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Warum sollte der Verzehr verunfallten Wildes generell verboten sein.....es muss nur eine amtlich Fleischbeschau durchgeführt werden.....dann könnte man es verwerten. ....aber alles theoretisch...das bekommt der Hund......und die ganzen Keulen kommen in meinen Herd...im grunde leider ja. das ist nicht meine idee sondern die des gesetzgebers. wenn in einem fremden revier ein wildunfall geschieht und du fährst da vorbei ist grundsätzlich der pächter dieses reviers zuständig und nicht du. du bist da normaler bürger. auch die polizei kann dir keine absolution geben weil sie überhaupt nicht zuständig ist für diesbezügliche jagdgesetze .
die versorgung und kühlzelle ist ebenfalls völliger quatsch denn der verzehr von verendetem oder verunfalltem wild mal eben so ist verboten.
hier wird also unsinn geschrieben ohne ende...
nach gesundem menschenverstand sehe ich es wie ihr dass man das tier erlösen sollte aber die rechtslage dazu ist klar anders.
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