Schausteller vor Einschränkung an Schießbuden bewahrt
Pressemitteilung vom 25. April 2002:
Autor(en): Klaus Peter Brähmig, Anita Schäfer
Schausteller vor Einschränkung an Schießbuden bewahrt
Schießstände auf Jahrmärkten und Volksfesten stellen keine Gefahr dar
Zur abschließenden Beratung der Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts im Tourismus-Ausschuss des Bundestages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe sowie zuständige Berichterstatterin, Anita Schäfer MdB:
Nach massiver Kritik haben SPD und Grüne bei der Novellierung des Waffenrechts nicht nur die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützten Forderungen der Schützen, Jäger und Waffensammler erfüllt, sondern auch die geplante Einführung einer Altersbeschränkung für das Schießen an beweglichen Schießständen auf Jahrmärkten und Volksfesten zurückgenommen. Die ursprünglich vorgesehene Altersgrenze von 12 Jahren hätte den Wegfall eines Großteils der Kunden bedeutet, ohne dass eine sicherheitspolitische Notwendigkeit für eine solche Verschärfung der gegenwärtigen Situation bestand. Schon jetzt muss bei Minderjährigen sichergestellt werden, dass je Schütze eine Aufsichtsperson vorhanden ist.
Einmal mehr hat sich damit gezeigt, wie unausgegoren viele Gesetzesvorhaben der rot-grünen Bundesregierung sind. Im ersten Entwurf der Waffenrechtsnovelle war sogar noch vorgesehen, dass minderjährige Schützen ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorlegen sollten, das die Schießbudenbetreiber drei Jahre lang hätten aufbewahren müssen. Solche Weltfremdheit, Regulierungswut und Schaffung bürokratischer Hindernisse sind leider symptomatisch nicht nur für die Tourismusbereich, sondern ziehen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Regierungspolitik.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de
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Schausteller vor Einschränkung an Schießbuden bewahrt
Schießstände auf Jahrmärkten und Volksfesten stellen keine Gefahr dar
Zur abschließenden Beratung der Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts im Tourismus-Ausschuss des Bundestages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe sowie zuständige Berichterstatterin, Anita Schäfer MdB:
Nach massiver Kritik haben SPD und Grüne bei der Novellierung des Waffenrechts nicht nur die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützten Forderungen der Schützen, Jäger und Waffensammler erfüllt, sondern auch die geplante Einführung einer Altersbeschränkung für das Schießen an beweglichen Schießständen auf Jahrmärkten und Volksfesten zurückgenommen. Die ursprünglich vorgesehene Altersgrenze von 12 Jahren hätte den Wegfall eines Großteils der Kunden bedeutet, ohne dass eine sicherheitspolitische Notwendigkeit für eine solche Verschärfung der gegenwärtigen Situation bestand. Schon jetzt muss bei Minderjährigen sichergestellt werden, dass je Schütze eine Aufsichtsperson vorhanden ist.
Einmal mehr hat sich damit gezeigt, wie unausgegoren viele Gesetzesvorhaben der rot-grünen Bundesregierung sind. Im ersten Entwurf der Waffenrechtsnovelle war sogar noch vorgesehen, dass minderjährige Schützen ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorlegen sollten, das die Schießbudenbetreiber drei Jahre lang hätten aufbewahren müssen. Solche Weltfremdheit, Regulierungswut und Schaffung bürokratischer Hindernisse sind leider symptomatisch nicht nur für die Tourismusbereich, sondern ziehen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Regierungspolitik.
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