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Auf meine gestrige Nachfrage bei meiner Waffen- und Jagdbehörde, ob und wann in SH Schalldämpfer für Jagdlangwaffen zur Jagdausübung für nicht Berufsjäger (und Förster) genehmigt werden, wurde mir mit Verweis auf den ministeriellen Erlass des Innenministeriums SH vom 22.09.2015 gesagt, dass eingereichte Anträge bis zum Entscheid, der dieses Jahr noch kommen soll, zurückgestellt werden.
Das hört sich erst einmal nicht sooo schlecht an. Ich bin gespannt.
Da ja hier einige ihre Dämpfer durchgeklagt haben, wäre es nett, wenn mir jemand seinen (genehmigten) Antragstext zur Verfügung stellen könnte. Gerne per PN, Vertraulichkeit wird zugesagt. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, wäre ich auch bereit zu klagen. Wäre nicht das erste Mal, das es heißt: "Hochsitzcola gegen die Bundesrepublik Deutschland".
Das hört sich erst einmal nicht sooo schlecht an. Ich bin gespannt.
Da ja hier einige ihre Dämpfer durchgeklagt haben, wäre es nett, wenn mir jemand seinen (genehmigten) Antragstext zur Verfügung stellen könnte. Gerne per PN, Vertraulichkeit wird zugesagt. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, wäre ich auch bereit zu klagen. Wäre nicht das erste Mal, das es heißt: "Hochsitzcola gegen die Bundesrepublik Deutschland".