Aber keine Verwaltung kann es sich leisten, solche Vorgänge unter den Tisch zu kehren!
Das muss Sie ja auch nicht. Denn unter den Tisch kehren erfordert erst mal Öffentlichkeit. Aber grundsätzlich handelt es sich beim geschilderten Vorgang um eine OWI die nicht zwingend zur Anzeige führen muss.
Offensichtlich ist hier ein Ermessensspielraum vorhanden den auszunutzen ein Forstbeamter jedes Recht hat.
Sofern dies im Einzelfall zu dem Ergebnis führt, dass eine Anzeige nicht not tut, da der Schütze um die schwere seines Vergehens weiß und sich offensichtlich nicht um die Verantwortung drückt, dann ist das wohl in Ordnung.
Sofern dies im Einzelfall zu dem Ergebnis führt, dass eine Anzeige zwingend erforderlich ist, da dem Schützen sein Verstoß völlig egal ist oder man aus der Erfahrung weiß das es sich um einen Wiederholungstäter handelt, dan ist das auch in Ordnung.
Was in meinen Augen nicht in Ordnung ist, ist wenn der Schütze in einer für ihn sicherlich emotional stressigen Situation mit falschen Tatsachen (Anzeigepflicht) konfrontiert wird und das aus der Situation gegebene Wort dann auch noch wahr macht.
Ich gehe seit Jahren sehr häufig mal in verschiedenen Fortsämtern zur Jagd und bin dabei immer auf Förster gestossen, denen ich ein derartigen abwägen ohne jede Einschränkung zutraue.
Zum Glück bin ich noch nie auf einen Forstbeamten des zweiten Typs gestossen. Wobei ich diesem bis heute auch zum Glück noch keine Möglichkeit gegeben habe mir so eine Frechheit an den Kopf zu knallen.
Gruß