<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Skidbladnir:
Als Jungjäger habe ich nun endlich einen BGS im Landesforst in Sachsen-Anhalt. Am Rande des Reviers verläuft ein gekennzeichneter Reitweg. Das ganze revier ist LSG. Das die Reiter einer anliegenden Reitschule auf anderen Wegen - nicht nur auf dem Reitweg - reiten, könnte ich ja noch akzeptieren, nun habe ich aber Suren und eindeutige "Pferdelosung" mitten im Wald gefunden. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ein Gespräch nichts bringen sollte?<HR></BLOCKQUOTE>
Oh, vor lauter "Leserbriefen" kommt man ja gar nciht mehr an die eigentlich hier reinpassenden Sachen, wie das obige. Ich hols dann mal nach.
Du selber hast praktisch gesehen erst mal gar keine rechtlichen Moeglichkeiten, Du bist als normaler BGS-Inhaber weder Jagdschutzberechtigt noch sonstwie forstlich zustaendig. Also sags dem zustaendigen Foerster, der wird dafuer auch bezahlt, damit er solche Leute aus dem Verkehr zieht.
Du kannst ausserdem eh nichts machen, ausser meckern und darauf hoffen, dass sie Dir ihre Personalien freiwillig zeigen. Handhabe hast Du keine und mit etwas Pech bist Du es, der bei allzu forschem Auftreten wegen Noetigung angezeigt wirst.
Also lieber den zustaendigen Forstbeamten hinzuziehen.