießanlage?

Wenn nicht ist das zusätzlich ein Vertoß gegen das WaffG, Folge Unzuverlässigkeit nach ..., lese es halt im WaffG nach!

Also das was fast jeder mal in seiner Jugend gemacht hat, mit der Fluppe vom Pappa, ist heute
verkriminalisiert worden, es wird fast schon ein terroristischer Hintergrund unterstellt!
Man kann froh sein wenn der Staatsanwalt nicht gleich lebenslänglich mit anschließender
Sicherheitsverwahrung fordert!
 
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Hallo12 schrieb:
Also das was fast jeder mal in seiner Jugend gemacht hat, mit der Fluppe vom Pappa, ist heute
verkriminalisiert worden, es wird fast schon ein terroristischer Hintergrund unterstellt!

Ja, so ist das. Wenn ich mir die Erlebnisse aus der Jugend meines Schwiegervaters in den 50er Jahren anhöre, was da alles mit dem (auf gut schwäbisch) "Spatzag'wehrle" an kleinen Gefiederten erlegt wurde... Und der Mann ist tatsächlich anschließend in den Staatsdienst gegangen, hat Verantwortung getragen und Familie und Hausstand gegründet...

Noch zum rein Rechtlichen:
Zu den genannten tierschutz- und waffenrechtlichen Vorschriften, gegen die hier ein Verstoß denkbar ist, kommt noch das Naturschutzrecht hinzu, denn diese Vögel zählen zu den besonders geschützten Arten, und für die gilt nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz u.a. ein Tötungsverbot.
 
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3 Dez 2008
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Ich gebe meine Meinung mal bildlich ab aufgrund der bekannten Sachlage, die es auch einem Anwalt schwer machen wird:

[attachment=0:180xnyz9]Jagdschein Explodiert.JPG[/attachment:180xnyz9]
 

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