Das Stichwort "Strafrechtsschutz" ist fast richtig. Korrekterweise muss es aber heißen: Spezial-Strafrechtsschutz. Hintergrund: In der Regel ist die RSV fein raus, wenn es um vorsätzliche Straftaten geht. Dürfte auch jedem einleuchten, dass eine Versicherung eine vorsätzliche Straftat nicht auch noch durch Leistung einer Versicherung unterstützt werden darf/soll.
Hier liegt der Teufel im Detail, viele Straftaten können sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden.
Beispiele für uns als Jäger: Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge usw. Lautet der Tatvorwurf auf eine vorsätzlich begangene Straftat hilft hier der Spezial-Strafrechtsschutz, er hilft sich entsprechend gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Klar muss aber auch sein, dass bei jedweder Gesellschaft die Leistung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von dieser wieder zurück gefordert wird.
Ein reales Beispiel gefällig? Kunde hält sich beruflich längere Zeit in Südamerika auf, dort schwängert er eine örtliche Schönheit, Vater der Schönheit war der Meinung, seine schwangere Tochter mit dem gut situierten Deutschen zu verehelichen wäre eine gute Idee und wollte diesen mithilfe eines Meinungsverstärkers von dieser Idee überzeugen. Es kommt zum Gerangel, es fällt ein Schuss und der Vater erlebt nicht mehr die Geburt seines Enkelkindes....
Zur Sinnhaftigkeit an sich: Sicherlich braucht man die Versicherung nicht für Bagatellfälle wie etwa das unberechtigte Knöllchen, das dürfte aber für alle Versicherungsbereiche gelten. Umso wichtiger ist sie für die - gottlob seltenen - schwerwiegenden Fälle.
Aus der eigenen Berufspraxis kann ich von Streitwerten in 2-stelliger Millionenhöhe berichten. Diese erzeugen dann entsprechende Kosten. Sicherlich in Deutschland eher selten, dennoch kommt es vor. Dazu einmal eine Übersicht zu den Kosten bei Strafsachen und in ordentlichen Prozessverfahren mit "normalen" Streitwerten". Ich hoffe, der Admin verzeiht mir die Schleichwerbung, weil es der Beantwortung der Fragestellung dient.:roll:
Gerade im normalen Leben, ob im Straßenverkehr, Stress mit dem Mieter/Vermieter oder wenn es darum geht sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers,Korrektur des Arbeitszeugnisses oder der Höhe einer möglichen Abfindung geht, wird die RSV sehr häufig beansprucht.
Sicherlich können einige der anwesenden Juristen hier noch deutlich besser etwas zur Materie sagen?