<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bioferdi:
hallo Andreas
Die Umsatzausfallversicherung scheint aber auch beim Weizen in Oberbayern stattgefunden zu haben.
bei 1800 €/ha kann er seinen Weizen ja fast vergolden. in Oberbayern dürften die Erträge auch nicht über 80-90 dt/ha liegen wenn überhaupt. Damit ergibt sich bei 10,-€/dt!! ein finanzieller Ertrag von 800- 900 €/ha.
Da sich der Preis für Stroh im wesentlichen aus dem Düngewert + Erntekosten ergibt, ist hierfür ebenfalls kaum ein Ansatz zu bringen. Zu mal dieses idR bei Wildschaden noch vorhanden ist und verkauft werden könnte.
1800€/ha ist mit Konsum-weizen nicht zu erreichen, wird allerdings der (nicht entschädigungspflichtige) Veredelungswert dazu gerechnet kann das evt. hinkommen.
Insofern ist der Wert der Hagelversicheung nicht immer brauchbar.
F.<HR></BLOCKQUOTE>
Nach auskunft der Hagelversicherung wurden in Oberbyern in exelenten Lagen sämtliche Umsatzwerte incl Flächenprämien mitversichert; dementsprechend dann auch die Tarifgestaltung ( in Hagelregionen wo fast jedes jahr mit Hagelschäden zu rechnen ist, sind die Eigenbeteiligungen bei Versicherungsschäden höher; das wird in der Versicherungssumme dann gleich mit berücksichtigt...)
In Brandenburg wird oft nur der Finanzielle Aufwand als Grundabsicherung den Kapitalsgebern gegenüber versichert...
Das muß in der Betrachtung natürlich mit berücksichtigt werden; aber als Anhaltspunkt wie hoch der Landwirt selber den Wert seiner Früchte bewertet kann es schon dienen...
Den Mais mit 800 € versichern aber 2500 € Wildschaden einklagen wollen; das past nicht zusammen.
Andreas
hallo Andreas
Die Umsatzausfallversicherung scheint aber auch beim Weizen in Oberbayern stattgefunden zu haben.
bei 1800 €/ha kann er seinen Weizen ja fast vergolden. in Oberbayern dürften die Erträge auch nicht über 80-90 dt/ha liegen wenn überhaupt. Damit ergibt sich bei 10,-€/dt!! ein finanzieller Ertrag von 800- 900 €/ha.
Da sich der Preis für Stroh im wesentlichen aus dem Düngewert + Erntekosten ergibt, ist hierfür ebenfalls kaum ein Ansatz zu bringen. Zu mal dieses idR bei Wildschaden noch vorhanden ist und verkauft werden könnte.
1800€/ha ist mit Konsum-weizen nicht zu erreichen, wird allerdings der (nicht entschädigungspflichtige) Veredelungswert dazu gerechnet kann das evt. hinkommen.
Insofern ist der Wert der Hagelversicheung nicht immer brauchbar.
F.<HR></BLOCKQUOTE>
Nach auskunft der Hagelversicherung wurden in Oberbyern in exelenten Lagen sämtliche Umsatzwerte incl Flächenprämien mitversichert; dementsprechend dann auch die Tarifgestaltung ( in Hagelregionen wo fast jedes jahr mit Hagelschäden zu rechnen ist, sind die Eigenbeteiligungen bei Versicherungsschäden höher; das wird in der Versicherungssumme dann gleich mit berücksichtigt...)
In Brandenburg wird oft nur der Finanzielle Aufwand als Grundabsicherung den Kapitalsgebern gegenüber versichert...
Das muß in der Betrachtung natürlich mit berücksichtigt werden; aber als Anhaltspunkt wie hoch der Landwirt selber den Wert seiner Früchte bewertet kann es schon dienen...
Den Mais mit 800 € versichern aber 2500 € Wildschaden einklagen wollen; das past nicht zusammen.
Andreas