Hallo Forum,
ich wollte mein 98ér System [6,5x57] gerne überarbeiten [neuer Kunststoffschaft, Timney Flintenabzug, Glasperlen, Tauch-Brünieren, evtl . Entfernen der Visierung]. So weit so gut - jetzt ist meine Frage folgende:
Wie ist die Rechtslage, wenn ich Lauf & System zum Glasperlstrahlen oder Brünieren/Phosphatieren zu einem Industrie-/ Dienstleistungs- Unternehmen gebe, der kein Büchsenmacher ist?
Sind ja wesentliche Waffenteile, die man nicht "irgendjemanden" in die Hand drücken sollte....
Wie handelt Ihr das?
Gruß, epsylon
ich wollte mein 98ér System [6,5x57] gerne überarbeiten [neuer Kunststoffschaft, Timney Flintenabzug, Glasperlen, Tauch-Brünieren, evtl . Entfernen der Visierung]. So weit so gut - jetzt ist meine Frage folgende:
Wie ist die Rechtslage, wenn ich Lauf & System zum Glasperlstrahlen oder Brünieren/Phosphatieren zu einem Industrie-/ Dienstleistungs- Unternehmen gebe, der kein Büchsenmacher ist?
Sind ja wesentliche Waffenteile, die man nicht "irgendjemanden" in die Hand drücken sollte....
Wie handelt Ihr das?
Gruß, epsylon