[RLP] Stimmenmehrheit durch Teilung des eigenen Grundbesitzes

Registriert
5 Apr 2019
Beiträge
2.932
Naja, hier versucht doch jemand „fiktiv“ durch Teilung seines Grundbesitzes sich die Kopfstimmenmehrheit zu schaffen.

Da ist es vollkommen egal wenn die Flächenmehrheit anderer Meinung ist.

Dieser fiktive Grundbesitzer versucht sich also in eine Position mit einer Vetomacht zu bringen.

Ob das gelingt? Ich finde es eher dümmlich und würde das Gegenteil versuchen und Flächen dazu kaufen für die Flächenmehrheit. Ist besitzwahrender und bringt Rendite bei Verpachtung an die Bauern.
Nur wenn keiner an dich verkauft....

Wie viele neue Köpfe man da wohl in einer JG schaffen müsste um die Mehrheit zu erlangen??? Oder nur die Mehrheit der anwesenden Köpfe?
Letzteres kann klappen, wenn keiner Wind davon bekommt. Meist sind die Versammlungen ja nur mäßig besucht.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.257
Das einzige was man damit erreichen kann ist eine Mehrheit in den Stimmen. Und damit untergräbt man bestenfalls die Beschlussfähigkeit . . .

Obs was bringt und was ist die Intention? Dass muss dann diese Gruppierung für sich definieren. "Lustig" wird es, wenn sich dann diese Gruppierung uneins ist.

Bei den Vollmachten muss man in die jeweilige Satzung schauen. Bei uns darf ein Anwesender maximal eine Vollmacht zusätzlich haben, was dann 2 Stimmen sind.

Kommt es zu keiner Einigung, greift dann erst mal das Verwaltungsrecht. Und evlt muss über ein Gericht entschieden werden.
 
Registriert
24 Sep 2017
Beiträge
1.120
Was für ein Rammschädel muss das sein. Gibt Grundeigentum auf, verursacht Notar- und Verwaltungskosten und zahlt Grunderwerbsteuer - nur um Verpachtungen zu verhindern.
 
Registriert
11 Jul 2018
Beiträge
45
Welches jagdliche Ziel verfolgen die mit dem Ankauf von Grundstücken?

Guillermo
Bis jetzt erst mal das Ziel Jagdgenossen zu generieren. Die bisherigen Käufer hatten vorher kein entsprechendes Eigentum. Noch als Ergänzung um die Zusammenhänge etwas zu verdeutlichen: Kurz nach dem Kauf werden die Grundstücke dann der Gruppe zur Nutzung überlassen. Das gibt dann irgendwelche geförderten Projektchen.
Ich vermute mal, das wird nicht mehr lange dauern, dann soll die Jagdgenossenschaft auch bei denen in die Förderung einsteigen...
 
Registriert
20 Jun 2019
Beiträge
1.305
Der einzige für mich vorstellbare Anwendungsfall wäre:
1. Man erwerbe eine kleine Fläche in einem grossen (Rotwild?)revier mit hoher Pacht.
2. Man Teile die Fläche X-Fach auf, in den (Schenkungs)Verträgen ist festgehalten, dass das Stimmrecht in der JG an den Schenker per Vollmacht zurückübertragen wird
3. Man bestehe darauf, dass das Revier an einen selbst zu günstigen Konditionen verpachtet wird und blockiert anderweitige Beschlüsse.

Ein hässlicher Rechtsstreit ohne Mehrwert wäre vorprogrammiert.
In Summe ein reichlich theoretisches Unterfangen.
 
Registriert
31 Okt 2024
Beiträge
9
War an den TS gemeint.

Die Sache ist ja, wenn normal 30 Jagdgenossen kommen, reichen 15.
Wenn aber einer das Manöver mitbekommt, kommen vielleicht 80 (incl. Vollmachten)
Wie gesagt, das ist ein fiktiver Fall. Auch wenn hier mancher partout versucht, das Gegenteil zu behaupten. :)
Deswegen gibt es keine Anzahl der Stimmen.

Nochmal, es ging mir rein um die rechtliche Frage dahinter. Nicht darum, ob es möglich, einfach, moralisch richtig, preiswert oder überhaupt empfehlenswert ist.

Da ich in meinen üblichen Jura-Foren niemanden mit entsprechender Expertise gefunden hatte, dachte ich, ich könnte mal hier fragen, ob jemand schon mal eine solche (oder ähnliche) Konstellation hatte.
Aber anscheinend habe ich die Dynamik eines Forums unterschätzt bzw. in meinem juristischen Elfenbeinturm nicht erkannt, dass das von der Praxis gelöste Fokussieren auf eine theoretische (rechtliche) Frage abseits der Rechtswissenschaften wohl nicht so üblich/gewünscht ist - mea culpa! :)
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.574
Das einzige was man damit erreichen kann ist eine Mehrheit in den Stimmen. Und damit untergräbt man bestenfalls die Beschlussfähigkeit . . .
Das ist für ein paar Jahre egal.
Kommen Neuwahlen der Vorstandschaft und es wird blockiert, wird der Gemeindevorsteher Notvorstand. ab da wird es teuer.
Der Pachtschilling wird auch ohne Beschluss, auf Antrag anteilig ausbezahlt, das nennt sich Auskehranspruch.

Irgendwann läuft der Pachtvertrag aus, einigt man sich nicht, entfallen die Einnahmen.

Nun hat man Kosten, mindestens durch den Notvorstand, aber keine Einnahmen mehr. Der Notvorstand erhebt Umlagen, sobald die Kasse leer ist - das darf er notfalls auch ohne Beschluss.

Wenn die gelben Brieflein kommen, werden auch die Jagdgenossen hellhörig, denen die JG bisher völlig egal war, die evtl. nicht einmal mehr wissen, das sie Jagdgenosse sind, die aber nun bezahlen sollen. Jetzt hat man deren Aufmerksamkeit und für die nächsten Versammlung mietet der Notvorstand tunlichst eine Turnhalle oder ähnliches.

Eine kleine JG hat leicht über 100 Mitglieder, eine größere gerne ein paar Hundert Mitglieder. Man müsste viele Grundstücke für viele Gebührentaler verschenken, um sich da die Mehrheit der Stimmen zu erkaufen. Ich halte das für utopisch, man könnte es auch Hirngespinst nennen.
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
4.745
Hast Du nicht von einem fiktiven Fall geschrieben?
Die Einlassung klingt aber ganz anders.

Gestrige Neuanmeldung mit nur 4 Postings und alle in diesem Faden.

Was ist das hier für eine Nummer und wen willst Du hinters Licht führen?
Na dann bin ich wohl nicht der einzige, den dabei das Gefühl überkommt, dass hier ein fiktiver Fall gegen das Interesse des Jagdausübungsberechtigten gesponnen wird …
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.574
gegen das Interesse des Jagdausübungsberechtigten gesponnen wird …
Gegen wen es auch immer gehen soll, ich werde das Gefühl nicht los, hier versucht jemand seine Idee abzuklopfen. Um das hübsch anonym machen zu können, hat sich derjenige zu diesem Zweck ein neues Forumskonto zugelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
80
Zurzeit aktive Gäste
303
Besucher gesamt
383
Oben