Mit den sachlichen Verboten im Jagdrecht. In Bayern will keiner das Jagdrecht novellieren. Drum eiern sie seit Jahren mit abenteuerlichen Konstrukten bei jedem Einzelfall herum.Ich wüsste nicht, wie das begründet sein sollte!?!
Deswegen soll er ja nachfragen.Ich denke, die meisten Landratsämter in Bayern haben eine Allgemeinverfügung, die das allgemeine Schalldämpferverbot aushebeln.
Exakt. Ansbach hat bspw. auch eine, die meisten ähneln sich stark im Wortlaut.Ich denke, die meisten Landratsämter in Bayern haben eine Allgemeinverfügung, die das allgemeine Schalldämpferverbot aushebeln.
Die angehängte Allgemeinverfügung habe ich auf die schnelle gefunden.
Also ist es noch immer so, wie ich das in Erinnerung hatte.
Der Aufwand ist mir zu hoch, dann eben ohne Schalldämpfer.
Bin dem Rat gefolgt habe Google befragt: Zum betreffenden Landkreis leider kein Treffer.