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Bedenke ich aber den Irrsinn beim Waffentransport zum ....Schießstand ............
..........dann denke auch bitte ab 01. September d.J. daran, die einschlägigen Bestimmungen des Waffenrechts bezüglich nicht zugriffsbereit im verschlossenen Behältnis zu transportierender Waffen/Munition peinlich genau zu beachten, wenn Du Dein Fahrzeug nicht INNERHALB, sondern AUßERHALB der Schießstätte parkst. Dann darfst Du Deine Waffe erst AUF dem Schützenstand in Richtung Geschossfang (!) aus dem verschlossenen Transportbehältnis entnehmen, um sie dann unverzüglich zu öffnen.
Sinngemäß aus der "Schießstandordnung des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V. In der ab 01.09. 2009 geltenden Fassung.
Nix mehr mit Auspacken/Öffnen/Brechen der Waffe und vom Parkplatz zum Stand rüber Laufen ! :shock: