Schonzeitvergehen - Selbstanzeige

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Amadeus schrieb:
Wanderjaeger schrieb:
ad 2 Wie sähe denn eine entsprehende Würdigung bei Dir aus?

Je nach schwere der Schuld und der Reue von Trost bis Entzug der Jagderlaubnis bzw. Nicht(mehr)einladung. In besonders krassen Fällen käme auch eine Anzeige unter Umständen (dolus eventualis) auch wg. Wilderei in Frage. Jedenfalls niemals eine Aufforderung zur Selbstanzeige.

WH
Amadeus

Sehr gut, eins mit Stern.
Das erfordert aber Augenmaß, Menschlichkeit und Selbstbewußtsein, um das Vorgehen auch gegenüber den Vorgesetzten zu vertreten, die man ja nicht außen vor lassen muss. Es ist dadurch möglich mit einem offenen Ergebnis zu handeln ohne gleich den Stab zu brechen.
Der eigene Arsch ist trotzdem schon einmal auf dem Trockenen.
 
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und genau hier liegt der hase im pfeffer.

er muss nicht er kann.
dienstehrr sagt du musst, also macht er oder wüdest du einen eintrag in der pers akte riskieren weil jemand zu dämlich war oder eifach pech beim ansprechen hatte?. eher nicht...
 
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Wanderjaeger schrieb:
und genau hier liegt der hase im pfeffer.

er muss nicht er kann.
dienstehrr sagt du musst, also macht er oder wüdest du einen eintrag in der pers akte riskieren weil jemand zu dämlich war oder eifach pech beim ansprechen hatte?. eher nicht...

Ich hab's schon mal gesagt, wenn er muß, dann muß er und dann soll er halt Anzeige erstatten. Daß es dienstliche Anweisungen gibt, die dazu auffordern den Schützen vor die Wahl zu Stellen, Selbstanzeige oder Anzeige, glaube ich nicht.

In allen anderen Fällen kann er auch das Hirn gebrauchen, genau aus dem Grund hatte man das BJagdG ja geändert und den Dienstherren sollte man mal auf genau diesen Umstand hinweisen.

WH
Amadeus
 
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und genau hier liegt der hase im pfeffer.

er muss nicht er kann.
dienstehrr sagt du musst, also macht er oder wüdest du einen eintrag in der pers akte riskieren weil jemand zu dämlich war oder eifach pech beim ansprechen hatte?. eher nicht...

Ja, aber er macht es nicht richtig.

Wenn er die klare Anweisung hat anzuzeigen, muss er das sagen, denn er braucht es nicht.

Wenn mir ein Förster das so sagt kan ich mir selber überlegen, ob ich eine Selbstanzeige durchführen will oder nicht. Mit allen hier bereits genannten Vor- und/oder Nachteilen.

Die moralische Keule auspacken "ich muss ja also mach lieber selber" ist sachlich ohne weitere Erklärung falsch und hinterläßt auch für mich deutlich den Eindruck, dass hier Arbeit vermieden, der schwarze Peter verschoben und vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen.

Gruß

edith beseitigt kleinere fehler
 
A

anonym

Guest
Ich habe diese Situation mit der empfohlenen Selbstanzeige wiederholt erlebt und kann für diesen Landkreis nur sagen, dass die Selbstanzeige sehr positiv bewertet wurde! Da ich auch mehrfach als Zeuge gehört wurde, kann man ggf. das Verhalten des Schützen ja noch in irgendeiner Form würdigen! Meistens wurde das Verfahren eingestellt, mit der Empfehlung eine Geldbuße in Form einer Spende z.B. für die Anschaffung von Wildwarnreflektoren zu machen!
Aber keine Verwaltung kann es sich leisten, solche Vorgänge unter den Tisch zu kehren!
 
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Aber keine Verwaltung kann es sich leisten, solche Vorgänge unter den Tisch zu kehren!

Das muss Sie ja auch nicht. Denn unter den Tisch kehren erfordert erst mal Öffentlichkeit. Aber grundsätzlich handelt es sich beim geschilderten Vorgang um eine OWI die nicht zwingend zur Anzeige führen muss.

Offensichtlich ist hier ein Ermessensspielraum vorhanden den auszunutzen ein Forstbeamter jedes Recht hat.

Sofern dies im Einzelfall zu dem Ergebnis führt, dass eine Anzeige nicht not tut, da der Schütze um die schwere seines Vergehens weiß und sich offensichtlich nicht um die Verantwortung drückt, dann ist das wohl in Ordnung.

Sofern dies im Einzelfall zu dem Ergebnis führt, dass eine Anzeige zwingend erforderlich ist, da dem Schützen sein Verstoß völlig egal ist oder man aus der Erfahrung weiß das es sich um einen Wiederholungstäter handelt, dan ist das auch in Ordnung.

Was in meinen Augen nicht in Ordnung ist, ist wenn der Schütze in einer für ihn sicherlich emotional stressigen Situation mit falschen Tatsachen (Anzeigepflicht) konfrontiert wird und das aus der Situation gegebene Wort dann auch noch wahr macht.

Ich gehe seit Jahren sehr häufig mal in verschiedenen Fortsämtern zur Jagd und bin dabei immer auf Förster gestossen, denen ich ein derartigen abwägen ohne jede Einschränkung zutraue.

Zum Glück bin ich noch nie auf einen Forstbeamten des zweiten Typs gestossen. Wobei ich diesem bis heute auch zum Glück noch keine Möglichkeit gegeben habe mir so eine Frechheit an den Kopf zu knallen.


Gruß
 
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Amadeus schrieb:
Die Buße ist doch zweitrangig, es geht darum die erste OWi in der Akte zu haben.

Wenn das mit den OWis in der Akte so folgenschwer ist, sollten sich viele Jäger bei anderen Dingen wesentlich mehr am Riemen reissen, ich denke da an Fahren unter Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw.
 
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blaserr93 schrieb:
Amadeus schrieb:
Die Buße ist doch zweitrangig, es geht darum die erste OWi in der Akte zu haben.

Wenn das mit den OWis in der Akte so folgenschwer ist, sollten sich viele Jäger bei anderen Dingen wesentlich mehr am Riemen reissen, ich denke da an Fahren unter Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw.

Mal abgesehn davon, daß ich annehme Jäger sind bei Alkoholfahrten eher unterdurchschnittlich dabei, spielen o.a. OWi keine waffenrechtliche Rolle - aber das weißt Du ja.

WH
Amadeus
 
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Pumba schrieb:
Amadeus schrieb:
blaserr93 schrieb:
Amadeus schrieb:
...daß ich annehme Jäger sind bei Alkoholfahrten eher unterdurchschnittlich dabei...

Ich wusste gar nicht, dass du Humor hast. :shock:

Das ist eine böswillige Unterstellung.

WH
Amadeus

Was jetzt???
Das Jäger unterdurchschnittlich viele Alkoholfahrten machen, oder das Du Humor hast? :D

Die Antwort ergibt sich doch schon aus dem Konsens.

WH
Amadeus
 
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So mein Lieben,

der Bescheid ist da. Verstoß gegen §22 Abs.1 BJagdG.
Die Selbstanzeige wurde anscheinend wohlwollend aufgenommen. Es wurde auch auf eine nachträgliche Anhörung verzichtet = 85€ Bußgeld + 23.45 Gebühren = 108.45.

Es wurde darauf hingewiesen das bis zu 3.000€ drin gewesen wären :shock:

Bei Interesse scanne, anonym. und veröffentliche ich den Bescheid.


Waidmannsheil an alle....
 
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Richtige Würdigung als OWi nach §39(2)3a. BJagdG und nicht als Straftat nach §38(1)3. in Verbindung mit §38(2) BJagdG wegen Verstoßes gegen §22(4) BJagdG, wie hier so manche meinten. :)
 

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