Ratten !!!

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Zwar ist die Vergiftung von Wanderratten legal, es ist aber nicht legal andere geschützte oder dem Jagdrecht unterliegende Arten zu vergiften. Wer also Giftköder ausbringen will, tut gut daran sicherzustellen, daß

a) das Gift nur bei der Art wirkt der man nachstellt oder
b) das Gift nur von dieser Art aufgenommen werden kann.

Der Schutz des Wildes vor Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind, kann nur durch nähere Bestimmung der Länder Teil des Jagdschutzes sein denn das BJagdG sieht diesen Teil nicht allgemein vor; es ermächtigt jedoch die Länder.

Der Abschuß von Wanderratten setzt voraus, daß das betreffende Land eine entsprechende Bestimmung getroffen hat und daß der Schütze jagdschutzberechtigt ist und sei es nur deshalb weil dem Jagdgast dieser Teil des Jagdschutzes übertragen werden konnte und auch wurde.

WH
Amadeus
 
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25 Apr 2008
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Vielen Dank !

Dann werde ich mich mal schlau machen, ob, und wie das bei uns geregelt ist.

Ein Problem sehe ich allerdings in der Aussage, dass ich sicherstellen muss, dass das Wild kein Gift aufnimmt.
Mal angenommen es wurden x Ratten erfolgreich vergiftet (Blutverdünnungsmittel) und diese Ratten werden dann von Fuchs und Co. aufgenommen.
Dann kann ich kaum vermeiden, dass auch Wild mit dem Gift in Kontakt kommt.
Das Gift müsste sich bis dahin abgebaut haben oder in so geringen Mengen in den Ratten nur vorkommen, das selbst eine Aufnahme von mehreren Ratten sich nicht schädlich auf den Organismus des Prädators auswirkt.
 
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Jfgpm schrieb:
Vielen Dank !


Mal angenommen es wurden x Ratten erfolgreich vergiftet (Blutverdünnungsmittel) und diese Ratten werden dann von Fuchs und Co. aufgenommen.
Dann kann ich kaum vermeiden, dass auch Wild mit dem Gift in Kontakt kommt.
Das Gift müsste sich bis dahin abgebaut haben oder in so geringen Mengen in den Ratten nur vorkommen, das selbst eine Aufnahme von mehreren Ratten sich nicht schädlich auf den Organismus des Prädators auswirkt.

Da kann ich dich Beruhigen :

Rattengift muss für seine Anwendung durch die BBA ( Biologische Bundesanstalt; die sind auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmittel zuständig; mann siehts am Zulassungsstempel und Zulassungsnummer der Verpackung) amtlich zugelassen sein; sonst darf es nicht gehandelt; vertrieben und im Rahmen der Zulassung und Gebrauchsanweisung angewandt werden.

Eine der Zulassungskriterien ist : Behandelte Tiere dürfen in der natürlichen Nahrungskette keine Toxischen Einflüsse auf nachgelagerte Tiere haben.

Darum sind Rattenködergifte neuerdings nur noch in Pelletform und kaum noch als Pulver zu bekommen ; damit wird die Kontaminierung der nachgelalegerten durch Giftreste im Felle der Ratten verhindert.


Andreas
 

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