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staatl. anerkannter Lehrgang(erfolgreich bestanden 1997) nach "§32 der 1.SprengV" ...
... ist es sinnvoll auf o.g. Grundlage -in NRW- heute einen `Pulverschein` zu beantragen oder besser gleich die Gebühren sparen und einen neuen Kurs machen?
Diese Frage richtet sich in erster Linie an die Juristen bzw. diejenigen mit Praxiserfahrungen, die nicht gleich nach Lehrgangsende(größer 12 Monate) einen `Pulverschein` beantragt haben.
Otto
... ist es sinnvoll auf o.g. Grundlage -in NRW- heute einen `Pulverschein` zu beantragen oder besser gleich die Gebühren sparen und einen neuen Kurs machen?
Diese Frage richtet sich in erster Linie an die Juristen bzw. diejenigen mit Praxiserfahrungen, die nicht gleich nach Lehrgangsende(größer 12 Monate) einen `Pulverschein` beantragt haben.
Otto