Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand!!!!

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anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Zu Schumacher sage ich nichts. Müssen selber wissen, was sie machen sc. machen lassen (und ich weiß, was ich mache).

Zu Deiner Frage: der Grund, warum so viele Betroffene wie möglich Widerspruch (nicht Einspruch) einlegen sollten, ist einfach der, dass es *eure* 'Sache und *eure* etwaige Strafbarkeit wegen eines Verbrechens ist, und *eure* Zuverlässigkeit. Niemand außer Schumacher selbst hat Einfluss darauf, was aus _deren_ Verfahren wird, wie es geführt wird, wie gut es geführt wird. Wenn die ihre persönliche Ausnahmegenehmigung bekommen, einen Vergleich mit dem BKA schließen und die Klage für erledigt erklären oder zurücknehmen, was machst du dann? Ich würde _meine_ Zuverlässigkeit und mein Schicksal nicht irgendwelchen Dritten anvertrauen wollen, deren Interessen mal mit den meinen parallel laufen mögen und mal nicht.

Und in der Tat, für ein Verwaltungsgericht macht es tatsächlich einen Unterschied, ob ein Importeur klagt (der keine dieser Waffen mehr am Lager hat, und wirtschaftlich allenfalls indirekt betroffen ist, wg. etwaiger Rückabwicklungsansprüche), oder 250 betroffene und gutgläubig gewesene Bürger. Auch für die Aussichten eines Berufungszulassungsantrags macht es einen erheblichen Unterschied. Gerade in Hessen, wo du nicht damit rechnen kannst, dass die erste Instanz schon selbst im Urteil die Berufung zum VGH zulässt. Bei hinreichend vielen einzelnen rechtshängigen Fällen hast du dagegen schon fast automatisch die grundsätzliche Bedeutung als Zulassungsgrund.

Carcano
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Bin wohl juristisch zu unwissend für diesen ganzen Kram............

Wie kann man einen Vergleich mit dem BKA schliessen?

Wofür sollen sie eine persömliche Ausnahmegenehmigung bekommen wenn sie gar keine Waffen der Art mehr haben ?

Wenn ich dich recht verstehe sollte man eher eine Ausnahmegenehmigung beantragen (Chancen ohne entsprechende Sammlung kleiner Null? ) ?

Schuhmacher sollte in meinen Augen Interesse daran haben die Sache für alle zu klären , immerhin haben sie seinerzeit zugesichert die Waffe entspräche den bestehenden Gesetzen - für mich Unjuristen sowas wie arglistige Täuschung ?

Also mal ganz handfest einen praktischen Tip von Dir als Profi - wie und ind welcher Form Widerspruch einlegen?

Ein Musterbrief dürfte ja für dich die kleinste Übung sein und würde jedem Betroffenen helfen...........( ich weiss, dann bekommt der arme Anwalt kein Honorar...)
 
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anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

chapmen schrieb:
Wie kann man einen Vergleich mit dem BKA schliessen?

Ja.

Wofür sollen sie eine persömliche Ausnahmegenehmigung bekommen wenn sie gar keine Waffen der Art mehr haben ?

Ja; nein.

Wenn ich dich recht verstehe sollte man eher eine Ausnahmegenehmigung beantragen (Chancen ohne entsprechende Sammlung kleiner Null? ) ?

Kommt darauf an. Lass' dich beraten.

Schuhmacher sollte in meinen Augen Interesse daran haben die Sache für alle zu klären , immerhin haben sie seinerzeit zugesichert die Waffe entspräche den bestehenden Gesetzen - für mich Unjuristen sowas wie arglistige Täuschung ?

Nein (wer was "sollte", interessiert nicht); ja; nein.

(ich weiss, dann bekommt der arme Anwalt kein Honorar...)

Und wenn schon. Widerspruch kann jeder nach § 2 Abs. 5 Betroffene selbst einlegen, dafür besteht kein Anwaltszwang.
Die Begründung ist etwas aufwendiger, aber dazu gibt es in WO schon gutes Material von verschiedenen Postern. Mußt dir halt die zutreffenden Argumente heraussuchen und übersichtlich zusammenstellen.

Carcano
 
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anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Die Begründung ist etwas aufwendiger, aber dazu gibt es in WO schon gutes Material von verschiedenen Postern. Mußt dir halt die zutreffenden Argumente heraussuchen und übersichtlich zusammenstellen.

Carcano[/quote]


Ob es in WO gutes Material dazu gibt kann ich nicht beurteilen , schliesslich legt dort jeder seine Meinung da - selbst du legst dann oft genug Veto ein.
Also woher soll ein Nichtjurist dann zutreffende Argumente finden ?
Da du dich aber als sehr wissend darstellst könntest du zumindest Hinweise geben , ohne in tiefgehende juristische Betrachtungen zu entschwinden oder mit " ja/nein" zu antworten.
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Meld' dich halt wieder, wenn die Hausdurchsuchung war, und deine Waffe sichergestellt ist...

Carcano
 
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3.447
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

carcano schrieb:
Meld' dich halt wieder, wenn die Hausdurchsuchung war, und deine Waffe sichergestellt ist...

Carcano

:lol:

Manche kapieren die einfachsten Ansagen nicht. Beratungsresistent. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist (wie gewarnt) dann auf der Matte stehen und maulen, dass es auch noch Geld kostet, den Karren aus dem Dreck zu ziehen (wenn es denn noch geht).

Ist ja bei mir nicht anders, glücklicherweise aber selten geworden.

Pfüad Di
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Bratljaga schrieb:
carcano schrieb:
Meld' dich halt wieder, wenn die Hausdurchsuchung war, und deine Waffe sichergestellt ist...

Carcano

:lol:

Manche kapieren die einfachsten Ansagen nicht. Beratungsresistent. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist (wie gewarnt) dann auf der Matte stehen und maulen, dass es auch noch Geld kostet, den Karren aus dem Dreck zu ziehen (wenn es denn noch geht).

Ist ja bei mir nicht anders, glücklicherweise aber selten geworden.

Pfüad Di

wenn ich Beratungsresistent wäre würde ich einen Wissenden nicht fragen , oder ?

Mir erzählt jemand der Ahnung hat zum Widerspruch einlegen bedarf es keinen Anwalts , nur nach der Frage des wie bleibt er die Antwort schuldig.
Es gibt nun mal Menschen die nicht studiert haben , schon garnicht Jura , die in einem Forum Rat und Hilfe suchen .
Meist kommen dann zwei Arten von Antworten :
Wissen alles und davon viel , was Sie auch gern verbreiten
oder Leute die Ihr fundiertes Wissen teilen und weitergeben.

Aber ich finde es nach wie vor interressant das mir inzwischen 3 Anwälte geraten haben abzuwarten und keinen Widerspruch einzulegen.
Scheinen ja 3 echte Krampen zu sein ........... ( obwohl alle drei seit Jahrzehnten im Waffenrecht tätig sind....)

Was ändert es daran wenn ich heute Einspruch einlege und morgen die Behörde vor der Tür steht ? Wahrscheinlich werden die sagen " ach sie haben Einspruch eingelegt , dann behalten sie die Waffe und wir gehen wieder."
Glaub ich nicht.Hab seit zwanzig Jahren mit Waffen zu tun und in jungen Jahren mehr wie eine Hausdurchsuchung gehabt , ich weiss wie so etwas abläuft. Mann kann schon froh sein wenn einer dabei ist der in etwa weiss wie eine Thompson aussieht , irgendwelche Einsprüche gegen irgendwelche Feststellungsbescheid interessieren in dem Moment keinen.
Sollte es zu Beschlagnahmungsaktionen kommen ( ob bei mir oder anderen) wird sich niemand gegen eine Sicherstellung der Waffe wehren können , oder ?
( siehe Vollautoabzüge Glock )
Für jemanden der im Falle des Falles meine Verteidigung vornimmt habe ich schon seit 20 Jahren gesorgt , siehe oben. Bis jetzt hat er alle meine Geschichten hervorragend vertreten und ihm gebe ich auch gern mein Geld .
Also traue ich doch wohl ihm mehr wie jemanden den ich lediglich unter Pseudonym aus Foren kenne.
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

chapmen schrieb:
Aber ich finde es nach wie vor interressant das mir inzwischen 3 Anwälte geraten haben abzuwarten und keinen Widerspruch einzulegen.
Scheinen ja 3 echte Krampen zu sein ...

Das wäre eine Möglichkeit. Viel wahrscheinlicher ist aber die Möglichkeit, dass der Mandant die "Krampe" ist und er das, was immer ihm die Anwaltskollegen tatsächlich gesagt haben mögen, völlig falsch widergibt. Solches wäre keine so gaaaanz seltene Erscheinung.

Und der Quatsch mit der fehlenden Aktivlegitimation zum Widerspruch dürfte dann auch eher auf das Unverständnis des Hörers zurückzuführen sein, als auf etwaige Deppenhaftigkeit der befragten Anwälte... :-D

Carcano
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Danke das du mich als Krampe bezeichnest , zeigt mir doch aus welchen Holz du geschnitzt bist ..............

Interresanterweise gehst du auf keine meiner Fragen ein , stattdessen wirst du lieber persönlich. :idea:

Hätte ich von jemandem mit deinem Hintergrund eher nicht erwartet , lass einfach gut sein und misch dich bitte nicht mehr in meine threads ein.

hast ja genug Jünger die dir hörig sind........... :lol:
 
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28 Aug 2006
Beiträge
478
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Nur mal so nebenbei:

aktive Rechtsberatung ohne Mandantenvertrag ist verboten

Es ist also keinem Anwalt erlaubt, irgendwelche Musterbriefe für Widersprüche aufzusetzen und diese öffentlich zu verbreiten. Selbst Tipps, wie man sich in laufenden Verfahren verhaltenb soll, sind nicht erlaubt.

Zu deinem Problem:
Wenn du so tolle Rechtsvertreter hast, mache, was die dir sagen und nerve hier nicht rum.
Die Darstellung deines Problems in der Öffentlichkeit diese Forums an sich ist vollkommen ok, das anschließende Gejammer über angeblich schwache Beratung dagegen nicht.

Gruß
Jens
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Nochmal ich als "Außenstehender" (ich weiß., die Betroffenen haben gerade andere Sorgen):

- Da hat jemand eine allgemeine Waffenhandels- und Herstellungslizenz, und hat Thompsons umgebaut, ohne dabei die Kriterien für eine Neufertigung zu erüllen. Die Dinger hat er dann beschießen lassen (?) und "einfach so" als Eigenproduktion verkauft? Ist das in Deutschland wirklich so einfach? Ist der Umbau einer Thompson wirklich dasselbe wie wenn ein Büma ein paar 98er-Teile nimmt und daraus eine Jagdwaffe bastelt? Braucht man denn keine "Bauartzulassung" oder soetwas?

- Nun hat das BKA irgendwie (wie eigentlich?) davon Wind bekommen, es wurde ein Vorgang gestartet, an dessen Ende die Beurteilung steht, dass es keine Neufertigung sondern weiterhin eine verbotene Kriegswaffe ist.
Bedeutet das nicht, das der Hersteller resp. "Umbauer" verbotene Kriegswaffen in Umlauf gebracht hat? Ist das strafrechtlich denn unrelevant? (Wie) konnte er die Thompsons überhaupt so ohne Weiteres importieren (hier stand ja mal die Zahl 250 im Raum)?

- Was passiert jetzt? Fordert das BKA vom Verkäufer alle Adressen der Käufer an (oder durchsucht seine Firma?)und nimmt Kontakt zu den Käufern auf? Oder gibt es gleich Hausdurchsuchungen?

Andes gesagt:
mich würde sehr interessieren, wie es zu dieser/solchen Situation(en) kommen konnte. Ich bin immer ganz blauäugig davon ausgegangen, dass es in solchen Fällen so eine Art "Baumusterfreigabe" geben müsste und der Käufer in jedem Fall auf der sicheren Seite ist. Woher weiß ich denn tatsächlich, ob irgendein angeblicher M16-Klon in Wirklichkeit nicht doch eine "richtige" M16 nur mit neuem Herstellerstempel ist?
 
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anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

haeschen schrieb:
- Da hat jemand eine allgemeine Waffenhandels- und Herstellungslizenz, und hat Thompsons umgebaut, ohne dabei die Kriterien für eine Neufertigung zu erüllen.

Ja. In Luxemburg.

Die Dinger hat er dann beschießen lassen (?) und "einfach so" als Eigenproduktion verkauft?

Nein, nicht einfach so. Es war von vornherein klar, dass es um eine ordnungsgemäß abgeänderte Waffe handelt, und die Waffe war auch vom Importeur/Großhändler dem BKA vorher vorgeführt worden (Dezember 2006) und hatte von dort ein nihil obstat in Form eines "aus unserer Sicht keine waffentechnischen Einwände - ihr könnt ruhig einen Feststellungsbescheid beantragen" erhalten.

- Nun hat das BKA irgendwie (wie eigentlich?) davon Wind bekommen,

Durch damalige Stellung des Feststellungsantrags nach § 2 Abs. 5 WaffG, der aber erst jetzt nach über zweieinhalb Jahren beschieden wurde.

es wurde ein Vorgang gestartet, an dessen Ende die Beurteilung steht, dass es keine Neufertigung sondern weiterhin eine verbotene Kriegswaffe ist.

Nein.

- Was passiert jetzt? Fordert das BKA vom Verkäufer alle Adressen der Käufer an (oder durchsucht seine Firma?)und nimmt Kontakt zu den Käufern auf? Oder gibt es gleich Hausdurchsuchungen?

Das BKA ist insoweit Verwaltungsbehörde, nicht Strafverfolgungsbehörde. Besitzer solcher Waffen sollten jetzt. wie gesagt, Widerspruch gg. den Feststellungsbescheid einlegen und vorsorglich hilfsweise eine Ausnahmegemehmigung beantragen.

Woher weiß ich denn tatsächlich, ob irgendein angeblicher M16-Klon in Wirklichkeit nicht doch eine "richtige" M16 nur mit neuem Herstellerstempel ist?

Du weißt es erst mit einem bestandskräftigen Feststellugnsbescheid.

Carcano
 
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Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

TGB_11 schrieb:
Nur mal so nebenbei:

aktive Rechtsberatung ohne Mandantenvertrag ist verboten

Es ist also keinem Anwalt erlaubt, irgendwelche Musterbriefe für Widersprüche aufzusetzen und diese öffentlich zu verbreiten. Selbst Tipps, wie man sich in laufenden Verfahren verhaltenb soll, sind nicht erlaubt.

Zu deinem Problem:
Wenn du so tolle Rechtsvertreter hast, mache, was die dir sagen und nerve hier nicht rum.
Die Darstellung deines Problems in der Öffentlichkeit diese Forums an sich ist vollkommen ok, das anschließende Gejammer über angeblich schwache Beratung dagegen nicht.

Gruß
Jens


:lol:
 
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Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Das BKA ist insoweit Verwaltungsbehörde, nicht Strafverfolgungsbehörde. Besitzer solcher Waffen sollten jetzt. wie gesagt, Widerspruch gg. den Feststellungsbescheid einlegen und vorsorglich hilfsweise eine Ausnahmegemehmigung beantragen.

.

Carcano[/quote]


:lol:
 
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Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Hab heut morgen mit dem BKA telefoniert , leider darf ich nicht mitteilen was mir gesagt wurde , währe ja dann aktive Rechtsberatung (grüsse TGB 11).

Aber ich denke mal selbst gegen Aussagen vom BKA hat mit sicherheit mindestens einer was einzuwenden , oder ?

Also macht alle schön euer Ding , ich steige aus dem beknackten thread hier aus , dummerweise habe ich überhaupt das Thema angefangen.....
:idea:
 

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