Reiten im LSG

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Als Jungjäger habe ich nun endlich einen BGS im Landesforst in Sachsen-Anhalt. Am Rande des Reviers verläuft ein gekennzeichneter Reitweg. Das ganze revier ist LSG. Das die Reiter einer anliegenden Reitschule auf anderen Wegen - nicht nur auf dem Reitweg - reiten, könnte ich ja noch akzeptieren, nun habe ich aber Suren und eindeutige "Pferdelosung" mitten im Wald gefunden. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ein Gespräch nichts bringen sollte?
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Skidbladnir:
Als Jungjäger habe ich nun endlich einen BGS im Landesforst in Sachsen-Anhalt. Am Rande des Reviers verläuft ein gekennzeichneter Reitweg. Das ganze revier ist LSG. Das die Reiter einer anliegenden Reitschule auf anderen Wegen - nicht nur auf dem Reitweg - reiten, könnte ich ja noch akzeptieren, nun habe ich aber Suren und eindeutige "Pferdelosung" mitten im Wald gefunden. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ein Gespräch nichts bringen sollte?<HR></BLOCKQUOTE>


Oh, vor lauter "Leserbriefen" kommt man ja gar nciht mehr an die eigentlich hier reinpassenden Sachen, wie das obige. Ich hols dann mal nach.

Du selber hast praktisch gesehen erst mal gar keine rechtlichen Moeglichkeiten, Du bist als normaler BGS-Inhaber weder Jagdschutzberechtigt noch sonstwie forstlich zustaendig. Also sags dem zustaendigen Foerster, der wird dafuer auch bezahlt, damit er solche Leute aus dem Verkehr zieht.

Du kannst ausserdem eh nichts machen, ausser meckern und darauf hoffen, dass sie Dir ihre Personalien freiwillig zeigen. Handhabe hast Du keine und mit etwas Pech bist Du es, der bei allzu forschem Auftreten wegen Noetigung angezeigt wirst.

Also lieber den zustaendigen Forstbeamten hinzuziehen.
 
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Tja, ein Pferd gehört halt in die Wurst.
Als BGS-Inhaber kannst Du da nichts machen und ich würde Dir auch nicht empfehlen, Dich mit den Reitern dort anzulegen. Ist immer ein schwieriges Völkchen.
Wende Dich an das Forstamt, die können dann hoheitlich tätig werden und möglicherweise ein Verwarnungsgeld verhängen, je nachdem wie die Rechtslage in diesem Bundesland ist.
 
A

anonym

Guest
Schick halt einfach den Leuten vom Reitstall das entsprechende Gesetz und das sollen die sich mal durchlesen.
 
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Obige haben natürlich Recht,aber was macht der Pächter?Mit dem gleichen Problem "kämpfen" Unzählige aus unserer Zunft.Reden ist vergebens,sollte aber trotzdem praktiziert werden.In Sachsen darf nur auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden;da hält sich keiner dran. Obwohl Reitwege ausgewiesen u. ausgeschildert(für viel Steuerzahlergeld)wurden,werden diese nicht benutzt ,weil jetzt keiner mehr zuständig sein will.Also was tun?
 
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Korrigiert mich, wenn ich völlig falsch liege: Soweit ich weiß, müssen Pferde, die außerhalb einer Reitanlage geritten werden, mit einer Art Kennzeichen versehen sein. Sollte dieses Kennzeichen fehlen, den Reiter darauf ansprechen. Ist das Kennzeichen vorhanden, kann sofort entsprechend mit einer Anzeige gehandelt werden.
Das erste Mittel sollte jedoch das offene Gespräch sein. Wenn das nicht fruchtet, muß man eben selber auch ein wenig nickelig werden.
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Das ist von Bundesland zu Bundesland total unterschiedlich geregelt, so dass hier keine Pauschalantwort gegeben werden kann. Einfach mal ins zuständige Landeswaldgesetz schauen und das Forstamt informieren, ob die was machen (können), steht auf einem anderen Blatt.
 
A

anonym

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Soweit ich das weiß, darf neuerdings in Brandenburg im Wald überall geritten werden. Ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern. Gruß W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von grobe sau:
Soweit ich das weiß, darf neuerdings in Brandenburg im Wald überall geritten werden. Ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern. Gruß W.<HR></BLOCKQUOTE>

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>§ 15 Landeswaldgesetz BRB
(...)

(4) (...)
Das Reiten sowie das Fahren mit nicht motorisierten Gespannen ist nur auf
Waldwegen und Waldbrandwundstreifen zulässig. Waldwege sind Wirtschaftswege,
die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können. Waldbrandwundstreifen sind von Vegetation und brennbarem Material freizuhaltende
Streifen, insbesondere entlang von Bahnlinien und Straßen zum Schutz der nachgelagerten Waldbestände vor Waldbrand.
(5) Auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Wegen, die nicht mit zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, und auf Rückewegen und Waldeinteilungsschneisen darf nicht geritten oder mit bespannten Fahrzeugen gefahren
werden.
<HR></BLOCKQUOTE>
 
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Das Foto nützt dir nicht viel, da es, wie schon erwähnt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, was die Reiterei angeht. In NRW z.B. müssen die Zossen, mit denen geritten wird, eine Plakette am Halfter haben, in RLP nicht. In einem BL dürfen sie auf allen vierspurigen Wegen reiten, im anderen BL nur auf ausgewiesenen Reitwegen, im nächsten auf allen Wegen ohne andere Zweckbestimmung (Wanderwege z.B.). Was nützt dir ein Foto, wenn sich der Reiter im grünen Bereich des Landesrechts bewegt?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Was nützt dir ein Foto, wenn sich der Reiter im grünen Bereich des Landesrechts bewegt?<HR></BLOCKQUOTE>

Darum schrieb ich ja auch: "was immer das auch rechtlich bringt, der Reiter wird es sich merken".

Es geht ja primär nicht darum den Reiter abzustrafen, sondern ihn zukünftig abzuhalten. Und ich könnte mir vorstellen, dass das hilft.
 
A

anonym

Guest
Ja, das hilft vor allem, um mal wieder schlechte Presse zu kriegen.

Himmel, ich geh doch nciht in den Wald, um mich da mit solchen Kleinigkeiten herumzuaergern.

Solln die doch reiten oder poppen oder sich nen Joint reinziehen...who cares? Der moegliche Gewinn ist den Aerger nicht wert und die moeglichen Probleme und Scherereien, die man selber (und indirekt alle Jaeger) bekommen koennte, wenn man an den "richtigen" geraet, erst recht nicht.
Bei solchen Lappalien wird dem Foerster oder Besitzer Bescheid gesagt, wenns die nicht stoert, dann hats mich auch nicht weiter zu stoeren.

Schade um die Nerven, die das kostet.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
Schade um die Nerven, die das kostet.<HR></BLOCKQUOTE>


Auch wieder wahr!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Urian:
Es geht ja primär nicht darum den Reiter abzustrafen, sondern ihn zukünftig abzuhalten. Und ich könnte mir vorstellen, dass das hilft.<HR></BLOCKQUOTE>


Das könnte helfen, wenn es zwei verschiedengeschlechtliche Reiter sind, beide verheiratet, aber nicht miteinander, und Pferde sind keine dabei.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwarzwildbracke:
Tja, ein Pferd gehört halt in die Wurst....<HR></BLOCKQUOTE>

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Etwas offtopic, aber da hab ich auch mal ein Ding gebracht, noch waehrend der Kurszeit...

Einer der hiesigen Jaeger, mit denen ich rausgehe, nimmt mich mit in ein Revier, in dem er, bzw seine Tochter, nebenbei noch ein paar Pferdekoppeln gepachtet haben.

Ich, total fasziniert von den vielen Hoppels, frage ganz unschuldig, ob die Tochter die auch schlachten und vermarkten wuerde.

Der Blick... unbezahlbar.
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Er nahms aber mit Humor und meinte dann noch, dass ich diese Frage besser nicht seiner Tochter stellen sollte, wenn mir mein Leben lieb waere...
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