Schrot vakuumieren?

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Erst wenn die Theorie z.B. anhand exakter Studien nachgewiesen ist, hat sie sich verifiziert.

Dann solltest Du sie lesen. Liegt ja schon Jahre vor.

Der geschätzte, verstorbene Forist hatte dazu ein Schreiben mit (Gegen-) Argumenten an mehrere involvierte Stellen geschickt und nicht eine Antwort daraufhin bekommen, was Bände spricht. D

Wenn Du das Schreiben (mehr ist es in der Tat nicht) vorliegen hast, wüßtest Du, dass sowohl das BMU wie auch Prof.Dr.Jäger geantwortet haben.
Was in der Tat schon bei so einem Schreiben voller Fehlannahmen und Absurditäten erstaunlich ist.

Daß Du den Praxisbeweis ablehnst, spricht auch Bände. Erst wenn die Theorie z.B. anhand exakter Studien nachgewiesen ist, hat sie sich verifiziert.

Die Tatsache das Du in Deinem Umfeld Leute kennst, die nicht verstorben sind, als Praxisbeweis für die Ungefährlichkeit hälst, gleichzeitig aber eine umfangreiche Studienlage forderst (die ja vorliegt) spricht eher Bände.
Jeder wird wahrscheinlich auch in seinem Umfeld Menschen kennen die trotz umfangreichem Umgang mit z.B. Asbest weder gestorben noch erkrankt sind. Ein Praxisbeweis ?

Vielleicht sollte man als Jugendlicher mal zukünftig besser im Chemieunterricht aufpassen.

Ja solltest Du. Dann wäre Dir in dem Schreiben aufgefallen das der verstorbene Forist schon bei der Definition von "hochgiftigen Grünspan" durcheinander kommt.
 
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Top1: Mir ist die oder eine ähnliche Studie nicht bekannt. Bitte um Literaturnachweis.
Top2: Bitte um Nachweis der Antworten an den Foristi .
Top3: Bitte um einer entsprechenden Studie zum häufigeren Ableben nach Geschoßbleikonterminiertem Wildbret.
Top4: Bitte um Erklärung, was Blei mit Grünspan zu tun hat.
 
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Top1: Mir ist die oder eine ähnliche Studie nicht bekannt. Bitte um Literaturnachweis.
Top2: Bitte um Nachweis der Antworten an den Foristi .
Top3: Bitte um einer entsprechenden Studie zum häufigeren Ableben nach Geschoßbleikonterminiertem Wildbret.
Top4: Bitte um Erklärung, was Blei mit Grünspan zu tun hat.

1.Es wurden hier zig Studien bereits verlinkt. Benutze die Suchfunktion
2.Dein Ernst ? Die Antworten stehen in dem "Memorandum" was Dir vorliegt.
3.Nichts verstanden. Zwischen Tod und Leben gibt es noch Facetten wie krank und verblödet.
4.Steht auch im Memorandum, das Dir vorliegt.

Mein Gott, was wieder ein Aufriss um nichts...

Da ja keiner mehr in diesem Land mit Blei auf Enten schießen darf, in der Tat ein Aufriss um nichts......(außer Italien)
 
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Diese Rechtsgrundlage würd ich gerne mal sehen...

Ich gehe mal davon aus, dass jeder der auf Entenjagd geht Feuchtgebiete aufsucht.
Und da selbst das mitführen von Bleischroten in Feuchtgebieten oder im Umkreis von 100m verboten ist, gehe ich davon aus das sich das Thema Blei ziemlich erledigt hat.
Das tiefe Überfliegen von Nicht-Feuchtgebieten dürfte wohl bei der gezielten Entenjagd keine große Rolle spielen.
 
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Ich gehe mal davon aus, dass jeder der auf Entenjagd geht Feuchtgebiete aufsucht.
Und da selbst das mitführen von Bleischroten in Feuchtgebieten oder im Umkreis von 100m verboten ist, gehe ich davon aus das sich das Thema Blei ziemlich erledigt hat.
Das tiefe Überfliegen von Nicht-Feuchtgebieten dürfte wohl bei der gezielten Entenjagd keine große Rolle spielen.
Die Enten und vor allem Gänse fallen auch oft auf (abgeernteten) Feldern ein, weitab jeglicher Gewässer und /oder Feuchtbiotope...
Ausserdem gibt es noch andere Niederwildarten, die man mit der Flinte bejagen kann.
Die Oberlehrer sterben in diesem Forum einfach nciht aus...:cool:
 
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Die Enten und vor allem Gänse fallen auch oft auf (abgeernteten) Feldern ein, weitab jeglicher Gewässer und /oder Feuchtbiotope...
Ausserdem gibt es noch andere Niederwildarten, die man mit der Flinte bejagen kann.
Die Oberlehrer sterben in diesem Forum einfach nciht aus...:cool:
Richtig. Er hat sicherlich noch nie was von Gänsejagd mit Gänseliegen gehört. Die sind leider noch nicht schwimmfähig und werden immer am abgeernteten Acker aufgestellt.
Vielleicht ist er aber auch einer von denen, die um unsere Gewässer rumlaufen und nach Vorhandensein von Bleischroten die Jackentaschen kontrolliert. :ROFLMAO:
 
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@Mitch und waldgeist
Eure Aussagen sind nur richtig, wenn es Euch möglich ist, Eure Stände zu erreichen, ohne jemals weniger als 100 m an ein Feuchtgebiet zu kommen. Schließlich zählen dazu Gräben und Sumpfflächen. Hier in der nordwestdeutschen Tiefebene ist das nahezu ausgeschlossen, in den meisten Revieren dürfte es deutschlandweit ähnlich sein. Damit liegt ein faktisches Bleimunitionsverbot vor.
 
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@Mitch und waldgeist
Eure Aussagen sind nur richtig, wenn es Euch möglich ist, Eure Stände zu erreichen, ohne jemals weniger als 100 m an ein Feuchtgebiet zu kommen. Schließlich zählen dazu Gräben und Sumpfflächen. Hier in der nordwestdeutschen Tiefebene ist das nahezu ausgeschlossen, in den meisten Revieren dürfte es deutschlandweit ähnlich sein. Damit liegt ein faktisches Bleimunitionsverbot vor.
Käse. Das würde ja bedeuten, daß sich überall in ganz Deutschland alle 200m ein Gewässer in der Botanik befindet. Übrigens geht es hier nicht darum, mit Bleischrot oder Nichtbleischrot zu schießen, sondern um die nachhaltige , gesundheitliche Gefährtung des mit Schrot geschossenen Wildes.
Der TS hat seine Ente mit Bleischrot geschossen und das in ITALIEN, wo das im Gegensatz zu DEUTSCHLAND offensichtlich wie in den meisten Ländern erlaubt ist , da dort keinerlei gesundheitlichen Gefahren gesehen werden. Die ganze Sache kam bei uns erst auf, wo man bleivergiftete See-/Fischadler gefunden hat . Nur diese sind aufgrund ihrer Physionomie im Magen in der Lage, Bleiverbindungen aufzuspalten. Mitlerweile nimmt der Bestand wieder zu, was vermutlich mit der Verwendung bleifreier Munition zu tun hat. Abgänge sind heute den Windrädern zuzuschreiben.
 
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Den Käse schreibst Du selbst, denn offensichtlich hast Du den weitreichenden Geltungsbereich der REACH-Verordnung nicht erschlossen. Es geht nicht darum, daß alle 200 m ein Feuchtgebiet vorliegt, sondern daß man auf dem Weg zum eigentlichen Jagdort fast immer daran vorbeikommt.

Das Thema an sich ist die Gefährdung durch Blei im Lebensmittel Wildbret. Die sehe ich nicht.

Das Nebenthema ist die meines Erachtens richtige Aussage von Acer campestre, daß die (Enten)jagd mit Bleischrot faktisch verboten ist. Denn das hat mitch kritisiert und Du ihm beigepflichtet. Laut REACH-Verordnung ist das Mitführen auf dem Weg zur Jagd vom Verbot umfasst. Da zu den Feuchtgebieten auch Entwässerungsgräben zählen, ist es für die meisten Reviere ausgeschlossen, Bleischrot mitzuführen. Das ist hier im Forum bereits vielfach und leider vielfach falsch diskutiert worden.

Die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
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@Mitch und waldgeist
Eure Aussagen sind nur richtig, wenn es Euch möglich ist, Eure Stände zu erreichen, ohne jemals weniger als 100 m an ein Feuchtgebiet zu kommen. Schließlich zählen dazu Gräben und Sumpfflächen. Hier in der nordwestdeutschen Tiefebene ist das nahezu ausgeschlossen, in den meisten Revieren dürfte es deutschlandweit ähnlich sein. Damit liegt ein faktisches Bleimunitionsverbot vor.
Bei uns am Fuße des Hunsrücks gehen wir im Herbst öfters auf den Abendstrich, vor allem an den abgeernteten Mais- und Getreideäckern, ohne Gewässernähe, auf Enten und Gänse, da ist das durchaus möglich.
 
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Richtig. Er hat sicherlich noch nie was von Gänsejagd mit Gänseliegen gehört. Die sind leider noch nicht schwimmfähig und werden immer am abgeernteten Acker aufgestellt.

Es ging um Entenjagd. Du hast nicht nur ein Verständnis- sondern auch noch ein Leseproblem.

Der TS hat seine Ente mit Bleischrot geschossen und das in ITALIEN, wo das im Gegensatz zu DEUTSCHLAND offensichtlich wie in den meisten Ländern erlaubt ist , da dort keinerlei gesundheitlichen Gefahren gesehen werden.

EU-Verordnung bedeutet was ?

Nur diese sind aufgrund ihrer Physionomie im Magen in der Lage, Bleiverbindungen aufzuspalten. Mit

Genau das hat der geschätze Forist vehement bestritten. Doch nicht gelesen ?

ohne Gewässernähe, auf Enten und Gänse, da ist das durchaus möglich.

Enten ohne Gewässernähe gibt es hier tatsächlich nicht.
 
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Den Käse schreibst Du selbst, denn offensichtlich hast Du den weitreichenden Geltungsbereich der REACH-Verordnung nicht erschlossen. Es geht nicht darum, daß alle 200 m ein Feuchtgebiet vorliegt, sondern daß man auf dem Weg zum eigentlichen Jagdort fast immer daran vorbeikommt.

Das Thema an sich ist die Gefährdung durch Blei im Lebensmittel Wildbret. Die sehe ich nicht.

Das Nebenthema ist die meines Erachtens richtige Aussage von Acer campestre, daß die (Enten)jagd mit Bleischrot faktisch verboten ist. Denn das hat mitch kritisiert und Du ihm beigepflichtet. Laut REACH-Verordnung ist das Mitführen auf dem Weg zur Jagd vom Verbot umfasst. Da zu den Feuchtgebieten auch Entwässerungsgräben zählen, ist es für die meisten Reviere ausgeschlossen, Bleischrot mitzuführen. Das ist hier im Forum bereits vielfach und leider vielfach falsch diskutiert worden.

Die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen steht auf einem ganz anderen Blatt.
Nochmal, die tektonischen Verhältnisse in Gesamtdeutschland sind nicht überall so, wie in Deinem Revier !!! Hier, wo z.B. Gänse täglich in den 60ha-Rapsacker einfallen, gibt es weder ein Feuchtgebiet noch einen Entwässerungsgraben. Nach Äsungszyklus streichen die dann Richtung See, der mehr als 100m entfernt ist . Wenn ich zum Schadacker fahre, komme ich ebenfalls an keinem Gewässer vorbei. Du schreibst ja selbst "fast immer" , was eben heißt NICHT IMMER. Insofern ist Dein Versuch einer Auslegung von Vorschriften eben doch Käse ! Und " faktisch" ist die Entenjagd mit Bleischrot nicht verboten , da "faktisch" nicht als Begründung für eine Rechtsnorm gilt.
 

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