Schrotpatronenkauf- mit Jagdschein unmöglich !

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Folgendes ist mir heute auf Egun passiert:

Ich habe 30 Stück Schrotpatronen aus älterer Fertigung ersteigert bei einem offiziellen Händler:

Kaliber: 16/67,5 Rottweil Stern Pappe (rote Hülse) von Dynamit Nobel in 10 Papp-Knickschachtel, Made in Germany, in 3,0 mm Schrötstärke

Ich glaube, die Patronen werden seit ca. 20 Jahren nicht mehr gefertigt. Ich habe sie auch mehr aus nostaligischen Gründen ersteigert. Für den gelegentlichen Schrotschuss aus der BBF oder dem Drilling sollen sie reichen. Vielleicht kennt der eine oder andere noch die Sorte, ich denke, sie sind noch weit verbreitet. Mein jagdlicher Lehrprinz schoss immer diese Sorte mit der ich noch schöne jagdliche Erinnerungen verbinde (habe selber mittlerweile seit 25 Jahre Jagdschein).

Nach dem der Händler meine EWB in Form eines Scans meines Jahresjagdscheines mit der Angabe der Telefon-Nr. des zuständigen Sachbearbeiters bei der Waffenbehörde bekommen hat, dachte ich, es wäre alles in Ordnung.

Folgendes wurde mir nun mitgeteilt: Als Inhaber eines Jahresjagdscheines bin ich nicht erwerbsberechtigt für die obige Munition. Ich bräuchte dafür einen Munitionserlaubnisschein, da es sich um Sammler-Munition handelt die keinen CIP-Aufdruck enthält. Man dürfte mit Jahresjagdschein nur Munition erwerben die in eine ungeöffnete Originalverpackung ist, aus laufender Produktion stammt, die Kaliberbezeichnung auf dem Hülsenboden trägt und CIPgestempelt ist. Ist das nicht gegeben, handelt es sich wohl um sogen. "Sammlermunition".

Ich habe mich nur gefragt, was soll dieser Quatsch ??? Früher war es nicht üblich, das CIP auf die Verpackung zu drucken, oder ? Nach Sichtung meines neueren Muni-Bestandes musste ich feststellen, dass die meisten neueren Packungen (auch die von RWS, Geco, etc.) kein CIP-Zeichen haben. Die Patronen die ich ersteigert habe, sind eben nicht mehr aus aktueller Fertigung und haben kein CIP-Zeichen, sind aber original verpackt und haben selbstverständlich die Kaliberangabe auf dem Hülsenboden. Vor 20 Jahren hätte ich sie problemlos kaufen können.

Vermutlich haben noch viele andere Jäger ältere Munition (mit älteren Verpackungen ohne CIP) in den Schränken liegen - handeln diese nun alle illegal ???

Nach dem ich dann bei Egun auf "Hilfe" geklickt habe und die Bestätigung des Händlers unter "EWB oder MES" nach gesehen habe, war ich tatsächlich sprachlos !!!

Kann das denn wirklich sein ??? Dann möchte ich nicht wissen, wieviel Händler sich strafbar machen, wenn sie noch alte Restbeständer an Muni an Jagdscheininhaber verkaufen.

Was sagt ihr dazu ???
 
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Velo schrieb:
soweit ich weiß, isses leider so. :cry:

Wo steht das denn?

§ 13 Abs. 5 WaffG bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Abs. 1 Nr. 2(. .. die zu erwerbende ... Munition zur Jagsausübung.. .benötigt) keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundejagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Dann dürfte ja auch die ganze Surplus-Munition nur noch an Munitionssammler verkauft werden.
 
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Hier wird ziemlich viel Unwissenheit vermischt....

Sammlermunition / Surplus wie diese z.B. von Transarms oder Frankonia vertrieben wird, wird nachträglich durch den Importeur / Händler CIP zugelassen. Das heißt die Patronnen werden von einem Beschussamt geprüft, gestempelt (mit Importeurs / Händlerzeichen und Kaliberangabe zivil lt. CIP Regeln) und dann in einer von der BAM geprüften umverpackung in den Verkehr gebracht. Somit ist die Muniton "zivil" und entspricht den Richtlinien der CIP.

Blaser, RUAG und RWS Schachteln der letzten 20 Jahre (und auch länger) haben ALLE ein Zeichen des Beschussamtes welches die Patronen zugelassen hat.

Wenn es sich um RWS Schrotpatronen aus "Uralt" Fertigung ohne CIP Prüfung / Kennzeichnung handelt, dann stimmt auch die Forderung nach dem MES. Hat der Händler auf egun denn darauf hingewiesen im Vorfeld???
 
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Karl Auer schrieb:
Hier wird ziemlich viel Unwissenheit vermischt....

Genau.

Wann wurde die Munition gefertigt, vor dem 1.1.1981 oder später???? Munition die später gefertigt wurde und im Geltungsbereich des WaffG in den Handel kam hat ein Prüfzeichen das auch heute noch gilt, auch wenn da nichts von CIP draufsteht. Andere Muntion darf seit 1.1.1986 nicht mehr vertrieben werden und das ist mittlerweile auch schon über 21 Jahre her.

WH
Amadeus
 
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Solche Munition darf nicht mehr vertrieben und überlassen werden (BeschG).

Munition darf gewerblich nur in verschlossenen Packungen vertrieben werden (ausgenommen Einzelstücke an Sammler und auf Schießständen). (WaffG)

Demnach darf alte Munition strenggenommen zwar bessen und verwendet aber an keinen anderen (ausg. MES für Mun aller Art?) mehr überlassen werden.

Wenn Dir Pappi also die 30 Jahre alte RWS Mun für das Schießkino gibt, hat Pappi ein Problem, wenn es rauskommt. Und der böse aber logisch denken könnende Onkel vom Schießkino wird sich natürlich fragen wo der junge Mann die uralte Munition herhaben könnte. ;)

Nein im Ernst, die Thematik ist so verworren, mit redaktionellen Fehlern und Widersprüchen behaftet, da müsste ich mich erst durchwursteln und dazu hab ich grad keine Lust.

WH
Amadeus
 

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