Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand!!!!

A

anonym

Guest
Ich weiss das es ein heisses Eisen im ehrwürdigen Jägerkreisen ist , trotzdem soll es Jäger ( kenne sogar welche ) geben die sich ein solches Stück zugelegt haben.......

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrech ... sion_1.pdf

so wird man über Nacht zum Kriminellen ........
Da auch ich betroffen bin werde ich morgen über meinen Anwalt Einspruch einlegen und über das weitere Procedere diskutieren.
 
A

anonym

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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Such dir zunächst einen Anwalt, der Ahnung im Waffenrecht hat. Wenn du noch keinen hast, lege erst einmal selbst Widerspruch ein.

Carcano
 
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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

ein jagdfreund von mir hat auch eine ...

habe ihm den bka-bescheid gemailt ...
 

M66

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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Servus!

Besorge dir wirklich einen Rechtsanwalt der sich mit den unergründlichen Tiefen der deutschen Waffengesetzgebung auskennt.

Hintergrund des Verbots dieser Waffe, so ich das richtig nachvollzogen habe, ist der Passus aus der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 Satz1.

Hier werden die wesentlichen Teile einer Schusswaffe derjenigen Schusswaffe gleichgestellt zu der sie gehören.

Und hier ist der Streitpunkt bei dem der Anwalt einhaken muss! Gilt das für die unveränderten Teile einer verbotenen Waffe oder auch für veränderte. Hier sind die wesentlichen Teile so abgeändert, dass sie, vor allem der Verschluss, nur noch für die halbautomatische passen. Vor allem nur für dieses eine Modell. Wäre dieses Modell von vornherein mit neuen Teilen hergestellt worden, wäre es nicht verboten. Hat selbst das BKA so gesehen. Veränderte Originalteile könnten auch als Neufertigung gesehen werden.

Aber beeile dich mit deinem Widerspruch. Oh ich sehe gerade dass der Monat schon abgelaufen ist. Trotzdem gegen den Bescheid klagen. Beantrage aber erstmal die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt der der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegt. Das ganze Klageverfahren muss aber binnen eines Jahres angeleiert werden.

Nach einem Jahr wird nach neuerer Rechtsprechung selbst ein rechtswidriger Verwaltungsakt rechtsgültig.

Viel Glück
 
A

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Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

M66 schrieb:
Aber beeile dich mit deinem Widerspruch. Oh ich sehe gerade dass der Monat schon abgelaufen ist.

Nein. Das hatte ich natürlich als erstes zu prüfen, bevor ich den Widerspruch erhob (sonst, wie Du richtig schreibst, ggf. WE-Antrag).
Die Monatsfrist gilt ab Bekanntmachung.

Carcano
 
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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

So geht´s los!
Ist abzuwarten wann die nächsten Halbautomaten auf die rote Liste kommen.


Martin
 
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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

P.O.Ackley schrieb:
So geht´s los!
Ist abzuwarten wann die nächsten Halbautomaten auf die rote Liste kommen.


Martin

Kann mir jemand da nochmal die rechtlichen Details erklären?

Ich dachte immer, dass Vollautomaten von vor 1945 legal umgebaut werden dürften, während nur Nachkriegskonstruktionen "geklont" werden müssen.
Wie ist denn da die Regelung?

Und wie konnten diese Waffen in Umlauf gebracht werden - braucht der "Hersteller" denn da nicht vorab ein BKA-Gutachten / eine Freigabe oder soetwas? Ist z. B. dem Beschussamt (die Waffen sind wohl neu beschossen worden) völlig egal, was ein "Hersteller" da anschleppt?
 
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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

haeschen schrieb:
Und wie konnten diese Waffen in Umlauf gebracht werden - braucht der "Hersteller" denn da nicht vorab ein BKA-Gutachten / eine Freigabe oder so etwas?

1. Nein.
2. Er hatte sogar "so etwas", datiert Dezember 2006. :-(

Carcano
 
A

anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Aussage zweier voneinander unabhängigen Rechtsanwälten ( Schwerpunkt WR) : Einspruch kann nur der Antragsteller ( Schuhmacher ) stellen.
In wie weit dieser Feststellungsbescheid momentane rechtliche Wirksamkeit hat ist fraglich , da nur die rechtliche Auffasung des BKAs dargestellt wird.
Diese BKA Auffassung wird z.B. von einigen LKAs nicht geteilt.
Dies ist Oton vom Anwalt.
Für mich ist Waffen Schumacher in der Pflicht seinen Kunden gegenüber sich mit der Sache intensiv zu befassen , was ich aber nicht wirklich von denen galube soweit ich sie kenne.
Auf eine dementsprechende mail bekommt man zumindest keine Antwort......
 
A

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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

haeschen schrieb:
P.O.Ackley schrieb:
So geht´s los!
Ist abzuwarten wann die nächsten Halbautomaten auf die rote Liste kommen.


Martin

Kann mir jemand da nochmal die rechtlichen Details erklären?

Ich dachte immer, dass Vollautomaten von vor 1945 legal umgebaut werden dürften, während nur Nachkriegskonstruktionen "geklont" werden müssen.
Wie ist denn da die Regelung?

Und wie konnten diese Waffen in Umlauf gebracht werden - braucht der "Hersteller" denn da nicht vorab ein BKA-Gutachten / eine Freigabe oder soetwas? Ist z. B. dem Beschussamt (die Waffen sind wohl neu beschossen worden) völlig egal, was ein "Hersteller" da anschleppt?


Kurz geht es darum das in den betreffenden Waffen abgeänderte ORGINALLÄUFE sowie Verschlüsse verbaut wurden , somit kein Neubau entstanden ist.
 
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Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

chapmen schrieb:
Aussage zweier voneinander unabhängigen Rechtsanwälten ( Schwerpunkt WR) : Einspruch kann nur der Antragsteller ( Schuhmacher ) stellen.

Eindeutig falsch. Sag' das dem Kollegen.

C.
 
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Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

carcano schrieb:
chapmen schrieb:
Aussage zweier voneinander unabhängigen Rechtsanwälten ( Schwerpunkt WR) : Einspruch kann nur der Antragsteller ( Schuhmacher ) stellen.

Eindeutig falsch. Sag' das dem Kollegen.

C.

nöö, warum sollte ich mich auch noch in Advokatenstreit einmischen?
 
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anonym

Guest
Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

Brauchst du auch nicht. Ein einfacher Blick ins Gesetz genügt, damit du dich selbst überzeugen kannst, dafür muß niemand Jura studiert haben: § 2 Abs. 5 WaffG.

Der dortigen Antragsbefugnis korrespondiert bei einer Allgemeinverfügung die Widerbespruchsbefugnis (Juristen[un]deutsch: Aktivlegitimation).
Da konnte wohl jemand Einzel-Verwaltungsakt und Allgemeinverfügung nicht unterscheiden. Hach...

Carcano
 
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anonym

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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

chapmen schrieb:
carcano schrieb:
chapmen schrieb:
Aussage zweier voneinander unabhängigen Rechtsanwälten ( Schwerpunkt WR) : Einspruch kann nur der Antragsteller ( Schuhmacher ) stellen.

Eindeutig falsch. Sag' das dem Kollegen.

C.

nöö, warum sollte ich mich auch noch in Advokatenstreit einmischen?


:roll: Vielleicht solltest du den Advokaten wechseln und dir C. genauer ansehen... :?:

;-) Nur so als Denkanstoss. Wenn ich in der Merkelei leben müsste, wäre er meine Anlaufstelle Nr. 1 in Sachen Waffenrecht.

Varminter
 
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Re: Schuhmacher (DefTec) Thompson 1928 verbotener Gegenstand

carcano: erklär mir mal bitte aus juristischer Sicht was sich für MICH ändert wenn ICH Einspruch einlege ?

Nach meinem Verständniss ( sicher kleinbürgerlich und unstudiert ) müsste es doch reichen wenn ein Einspruch eingelegt wird , oder ändern viele Einsprüche mehr?

Selbst Schuhmacher bittet in einer Antwortmail nichts zu unternehmen , da dies bereits von deren Anwalt getan wird und den Ablauf stören würde.
 

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