Schalldämpfer: Nach Bayern nun auch Schleswig-Holstein!?

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Auf meine gestrige Nachfrage bei meiner Waffen- und Jagdbehörde, ob und wann in SH Schalldämpfer für Jagdlangwaffen zur Jagdausübung für nicht Berufsjäger (und Förster) genehmigt werden, wurde mir mit Verweis auf den ministeriellen Erlass des Innenministeriums SH vom 22.09.2015 gesagt, dass eingereichte Anträge bis zum Entscheid, der dieses Jahr noch kommen soll, zurückgestellt werden.

Das hört sich erst einmal nicht sooo schlecht an. Ich bin gespannt.

Da ja hier einige ihre Dämpfer durchgeklagt haben, wäre es nett, wenn mir jemand seinen (genehmigten) Antragstext zur Verfügung stellen könnte. Gerne per PN, Vertraulichkeit wird zugesagt. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, wäre ich auch bereit zu klagen. Wäre nicht das erste Mal, das es heißt: "Hochsitzcola gegen die Bundesrepublik Deutschland".
 
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Da ja hier einige ihre Dämpfer durchgeklagt haben, wäre es nett, wenn mir jemand seinen (genehmigten) Antragstext zur Verfügung stellen könnte. Gerne per PN, Vertraulichkeit wird zugesagt. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, wäre ich auch bereit zu klagen. Wäre nicht das erste Mal, das es heißt: "Hochsitzcola gegen die Bundesrepublik Deutschland".

Ich hätte das gleiche Anliegen.

Gruß Peter
 
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Ich würde ebenfalls nicht zögern, das ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere jetzt in der Drückjagdzeit ist die Belastung für Mann und Hund bei Fangschüssen doch erheblich und natürlich wäre mir der Schutz meines Gehörs die Klage wert.
Gibt es Neuigkeiten zu dem Stand der Entscheidung im Innenministerium in Kiel?

WH!!
 
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Da sich bisher noch nichts getan hat, habe ich letzte Woche meine Behörde angeschrieben und gestern eine Antwort erhalten: Man rechne nun bis Ende Mai 2016 mit einer Entscheidung des IMs.
 
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@Hochsitzcola: die Pinneberger Behörde wusste kurz vor Weihnachten noch von nichts. Welche Behörde ist deine?

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Schleswig-Holstein:
Ein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern kommt gemäß Nummer 8.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) nur in Ausnahmefällen in Betracht. Seit 2013 können in Schleswig- Holstein Jäger im Rahmen der beruflichen Jagdausübung aus Gründen des Arbeitsschutzes Schalldämpfer erwerben. Ob es hierzulande eine Regelung für nicht beruflich tätige Jäger zur Anerkennung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses zur Nutzung von Schalldämpfer geben wird, wird zur Zeit geprüft.
http://www.jaegermagazin.de/ausruestung/schalldaempfer-aktueller-stand/
 
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Moin,

ziehe von Bayern nach S-H und darf meinen Dämpfer schon mal behalten. Bestandsschutz!
Die Dame von der uJB in Segeberg meinte, dass es bald zu einer Entscheidung kommen wird.

Da schon in vier Bundesländern Schallis erlaubt sind, denke ich mal positiv und gehe davon aus, dass auch in SH nicht anders entschieden wird.
 
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Moin,

ziehe von Bayern nach S-H und darf meinen Dämpfer schon mal behalten. Bestandsschutz!
Die Dame von der uJB in Segeberg meinte, dass es bald zu einer Entscheidung kommen wird.

Da schon in vier Bundesländern Schallis erlaubt sind, denke ich mal positiv und gehe davon aus, dass auch in SH nicht anders entschieden wird.

Das wäre wirklich mal was gutes .... :)
 
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Wir nähern uns Ende Mai, wo laut meiner Behörde ja die Entscheidung fallen sollte. Hat jemand schon etwas gehört?
 

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