[RLP] Rehwild innerhalb Verbisschutzgatter

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24 Sep 2017
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Es ist immer förderlich, wenn der Jagdpächter versucht sich richtig einzuordnen. Der Grundbesitzer verpachtet ihm das Jagdrecht - einen kleinen Teil der Nutzungsmöglichkeien der Fläche. Jagd geht nicht vor! Hatte mal in der Nachbarschaft einen Streit verfolgt, in dem so ein urbaner Edeljäger dem Grundeigentümer den Holzeinschlag verbieten wollte weil er Böcke jagen wollte.
Also immer das Gespräch suchen und die Jagd als Nebennutzung richtig einodnen
 
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31 Mai 2001
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Darf der Waldbesitzer oder ein von ihm beauftragter hier ohne Beteiligung des Pächters irgendwas tun?
Ich schau jetzt nicht nach, ob in RLP das BJagdG noch gilt. Sollten die ein Vollgesetz haben, wird es vermutlich eine analoge Regelung enthalten.

So, genug der Einleitung. Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 26 BJagdG Fernhalten des Wildes
"Der Jagdausübungsberechtigte sowie der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes sind berechtigt, zur Verhütung von Wildschäden das Wild von den Grundstücken abzuhalten oder zu verscheuchen. Der Jagdausübungsberechtigte darf dabei das Grundstück nicht beschädigen, der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte darf das Wild weder gefährden noch verletzen."

Also Zaun weit genug aufmachen und versuchen das Wild zu verscheuchen.

Klappt das nicht, enthalten LJG bisweilen Regelungen wonach die Behörde dem JAB den Abschuss binnen kurzer Frist (z.B. 2 Wochen) aufgeben kann, auch in der Schonzeit.

Verscheuchen ist kein Nachstellen und der Regelung in § 19a BJagdG bzgl. dem Aufsuchen geht der § 26 BJagdG in seinem Anwendungsbereich vor.
 
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23 Aug 2004
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Vielen Dank für die erste sachliche, fundierte und belegte Antwort!
Damit ist die Sache ja eindeutig geregelt.
 

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