Stelzbock bringt absolut genau die gleichen Argumente wie einige Ordnungsbehörden. Deshalb ist es hilfreich für uns alle, seine Argumente zu hören-lesen (und merken) und mit Fakten und Verstand zu widerlegen. Punkt für Punkt. Ich lass die Vermutungen, dass er für Peltor arbeitet, beiseite. :roll:
Argumente gegen Schalldämpfer und dazu Gegenargumente:
Erhöhtes Deliktsrisiko 1. Ein potentieller Wilderer oder Assasin wäre blöd, wenn er versuchen würde, einen Schalldämpfer legal zu erwerben und zu besitzen. Viel einfacher ist es, einen Schalldämpfer zu erwerben in einem Land, wo solche Geräte freiverkäuflich sind, oder sich einen Schalldämpfer nach DE senden zu lassen, wie in einer bestimmten norwegischen Internetpräsens angeboten wird. Wer wildern will, machts trotz jetztiger Gesetzeslage. Also der Grenzbock ist nicht weniger und nicht mehr in Gefahr als jetzt.
2. Der vermeidliche lautlose Schuss, der zu Wilderei oder Mord verwendet werden soll, existiert nicht wirklich in Verbindung mit Jagdwaffen. Die meisten Jagdwaffen sind nicht in der Lage, Unterschallmunition präzise genug zu verschießen. Wer lautlos erlegen will, ist viel besser mit einer Armbrust oder einem Bogen ausgerüstet - und dafür ist keinerlei Genehmigung erforderlich. Ein stark erhöhtes Deliktsrisiko sehe ich eher in Schalldämpfern für freie ("F im Fünfeck") Luftdruckwaffen, die auf KK landen. Nicht dass damit Mord und Wilderei getrieben wird, das kommt sicherlich sehr sehr selten vor, aber in der Tat, ein 1/2x20 Frei F für Luftdruckwaffen SD ist tatsächlich nichts anderes als ein KK Dämpfer mit zusätzlicher Gravur. Dies zeigt mir, wie nutzlos die jetzige Gesetzeslage wirklich ist.
3. Legal eingetragene Schalldämpfer könnten in den Händen von Kriminellen landen: Durch Diebstahl. Ich glaube nicht, dass der zu Jagdzwecken eingetragene SD mehr Risiko bedeutet, als der zum Fangschuss geeignete .357. Beide sollten ordnungsgemäs aufbewahrt werden.
Kosten: Ein Schalldämpfer kostet Geld, ist aber günstiger als die meisten Hörgeräte und ein Auspuff fürs Auto. Die Kosten im Sinne von Verlust an Lebensqualität, die Krankheitskosten etc fallen deutlich höher aus. Ein Schalldämpfer ist ein Verschleissteil - zu vergleichen mit einem Auspuff für ein Auto. Das bedeutet: Irgendwann ist eine Neuanschaffung notwendig.
Neubeschuss der Waffe: Nachträgliches Anbringen eines Mündungsgewindes bedeutet, dass die Waffe erneut beschossen werden muss. Dies ist mit Kosten verbunden. Ein Problem hier ist, dass es viele ältere Waffen gibt, die nicht ohne Nacharbeit beschußfähig sind. Das positive daraus ist, dass unsichere und technisch mangelhafte Waffen aussortiert werden, bevor sie zu einer Gefahr werden.
Ergonomie der Waffe: Je nach Hersteller / Model ist der Einfluss eines Schalldämpfers auf die Waffen-Ergonomie als negativ, neutral oder positiv zu bewerten. Ausgleich durch Laufkürzung, Auswahl an Munition etc ist relativ einfach zu realisieren und Lärm & Rückstoß-reduzierung wirken sehr positiv.
Kombinierte Waffen: Kombinierte Waffen sind tatsächlich schweriger mit Schalldämpfern auszustatten. Es ist technisch möglich, aber es ist mit deutlich höheren Kosten verbunden. Leider sehe ich hier die Problematik für Kombi-Waffen Liebhaber und Hersteller: Der Markt tendiert weg von dieser Art von Jagdwaffen.
Flinten: Es ist möglich, Schalldämpfer für Flinten herzustellen. Mein erstes SD Design wurde 1983 produziert und es war für eine Flinte. Auf vielen Jagdparcours, DTL und Skeetständen sind schallgedämpfte Flinten in Gebrauch.
Argumente für Schalldämpfer:
Lärmreduktion: Schießlärm wird auf ein nicht schädliches Niveau reduziert, Gesundheitsgefahr wird minimiert, Lärm wird auf Werte unterhalb der zulässigen Grenzwerte reduziert. Jäger, Jagdgast und Jagdhund erleiden kein Gehörschaden. Emmissionsgrenzwerte werden eingehalten. Ausübung der Jagd kann nicht wegen nicht Überschreitung der Emmissionsgrenzwerte verboten werden.
Rückstoßreduktion: Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen werden eingehalten: Deutlich reduzierte Gesundheitsgefahr durchs Schießen. Jäger kann das Stück besser im Anschuss wahrnehmen, Vorteile für Nachsuche, Vorteile für einen schneller angebrachten zweiten Schuss.
Gesundheitsgefahr wird minimiert: Gesundheit von Jäger und Jagdhund wird nicht verschlechtert und dadurch werden immense Kosten gespaart sowie Lebensqualität bewahrt.
Mündungsfeuer: Mündungsfeuer wird teilweise oder absolut beseitigt: Vorteile für die Jagd in der Dämmerung.
Präzisionsverbesserung: In der Regel wird nach Ausstattung einer Waffe mit einem Schalldämpfer eine verbesserte Präzision erzielt. Verbesserte Präzision wird durch Zurückhalten der Pulvergase und dadurch verminderte Turbulenz um das Geschoss, Reduktion von Rückstoß und Lärm, verbessertem Laufschwingungsverhalten verursacht. Verbesserte Präzision bedeutet höherere Treffsicherheit und damit erhöhte Waidgerechtigkeit. Weniger krankgeschossenes Wild, weniger Nachsuchen, weniger qualvoll verendete Stücke = erhöhte Waidgerechtigkeit.
Fakten:
Schießlärm macht krank !
Den meisten Jägern und Sportschützen sowie den meisten Bürgern ist nicht klar, dass der Lärm der uns umgibt, eine der größten Umweltbelastungen für den menschlichen Organismus ist.
Lärm macht krank. Hier denken wir vor allem an den uns permanent umgebenden hohen Lärmpegel unserer Umwelt, wie z.B. der Straßenverkehr, an den Arbeitsstätten, Fluglärm, zu laute Musik in Diskotheken, im Autoradio oder durch den MP3-Player.
Lärm ist eine Schwingung, eine Energiewelle, die besonders bei den impulshaltigen Schüssen der Jagd- und Sportwaffen, sowie Polizei- und Militärwaffen als Stoßwelle unser Ohr, eines der sensibelsten und kompliziertesten Organe, regelrecht bombardiert. Der Mediziner kann gut erklären, was dann in Folge mit unserem Kreislauf, Gehör usw. passiert.
Unerwarteter Schießlärm, ein Schuss oder Knall wirkt auf Mensch und Tier extrem schock artig.
Physikalisch gesehen kommt es zum höchsten urplötzlichen Energieausstoß, der mit einem Chaos an Frequenzen freigesetzt wird. Eine extrem hohe Impulsenergie trifft schlagartig auf unser Ohr und auf das unserer Jagdhunde sowie alle in der näheren Umgebung Lebewesen.
Die gesamte Physiologie des Menschen, auch der Tiere, steht urplötzlich in größter Alarmbereitschaft, der Körper signalisiert den größtmöglichen Alarm und löst sofort einen Flucht- und Bedrohungsreflex aus.
Erwarteter Schießlärm ist genauso schädlich, löst aber weniger Schock Mechanismen aus.
Sowohl der Mensch als auch der Hund können sich nicht an Schusslärm gewöhnen, der Organismus muss ständig den Knall/Schuss neu einordnen und verarbeiten.
Wer Menschen oder Tiere über einen längeren Zeitraum Schießlärm von über 137dB aussetzt,
nimmt physische und psychische Folterung vorsätzlich in Kauf. Jeder einzelne Schuss einer großkalibrigen Jagd- oder Sportwaffe erreicht ein Schallpegel von über 150dB und wirkt sich umgehend schädlich auf das Gehör aus. Die Gesundheit von Jägern, Sportschützen sowie
dem Jagdgebrauchshund wird Schuss für Schuss zerstört.
Unter diesem Gesichtspunkt ist die Zulassung und Duldung von Schießen von Feuerwaffen ohne einen dafür vorgesehenen "Sound Moderator" oder Schallminderer" völlig unverständlich und nicht akzeptabel. Es verstößt gegen das Deutsche sowie Europäische Emission Gesetz sowie der Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern.
Medizinisch ist belegt das Impulslärm über 140dB extrem gehörschädlich ist. Dem hat die EG in Richtlinie 10/2003 entsprochen, nach der der Expositionsgrenzwert für Impulslärm bei 140 dB gelegt wurde (Artikel 3). Artikel 5 der Richtlinie führt aus, dass der Lärm, wenn technisch möglich, am Entstehungsort so weit wie möglich verringert werden muss.
Mit moderne Schalldämpfern ist dies technisch möglich. Somit greift auch Artikel 6 nicht, der persönlichen Gehörschutz erst dann vorschreibt, wenn die mit der Lärmexplosion verbundene Risiken nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden können.
Die EG Richtlinie wurde mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibration ( Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - "LärmVibrationsArbSchV") in nationales Recht überführt. Hier wurde der Grenzwert bei Impulslärm sogar noch von 140dB auf 137dB gemindert. Auch hier gilt der Priorität, das die Lärmemission am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich werden muss. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorische Maßnahmen. Diese Maßnahmen haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz.
Langwaffen in Großkaliber verursachen einen Impulslärm von 150 bis 165 dB und liegen damit oberhalb der zulässigen Grenzwerte. Mit dem Schalldämpfer kann diese Pegel um ca. 20 bis 30 dB gemindert werden ( < 137 dB) und würde somit den rechtlichen Normen entsprechen.
Bei der jagdlichen oder sportliche Nutzung eines Schallminderers, Moderators oder Schalldämpfers geht es nicht um den lautlosen Schuss wie in den James Bond Filmen, es geht nicht darum Wilderei zu vereinfachen oder den Grenzbock ohne Wissen des Jagdnachbaren zu erlegen, sondern es geht
alleine um Lärmminderung, damit das menschliche und tierische Gehör geschützt wird.
Oder in anderen Worten: Gesundheitliche Sicherheit bei der Ausübung der Jagd und SportSchießen und dieses ist technisch einfach und kostengünstig in der Mehrzahl von fällen zu realisieren.
Bitte:
Lasst uns bei Fakten bleiben, lasst uns Beleidungungen, wilde Behauptungen und dumme Sprüche beiseite lassen. Lasst uns in diesem Thema mit Verstand und von mir aus auch etwas Humor, wie erwachsene Menschen diskutuieren und Erfahungen austauschen.
Viele Grüße und schönen Feierabend. Pete