A
anonym
Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand
Zu Schumacher sage ich nichts. Müssen selber wissen, was sie machen sc. machen lassen (und ich weiß, was ich mache).
Zu Deiner Frage: der Grund, warum so viele Betroffene wie möglich Widerspruch (nicht Einspruch) einlegen sollten, ist einfach der, dass es *eure* 'Sache und *eure* etwaige Strafbarkeit wegen eines Verbrechens ist, und *eure* Zuverlässigkeit. Niemand außer Schumacher selbst hat Einfluss darauf, was aus _deren_ Verfahren wird, wie es geführt wird, wie gut es geführt wird. Wenn die ihre persönliche Ausnahmegenehmigung bekommen, einen Vergleich mit dem BKA schließen und die Klage für erledigt erklären oder zurücknehmen, was machst du dann? Ich würde _meine_ Zuverlässigkeit und mein Schicksal nicht irgendwelchen Dritten anvertrauen wollen, deren Interessen mal mit den meinen parallel laufen mögen und mal nicht.
Und in der Tat, für ein Verwaltungsgericht macht es tatsächlich einen Unterschied, ob ein Importeur klagt (der keine dieser Waffen mehr am Lager hat, und wirtschaftlich allenfalls indirekt betroffen ist, wg. etwaiger Rückabwicklungsansprüche), oder 250 betroffene und gutgläubig gewesene Bürger. Auch für die Aussichten eines Berufungszulassungsantrags macht es einen erheblichen Unterschied. Gerade in Hessen, wo du nicht damit rechnen kannst, dass die erste Instanz schon selbst im Urteil die Berufung zum VGH zulässt. Bei hinreichend vielen einzelnen rechtshängigen Fällen hast du dagegen schon fast automatisch die grundsätzliche Bedeutung als Zulassungsgrund.
Carcano
Zu Schumacher sage ich nichts. Müssen selber wissen, was sie machen sc. machen lassen (und ich weiß, was ich mache).
Zu Deiner Frage: der Grund, warum so viele Betroffene wie möglich Widerspruch (nicht Einspruch) einlegen sollten, ist einfach der, dass es *eure* 'Sache und *eure* etwaige Strafbarkeit wegen eines Verbrechens ist, und *eure* Zuverlässigkeit. Niemand außer Schumacher selbst hat Einfluss darauf, was aus _deren_ Verfahren wird, wie es geführt wird, wie gut es geführt wird. Wenn die ihre persönliche Ausnahmegenehmigung bekommen, einen Vergleich mit dem BKA schließen und die Klage für erledigt erklären oder zurücknehmen, was machst du dann? Ich würde _meine_ Zuverlässigkeit und mein Schicksal nicht irgendwelchen Dritten anvertrauen wollen, deren Interessen mal mit den meinen parallel laufen mögen und mal nicht.
Und in der Tat, für ein Verwaltungsgericht macht es tatsächlich einen Unterschied, ob ein Importeur klagt (der keine dieser Waffen mehr am Lager hat, und wirtschaftlich allenfalls indirekt betroffen ist, wg. etwaiger Rückabwicklungsansprüche), oder 250 betroffene und gutgläubig gewesene Bürger. Auch für die Aussichten eines Berufungszulassungsantrags macht es einen erheblichen Unterschied. Gerade in Hessen, wo du nicht damit rechnen kannst, dass die erste Instanz schon selbst im Urteil die Berufung zum VGH zulässt. Bei hinreichend vielen einzelnen rechtshängigen Fällen hast du dagegen schon fast automatisch die grundsätzliche Bedeutung als Zulassungsgrund.
Carcano